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Zahlen und Fakten

Welche Tierarten und wie viele Tiere werden an der Universität Bielefeld gehalten und kommen für die Forschung zum Einsatz?

Campus der Universität Bielefeld
© Patrick Pollmeier

Zahlen und Fakten

Die Universität Bielefeld forscht schon lange mit Tieren und hat sich im Bereich der Verhaltensforschung einen besonderen Namen gemacht. Auch in anderen Forschungsfeldern erhalten Forschende der Universität Bielefeld durch Versuche mit Tieren Erkenntnisse in der Grundlagenforschung und bei dem Verständnis biologischer Zusammenhänge. Mit der Medizinische Fakultät OWL, die die Universität Bielefeld seit dem Wintersemester 2021/22 ergänzt, sind noch einmal weitere Versuche zur Erforschung von Erkrankungen hinzugekommen.

Mehrere Käfige in einem Regal mit schwarzen Mäusen

Anzahl der eingesetzten Tiere

Die Anzahl der zur Forschung verwendeten Tiere richtet sich nach den für die behördlichen Auflagen erfassten Forschungszwecke. Dabei muss beachtet werden, dass diese Statistiken für Wirbeltiere gelten. Wirbellose, wie Insekten, können an dieser Stelle nicht genau beziffert werden. In den hier veröffentlichten Statistiken der in den Versuchen eingesetzten Tiere, tauchen daher nur die auf, die behördlich erfasst und genehmigt wurden. 

Für eine höchstmögliche Transparenz werden auf diesen Seiten auch Informationen über die Tiere zusammengefasst, die nach den Vorgaben des Tierschutzgesetzes nicht für Tierversuche gemeldet werden müssen oder die in den letzten Jahren nicht für die Forschung eingesetzt wurden.

Zu Forschung und Tierarten  

Warum schwanken die Tierzahlen von Jahr zu Jahr?

Die schwankenden Zahlen der einzelnen Tierarten, die hier aufgeführt sind, lassen sich auf die angemeldeten Tierversuche zurückführen. Nur Tiere, für die ein Tierversuchsantrag genehmigt wurde, werden an dieser Stelle aufgeführt. Das heißt unter anderem, dass in einem Jahr keine Ratten für Versuche eingesetzt wurden, diese trotzdem an der Universität Bielefeld in dem entsprechenden Jahr gehalten wurden. Sie tauchen dann nur in der Meldestatisitk nicht auf. 

Gleichzeitig kann die Zahl einer Tierart nach oben schnellen, wenn Tiere beprobt werden. Das kann zum Beispiel heißen, dass einmalig Blutproben von vielen Tieren entnommen wurden, um einer Forschungsfrage nachzugehen. 

Grafik zu den eingesetzten Tieren 2022
Grafik zu den eingesetzten Tieren 2023

Wie wird ein Tierversuch genehmigt?

Die Genehmigung eines Tierversuchs erfolgt nach strengen Auflagen und eingehenden Prüfungen. In der hier eingesetzten Grafik sind die wichtigsten Schritte und Institutionen erfasst, die in diesem Prozess eine Rolle spielen. 

Wer einen Tierversuch durchführen möchte, muss dafür einige behördliche Genehmigungsprozesse durchlaufen. Dazu zählt zunächst der Nachweis der Beteiligten über entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten, die für den Versuch unverzichtbar und gesetzlich genau geregelt sind. Danach müssen die Forschenden den Versuch anmelden. All diese Schritte unterliegen den strengen Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der Tierschutz-Versuchstierverordnung

Wenn Forschende für ihre Untersuchung zwingend auf Tierversuche angewiesen sind, stellen sie einen Genehmigungsantrag bei der zuständigen Behörde in ihrem Kreis, Bezirk oder Bundesland. Zum Antrag gehört auch der Nachweis, dass die technischen und personellen Voraussetzungen für das Vorhaben gegeben sind: Es muss genügend qualifiziertes Personal am Institut sowie ausreichend Räume für die Haltung der Tiere vorhanden sein. Außerdem muss dem Genehmigungsantrag eine Stellungnahme der Tierschutzbeauftragten beigefügt werden. Schon bevor der Antrag die Behörde erreicht, können so im Dialog zwischen Forschenden und Tierschutzbeauftragten auftretende Fragen geklärt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass der Antrag den hohen Qualitätsansprüchen genügt, bevor er zur Genehmigung eingereicht wird.

Infografik über den Ablauf zur Genehmigung eines Tierversuchs

Die Genehmigungsbehörde überprüft dann, ob der Antrag vollständig und das Forschungsvorhaben nachvollziehbar ist. Dabei wird sie von einer unabhängigen beratenden Kommission unterstützt (§15 TierSchG). Mindestens ein Drittel der Kommissionsmitglieder wird auf Vorschlag von Tierschutzorganisationen berufen.

Die Kommission setzt sich außerdem aus fachkundigen Tierärzt*innen, Ärzt*innen und Wissenschaftler*innen anderer Disziplinen zusammen. Alle Mitglieder übernehmen diese Aufgabe ehrenamtlich. Sie beraten die Genehmigungsbehörde bei der Entscheidung über einen Antrag, indem sie eine Empfehlung abgeben. Die Behörde soll laut Tierschutzversuchstier-Verordnung innerhalb von 40 Arbeitstagen dem Antragstellenden die Entscheidung über den Antrag mitteilen.


Seit 50 Jahren Verhaltensforschung in Bielefeld

Der Lehrstuhl für Verhaltensforschung an der Universität Bielefeld war bei seiner Gründung im Wintersemester 1973/74 der erste seiner Art an einer deutschen Universität. In über 50 Jahren Forschungsarbeit hat sich der Schwerpunkt der Wissenschaftler*innen gewandelt – von der Untersuchung des Verhaltens einer ganzen Tierart hin zur Analyse des individuellen Verhaltens einzelner Tiere und von wegweisender Pionierarbeit bis hin zu internationaler Spitzenforschung. Dazu kommt nicht nur die Beschreibung des Verhaltens, auch der Artenschutz kann so weiter erforscht werden, um Lebensbedingungen zu optimieren oder lebensbedrohliche Krankheiten zu untersuchen. 

Mehr zur Historie der Verhaltensforschung an der Universität Bielefeld: Vom Verhalten der Art zum Verhalten des Einzelnen

Historisches Bild der Universität von außen von 1977 mit Tierhaltung für Gänse
© Gräfenstein (1977)
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