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Vor der Anreise

Organisation des Aufenthalts

Campus der Universität Bielefeld
© Universität Bielefeld
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Wichtig

Sie haben noch keine Zulassung zum Studium oder eine Zusage zum Forschungsaufenthalt? Dann informieren Sie sich bitte zunächst hier:

Vor der Anreise

Wenn Sie ein Studium oder einen Forschungsaufenthalt an der Universität Bielefeld planen, müssen Sie sich mit einigen Themen schon vor der Anreise beschäftigen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, bereits vor der Anreise an Informationsveranstaltungen teilzunehmen.

Den Start erleichtern - in Präsenz und Zoom

Das International Office bietet Ihnen eine Vielzahl an Orientierungsveranstaltungen, die die Angebote in den Fächern flankieren.

Übersicht Unterstützungsangebote

Orientierungstage vor dem ersten Semester

Infomieren Sie sich möglichst früh, was Sie schon vor Ihrer Anreise administrativ und fachlich organisieren müssen. Auch soziale Kontakte können Sie schon vorab knüpfen:

Start ins Studium

 

Das International Mentoring Programme möchte internationale Studierende unterstützen, indem es ihnen Mentor*innen aus allen Fächern an die Seite stellt, die Hilfe im Alltag und Studium leisten.

 

Vorbereitung im Heimatland


Visa und Aufenthaltserlaubnis

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Weiterführende Informationsquellen

 

Generelle Infos zu Visum und Aufenthaltserlaubnis

Ein Visum berechtigt zur Einreise nach Deutschland. Es wird vor der Einreise nach Deutschland in dem jeweiligen Land des derzeitigen Wohnorts beantragt. Erstanlaufstelle sind die Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland.  Ein Visum wird in den meisten Fällen für die Dauer von 90 Tagen erteilt. Dieses berechtigt Sie zur direkten Einreise nach Deutschland und zur Einreise über die Schengenländer nach Deutschland. Informationen zu Visa finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.

Eine Aufenthaltserlaubnis berechtigt Sie zum Aufenthalt in Deutschland. Sie wird nach der Ankunft in Deutschland beantragt. Zuständig sind die Ausländerbehörden des jeweiligen Wohnortes. Eine Aufenthaltserlaubnis ist bei der ersten Ausstellung befristet nach ihrem jeweiligen Zweck.

Nicht EU-Bürger*innen benötigen für die Einreise nach Deutschland ein Visum.

Hiervon ausgenommen sind Passinhaber*innen von Ländern, mit denen Deutschland eine gesonderte Einreisevereinbarung getroffen hat, u.a. Australien, Brasilien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Südkorea, USA.

Eine Übersicht der Staatenliste mit einer Visapflicht und -freiheit finden Sie beim Auswärtigen Amt.

Personen, die einen aktuellen Aufenthaltstitel in einem anderen Land des Schengenraumes haben, können für touristische oder Besuchszwecke bis zu 90 Tage (innerhalb von 180 Tagen) visafrei nach Deutschland einreisen.

Es gibt zwei Visa-Arten:

  1. Kurzfristiges Schengen-Visum – Kategorie C (Aufenthalt bis zu 90 Tagen)
    Bitte beachten Sie, das Visum kann nicht in Deutschland verlängert werden! (Für Ausnahmefälle konsultieren Sie die Ausländerbehörde)
  2. Langfristiges Nationales Visum – Kategorie D (Aufenthalt länger als 90 Tage)
  1. Studienbewerbung (Eignungsprüfung)
  2. Studienvorbereitender Sprachkurs
  3. Studium/Promotion
  4. Erwerbstätigkeit/Arbeitsaufnahme/akademische Fachkraft
  5. Forschungsaufenthalt
  6. Geschäftsreise (Konferenz, Netzwerktreffen, Delegation)
  7. Familienzusammenführung

Beim Antrag auf Erteilung eines Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis müssen Sie immer nachweisen können, dass Sie ausreichende Mittel zur Sicherung Ihres Lebensunterhaltes haben. Das bedeutet, dass Sie monatlich genügend Einkommen haben, um davon in Deutschland für alle Lebenshaltungskosten (Miete, Krankenversicherung, Semesterbeitrag, Transport etc.) aufkommen zu können.

Bei Einzelpersonen müssen Sie mindestens den aktuellen BAföG-Satz nachweisen: Stand 2025 -> mind. 992€ pro Monat

Wenn Sie mit mehr als einer Person einreisen (Ihrer Familie), müssen Sie auch nachweisen können, dass Sie ausreichende finanzielle Mittel für alle Mitreisenden zur Verfügung haben. Der finanzielle Bedarf wird nach dem aktuellen Regelsatz (Sozialhilfegesetz) berechnet.

