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Forschungsprofil

© Universität Bielefeld

Verantwortung und Integrität in der Wissenschaft

Nach Artikel 5 des Grundgesetzes ist die Forschung in Deutschland frei: Abgesehen von Gesetzen, die Verstöße gegen die Verfassung verhindern, liegt die Verantwortung für die Durchführung von Forschung und die Verwertung von Forschungsergebnissen bei den einzelnen Wissenschaftler*innen.

Eine freie Forschung ist eine wichtige Grundlage für Fortschritt und Innovation. Gleichzeitig birgt die Abwesenheit einer äußeren Kontrolle Gefahren, z.B. von Verstößen gegen die wissenschaftliche Praxis oder der missbräuchlichen Verwendung von Forschungsergebnissen. Die Universität Bielefeld unterstützt ihre Mitglieder bei Fragen zur guten wissenschaftlichen Praxis in Forschung und Lehre sowie zur Ethik sicherheitsrelevanter Forschung.

Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.

(Art. 5 Abs. 3 GG)

Gute wissenschaftliche Praxis in Forschung und Lehre

Die Universität Bielefeld sieht die Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis als eine zentrale Aufgabe aller ihrer Mitglieder und Angehörigen an.
Zur Sicherung einer guten wissenschaftlichen Praxis hat die Universität Bielefeld im Jahr 2023 daher, den Vorgaben der DFG entsprechend, basierend auf dem Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ die nachfolgenden Leitlinien und Verfahrensordnung beschlossen. Diese gelten ab dem 09. Februar 2023 verbindlich für alle Mitglieder und Angehörigen der Universität Bielefeld.

Wissenschaftliche Integrität bildet die Grundlage einer vertrauenswürdigen Wissenschaft. Wissenschaftler*innen tragen deshalb Verantwortung dafür, die grundlegenden Werte und Normen wissenschaftlichen Arbeitens in ihrem Handeln zu verwirklichen und für sie einzustehen. Die Vermittlung der Grundlagen und Regeln guten wissenschaftlichen Arbeitens beginnt zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt in der akademischen Lehre und wissenschaftlichen Ausbildung. Wissenschaftler*innen auf allen Karriereebenen aktualisieren regelmäßig ihren Wissensstand zu den Standards guter wissenschaftlicher Praxis und zum Stand der Forschung.

Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt vor, wenn in einem wissenschaftserheblichen Zusammenhang vorsätzlich oder grob fahrlässig Falschangaben gemacht, fremde wissenschaftliche Leistungen unberechtigt zu eigen gemacht oder die Forschungstätigkeit anderer beeinträchtigt werden. Entscheidend sind jeweils die Umstände des Einzelfalles. Eine detaillierte Aufstellung findet sich in den schon genannten Leitlinien und Verfahrensordnung zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis an der Universität Bielefeld (§17).

Da sich die Universität Bielefeld nachdrücklich zu den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis in Forschung, Lehre und Nachwuchsförderung bekennt, hat sie in diesen Bereichen verschiedene inhaltliche und organisatorische Maßnahmen sowie Vorkehrungen zu deren Sicherung getroffen.

Forschung

Die Universität Bielefeld hat das Ziel, eine Stätte ausgezeichneter national und international anerkannter Forschung zu sein. Bei der alltäglichen Forschungsarbeit sollen sich daher alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis bewusst sein und diese befolgen. Auf ihrem Weg zur eigenständigen Forscherin oder zum eigenständigen Forscher sollen Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler von ihren Betreuerinnen und Betreuern bei der Einhaltung guter wissenschaftlicher Praxis unterstützt und für dieses Thema sensibilisiert werden. Die Universität Bielefeld sieht die Sicherung wissenschaftlicher Qualitätsstandards in der Forschung, insbesondere die Aufrichtigkeit und Genauigkeit, als eine bedeutende Aufgabe an.
Bei Unsicherheiten zur guten wissenschaftlichen Praxis sowie bei vermutetem wissenschaftlichen Fehlverhalten steht den Mitgliedern und Angehörigen der Universität und insbesondere den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler als erste Ansprechpartnerin oder als erster Ansprechpartner eine Ombudsperson zur Verfügung, die alle Informationen vertraulich behandelt. Vorwürfe über vermutetes wissenschaftliches Fehlverhalten werden durch die Ombudsperson unter Plausibilitätsgesichtspunkten auf Bestimmtheit und Bedeutung geprüft. Die Ombudsperson berät auch die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die unverschuldet in Vorgänge wissenschaftlichen Fehlverhaltens verwickelt wurden, in Bezug auf eine Absicherung ihrer persönlichen und wissenschaftlichen Integrität.

