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Ethisches Leitbild für die Forschung mit Tieren

Campus der Universität Bielefeld
© Patrick Pollmeier

Leitbild der Universität Bielefeld zu Forschung mit Tieren

Die Universität Bielefeld strebt nach Erkenntnisgewinn zum Nutzen aller Lebewesen. Auf absehbare Zeit ist dies nicht ohne Forschung mit Tieren möglich. Die Universität Bielefeld ist sich als Institution der Verantwortung bewusst, die sie für die Tiere, an und mit denen geforscht wird, trägt. Das ethische Leitbild der Universität richtet sich an alle Personen, die tierexperimentelle Forschung betreiben, Tiere pflegen oder auf anderem Wege an der Universität Bielefeld mit Versuchstieren in Berührung kommen. 


Präambel

Im Zentrum der Forschung der Universität Bielefeld steht der Erkenntnisgewinn zum Nutzen von Mensch, Tier und Umwelt. Dazu sind in einigen Forschungsbereichen Tierversuche notwendig, die rechtskonform durchgeführt werden. Wir sind bestrebt, Tierversuche, wo immer möglich, zu vermeiden oder zu reduzieren unter Berücksichtigung des 3R-Prinzips (Replace - Reduce - Refine). Ein verantwortungsvoller und respektvoller Umgang mit allen Lebewesen ist für uns selbstverständlich.

 

1. Die wissenschaftliche Forschung

Die Tierversuche an der Universität Bielefeld dienen dem besseren Verständnis des Verhaltens verschiedener Tierarten, dem Erhalt der Biodiversität und dem Verständnis komplexer Zusammenhänge im Organismus, insbesondere auch der Mechanismen, die bestimmten Krankheiten zugrunde liegen.

Wir beschränken die durchgeführten Tierversuche auf ein notwendiges und sinnvolles Maß und reduzieren die Belastung von Versuchstieren bestmöglich und rechtskonform.

Die Teilnahme an der Forschung mit Tieren ist freiwillig. Wir respektieren, wenn jemand aus religiösen oder Gewissensgründen Tierversuche ablehnt. Wir informieren deshalb transparent, in welchen naturwissenschaftlichen Forschungsfeldern, Studiengängen und Ausbildungsberufen Tierversuche unumgänglich sind.

 

2. Rechtliche Rahmenbedingungen

Wir halten uns an den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Ablauf bei der Beantragung und Durchführung von Tierversuchen. Tierversuche werden erst nach Prüfung und Genehmigung durch die zuständigen Behörden gemäß den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt.

Zum Wohle der Versuchstiere sind alle Forschenden und Mitarbeitenden aufgefordert, persönliche Bedenken zu äußern und auf mögliches Fehlverhalten und Mängel in der Haltung und Pflege der Tiere aufmerksam zu machen. Personen, die die Tierschutzbeauftragen auf Bedenken, Mängel oder Verstöße aufmerksam machen, werden nicht diskriminiert oder benachteiligt. Misshandlungen von Tieren werden nicht geduldet. Entsprechende Handlungen ziehen arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich.

 

3. Das ethische Bewusstsein

Alle Forschenden und Mitarbeitenden, die an der Universität Bielefeld direkt oder indirekt mit Tieren forschen und lehren, verfügen über die ethische Handlungs- und Entscheidungskompetenz, die mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe einhergeht. Auch bei den Studierenden sollen entsprechende Kompetenzen ausgebildet werden.

Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst und reflektieren unsere Arbeit ständig, um die Belastung unserer Tiere zu minimieren (Prinzip der Leidvermeidung). Wir prüfen regelmäßig, ob es neue alternative Methoden zum Tierversuch gibt, die ebenfalls zu einem gleichwertigen Erkenntnisgewinn führen können. Das Experimentieren mit und das Töten von Tieren geschieht niemals leichtfertig, sondern unterliegt immer einer genauen wissenschaftlichen und ethischen Prüfung der Notwendigkeit.

 

4. Der bewusste Umgang mit Tieren

Durch eine sorgfältige Planung der Tierversuche an der Universität Bielefeld beschränken wir die Anzahl der Tiere und deren Belastung auf ein Minimum. Dazu wählen wir die am besten geeignete Tierart und Methoden aus. Wo immer möglich, nutzen wir Alternativen zum Einsatz von Tieren. Damit folgt die Universität Bielefeld dem 3R-Prinzip. Wir gehen stets respektvoll mit den Tieren um. Deshalb sorgen wir für deren bestmögliche Haltung und Pflege und entwickeln diese gegebenenfalls weiter. Von unseren Forschenden und Mitarbeitenden verlangen wir vor der Teilnahme an Tierversuchen entsprechende Qualifikationen und regelmäßige Fortbildungen.

 

5. Das Gebot der Transparenz

Die Universität Bielefeld verpflichtet sich zu einer transparenten und offenen Berichterstattung über die an der Institution durchgeführten Tierversuche. Dabei treten wir in den öffentlichen Dialog. Es ist uns wichtig, die Wissenschaft der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und unsere Arbeit transparent zu kommunizieren. Dazu entwickeln wir unsere Informationskanäle stetig weiter. Wir informieren über unsere Forschung und Tierhaltung auf den entsprechenden Internetseiten.

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