Die Finanzierung Ihres Aufenthaltes kann folgendermaßen nachgewiesen werden:

Schritt 1:

Prüfen Sie auf den Seiten der deutschen Botschaft oder des Generalkonsulats an Ihrem Wohnort die Voraussetzungen für den Antrag. Übersicht der Auslandsvertretungen.

Schritt 2:

Buchen Sie umgehend einen Termin für die Beantragung Ihres Visums! Aufgrund hoher Nachfragen haben manche Konsulate eine lange Vorlaufzeit, um einen Termin zu vergeben. Sollten Sie mit Familie (Ehepartner*in, Kindern) anreisen, muss für jedes Familienmitglied ein einzelner Termin gebucht werden!

Schritt 3:

Lassen Sie die benötigten Zeugnisse und Urkunden (akademische Abschlüsse, Heiratsurkunde, Geburtsurkunde der Kinder etc.) für sich und Ihre Familie beglaubigen/legalisieren und von anerkannten Übersetzter*innen ins Deutsche übersetzen (anerkannte Beglaubigungsstellen und vereidigte Übersetzer*innen finden Sie in der Regel auf Seiten der Visa-Abteilung oder auf den Seiten des Auswärtigen Amtes). Impfpässe/medizinische Berichte müssen nicht verpflichtend übersetzt werden, helfen aber in medizinischen Notfällen in Deutschland für ein schnelleres Verständnis.

Schritt 4:

Prüfen Sie, ob alle Dokumente vorhanden sind und fordern Sie fehlende Dokumente an.

Schritt 5:

Schließen Sie eine Reisekrankenversicherung für die Einreise nach Deutschland ab (in der Regel). Die Deckungssumme von insgesamt 30.000 EUR für die Übernahme aller Kosten (Arztkosten bei Krankheit ambulant und stationär, Rückführung bei Krankheit und im Todesfall) beinhalten.

Schritt 6:

Sollten Sie keine private Wohnung für die Anreise haben, reservieren Sie ein Zimmer in einem ein Hostel/Hotel/Ferienwohnung/Airbnb. Sie benötigen den Buchungsbeleg für Ihren Visums-Antrag.

Schritt 7:

Reichen Sie den Visums-Antrag fristgerecht ein.

Schritt 8:

Sobald das Visum erteilt wurde, können Sie innerhalb des erteilten Zeitraumes nach Deutschland und/oder die anderen Schengenländer einreisen.

  • Sollte Sie nicht rechtzeitig zu Studien- oder Forschungsbeginn anreisen können, weil sich die Ausstellung des Visums verzögert, nehmen Sie Kontakt mit Ihren Ansprechpersonen in den Fakultäten auf (Betreuer*innen, Koordinator*innen etc.)
  • Sollten Ihr Visaantrag abgelehnt worden sein, haben Sie das Recht persönlich oder mit einem Anwalt gegen diese Entscheidung zu remonstrieren (Wiederspruch einlegen). Informationen zum Remonstrationsverfahren finden Sie auf den Seiten des zuständigen Konsulates. Beachten Sie die Fristen nach Eingang des Bescheides!
  • Bei manchen Auslandsvertretungen ist aufgrund der erhöhten Nachfrage der Visums-Antrag bei externen privaten Anbietern ausgelagert.
  • Bitte beachten Sie, dass bei mitreisenden Ehepartner*innen ggf. Deutschkenntnisse für den Antrag nachweisen müssen (Ausnahme: akademische Fachkräfte, Forscher*innen)
  • Beachten Sie, dass die Wohnung für Sie und Ihre mitreisenden Familienangehörigen eine Mindestgröße haben muss. In der Regel muss das Schlafzimmer für jede Personen über 6 Jahren mindestens 12 qm groß sein. Für Kinder unter 6 Jahren müssen mindestens 10 qm nachgewiesen werden.
  • -Bitte beachten Sie, dass eine befristete Aufenthaltserlaubnis eines anderen Schengenlandes, Ihnen weder erlaubt, nach Deutschland umzuziehen noch sich in Deutschland anzumelden oder einen Aufenthaltstitel zu beantragen! Bei Unsicherheiten fragen Sie vorab bei der Ausländerbehörde Ihres zukünftigen Wohnsitzes nach.

Versicherungen

Krankenversicherung

Die Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung in Deutschland. Bitte achten Sie darauf, dass Sie ab dem Einreisedatum und während Ihres Aufenthaltes über ausreichend Versicherungsschutz verfügen. Es wird unterscheiden zwischen einer Reisekrankenversicherung (für die Einreise und bis zu 90 Tagen Aufenthalt), gesetzlichen Pflichtversicherung, gesetzlichen freiwilligen Versicherung und der privaten Versicherung.

Die Universität Bielefeld hat keine eigene Krankenversicherung und auch keinen Arzt für Studierende und Mitarbeiter*innen. Im Notfall gibt es einen Betriebsarzt, der für die Erstversorgung auf dem Campus zuständig ist.