Falls sich der Verdacht wissenschaftlichen Fehlverhaltens erhärtet, leitet die Ombudsperson die erhobenen Vorwürfe an die von der Universität Bielefeld eingerichteten Untersuchungskommission weiter. Die Untersuchungskommission untersucht die ihr übermittelten Angelegenheiten wissenschaftlichen Fehlverhaltens und klärt diese auf. Sie prüft, ob wissenschaftliches Fehlverhalten vorliegt oder nicht. Für den Fall, dass die Ombudsperson verhindert ist, gibt es eine Person, die als Stellvertreter die Aufgaben übernimmt.

Ansprechpersonen:
Bei Verdacht auf ein wissenschaftliches Fehlverhalten als beratende und unterstützende Ombudsperson:
Prof. Dr. Christoph Gusy: christoph.gusy@uni-bielefeld.de
Stellvertretende Ombudsperson:
apl. Prof. Dr. Wolfgang Eisfeld: wolfgang.eisfeld@uni-bielefeld.de

Bei generellen Fragen zur guten wissenschaftlichen Praxis:
Prorektorin für Forschung und Forschungsvernetzung,
Prof.‘in Dr. Christiane Fuchs
prorektorat.forschung-vernetzung@uni-bielefeld.de

Lehre

Auch Studierende sollen von Beginn ihres Studiums an mit den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis vertraut gemacht werden, damit sie diese schon in den Haus- und Seminararbeiten, spätestens aber bei ihren Abschlussarbeiten berücksichtigen. Studierenden der Universität Bielefeld werden im Studium die Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens und guter wissenschaftlicher Praxis vermittelt. Im Vordergrund sollen damit präventive Maßnahmen stehen, um wissenschaftlichem Fehlverhalten vorzubeugen.
Sowohl die Fakultäten und Graduiertenschulen als auch das Zentrum für Lehren und Lernen | ZLL sowie die Universitätsbibliothek bieten Lehrveranstaltungen zu unterschiedlichen Aspekten guten wissenschaftlichen Arbeitens an.

Zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis in der Lehre haben Rektorat und Senat zudem im Wintersemester 2011/12 das Papier "Gute wissenschaftliche Praxis bei schriftlichen Arbeiten von Studierenden an der Universität Bielefeld" verabschiedet.

Die Prüfung, ob in einer Haus- oder Seminararbeit, in einer BA- oder MA-Arbeit gegen die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis verstoßen wird, obliegt in erster Linie den Lehrenden, die diese Arbeiten zu bewerten haben, bzw. den jeweiligen Prüferinnen und Prüfern und den zuständigen Prüfungsausschüssen. Verstöße gegen wissenschaftlich anerkannte Regeln werden nach den Bestimmungen der jeweiligen Prüfungsordnungen geahndet.
In dem Text "Plagiate - Voraussetzungen und Sanktionen" sind typische Voraussetzungen und Erscheinungsformen bei Plagiaten sowie diesbezügliche Sanktionsmöglichkeiten dargestellt.
Zur Überprüfung von Studien- (Abschluss) Arbeiten steht den Lehrenden der Universität Bielefeld die Prüfungssoftware turnitin zur Verfügung.

 

Ansprechpersonen:
Bei fakultätsspezifischen Fragen im Rahmen von Studium und Lehre:
Studiendekaninnen und -dekane der jeweiligen Fakultät

Bei grundsätzlichen und fakultätsübergreifenden Fragen im Rahmen von Studium und Lehre:
Prorektor für Studium und Lehre, Prof. Dario Anselmetti
prorektorat.studium-lehre@uni-bielefeld.de

 

Promotionen

Zur Sicherung einheitlicher Qualitätsstandards in Promotionsverfahren hat die Universität Bielefeld am 1. Juni 2023 eine neue Rahmenpromotionsordnung (RPO) verabschiedet, die durch die Promotionsordnungen der Fakultäten ausgefüllt und ergänzt wird. Die RPO soll eine hohe Qualität und Transparenz der Promotionsverfahren unabhängig von der Promotionsform (freie Promotion, strukturiertes Programm oder Promotionsstudiengang) durch die Festlegung fakultätsübergreifender Standards ermöglichen. Dazu zählt unter anderem die frühzeitige Annahme als Doktorand*in durch die Fakultät und der verbindliche Abschluss einer Betreuungsvereinbarung.  Nachwuchswissenschaftler*innen der Universität Bielefeld sollen bei der Einhaltung guter wissenschaftlicher Praxis von ihren Betreuer*innen intensiv beraten und unterstützt werden, hierzu wurden im Jahr 2010 die "Leitlinien der Betreuung von Promotionen" verabschiedet.

Verstöße gegen  Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis werden nach den Bestimmungen „Leitlinien und Verfahrensordnung“ bzw. der jeweiligen Promotionsordnungen geahndet.

Ansprechpersonen:
Bei fakultätsspezifischen  Fragen im Rahmen von Promotionsverfahren: Promotionsausschüsse der jeweiligen Fakultät

Ethik sicherheitsrelevanter Forschung

Die Freiheit von Wissenschaft und Forschung ist grundgesetzlich geschützt und Voraussetzung für Innovation und Fortschritt in Grundlagen- und Anwendungsforschung. In vielen Wissenschaftsfeldern besteht allerdings die Gefahr, dass Wissen, Produkte und Technologien entwickelt werden, die ein Risiko für Menschenwürde, Leben, Freiheit, Eigentum und Umwelt bedeuten oder unmittelbar von Dritten missbraucht werden können. Forscher*innen befinden sich bei der Planung und Durchführung ihrer Projekte daher stets im Spannungsfeld von Wissenschaftsfreiheit und Verantwortung.

Zur Unterstützung von Wissenschaftler*innen in Fragen zur Ethik sicherheitsrelevanter Forschung kann an der Universität Bielefeld der Rat der Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs eingeholt werden.

Die Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs übernimmt die Aufgaben einer Kommission für Ethik sicherheitsrelevanter Forschung, wie sie im Positionspapier Wissenschaftsfreiheit und Wissenschaftsverantwortung. Empfehlungen zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina gefordert wird. Die Aufgaben der Kommission werden in den Regelungen zum Verfahren bei Fragen der Ethik sicherheitsrelevanter Forschung (29.07.2017) zusammengefasst:

  • Beratung und Beurteilung von Fragen zur Ethik sicherheitsrelevanter Forschung: Wenn Wissenschaftler*innen bei der Planung von Forschungsvorhaben oder während der Durchführung von Projekten sicherheitsrelevante Risiken ihrer Forschung absehen, berät sie die Kommission. Die Kommission gibt Empfehlungen für Vorhaben ab, eventuell mit Modifikationen und Auflagen.
  • Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung für ethische und sicherheitsrelevante Aspekte der Forschung

Von der Kommission für Ethik sicherheitsrelevanter Forschung zu unterscheiden ist die Ethik-Kommission der Universität Bielefeld (EUB), die auf Antrag Forschungsvorhaben nach ethischen Kriterien hinsichtlich des Schutzes der Menschenwürde sowie der Autonomie und Selbstbestimmung von Menschen, die in Forschungsvorhaben einbezogen werden, prüft und Stellungnahmen zu einzelnen Forschungsvorhaben abgibt.

 

Ansprechpersonen:

Prorektorin für Forschung und Forschungsvernetzung,
Prof.‘in Dr. Christiane Fuchs
prorektorat.forschung-vernetzung@uni-bielefeld.de

 

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