Sollten Sie sich zu Beginn für eine private Versicherung entscheiden und einen Vertrag unterschreiben, können Sie, im Falle einer akuten Erkrankung, nicht von der privaten Versicherung in eine gesetzliche Versicherung wechseln. Dieses können Sie erst, wenn Sie versicherungspflichtig werden (z.B. Sozialversicherungspflichtige Arbeitsaufnahme oder Arbeitslosigkeit).

Außerdem sind bei privaten Versicherungsunternehmen Vorerkrankungen und/oder Schwangerschaft und Geburt oft ausgeschlossen. Daher ist es empfehlenswert bereits im Vorfeld sicherzustellen, dass die Versicherung Ihren medizinischen Bedürfnissen entspricht.

Sind Sie derzeit in den  Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz gesetzlich versichert, können sie in Deutschland in der Regel für die Zeit Ihres Aufenthaltes die Gesundheitsleistungen für Ihren Aufenthalt in Anspruch nehmen und sich die Kosten von ihrer Krankenkasse erstatten lassen. Bringen Sie hierfür Ihre Europäische Versicherten Karte (EHIC) mit. Falls Sie von Ihrer Universität/Ihrem Arbeitgeber für einen längeren Zeitraum nach Deutschland entsendet werden, bringen Sie zusätzlich das Dokument  S1 mit.

Die Mitnahme der gesetzliche Versicherung trifft auch auf Länder zu, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen hat (Beispiel Türkei). Hier müssen Sie bei Ihrer Heimatkrankenversicherung u.a. die Dokumente E-111, AT 11, ATN 11 oder BH6I anfordern. Ihre Krankenversicherung in Ihrem Heimatland kann Sie hierzu beraten.

Personen, die in keiner gesetzlichen Versicherung oder in Ländern mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, versichert sind, können für Ihren Aufenthalt eine Versicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen abschließen. Siehe Private Versicherung

Wenn Sie langfristig nach Deutschland kommen (z.B. Studium mit Abschluss) und Ihren Hauptmeldewohnsitz in Deutschland haben, müssen Sie einen Antrag auf Mitgliedschaft bei einer Deutschen gesetzlichen Krankenversicherung stellen. Folgende Personen müssen sich gesetzlich versichern:

  • Bachelor/Master Studierende bis zum 30. Lebensjahr und max. 14. Fachsemester
  • Arbeitnehmer*innen an der Universität Bielefeld, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden

Wenn Sie nicht zu den oben genannten Personenkreisen gehören und kein Anspruch auf eine gesetzliche Pflichtversicherung besteht, können Sie prüfen lassen, ob Sie sich in der Deutschen Krankenversicherung freiwillig versichern lassen können. Hierzu stellen Sie bei der KV einen Antrag auf eine freiwillige Versicherung.

Manche Personengruppen können sich nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern lassen, jedoch besteht die Möglichkeit eine private Krankenversicherung abzuschließen. Hierzu gehören:

  • Verbeamtete Personen (u.a. Professor*innen)
  • Arbeitgeber*innen, die mehr als 66.600 Euro brutto pro Jahr verdienen
  • Drittstaatangehörige mit einem Stipendium, die älter als 30 Jahre sind, können sich in der Regel nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichern, sofern Sie nicht in den letzten Monaten in der gesetzlichen KV der EU versichert waren.

Darüber hinaus gibt es private Versicherungen, die Pakete für internationale Studierende und Forscher*innen anbieten, die sich für einen begrenzten Zeitraum in Deutschland aufhalten.

Achten Sie darauf, dass diese Versicherungen auf einen befristeten Aufenthalt in Deutschland ausgelegt sind und für maximal 5 Jahre abgeschlossen werden können. Nach Ablauf dieser Zeit steigen die monatlichen Beiträge stark an.

Weitere Versicherungen

Wenn Sie jemanden verletzen oder dessen Eigentum beschädigen, sind Sie verpflichtet, den verursachten Schaden zu ersetzen. Daher ist es üblich, eine Haftpflichtversicherung für alle unbeabsichtigten Schäden oder Unfälle abzuschließen, die von Ihnen oder einem Familienmitglied, einschließlich Kindern, Haustieren, und sogar dem Verlust Ihres Büroschlüssels verursacht werden. Obwohl diese Versicherung in Deutschland nicht obligatorisch ist, wird sie von einem Großteil der deutschen Bevölkerung getragen. Es ist leicht erschwinglich und reicht von etwa 6-10 Euro pro Monat.

Beschäftigte und Studierende der Universität sind unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich unfallversichert:

Darüber hinaus gibt es private Unfallversicherungen, die die Lücke zwischen Krankenversicherung und gesetzlicher Unfallversicherung schließen, wenn Sie einen Unfall haben und bei langjähriger Absicherung Kosten im Gesundheitswesen entstehen.

 

Wenn Sie Ihr Auto nach Deutschland bringen, müssen Sie eine Autoversicherung abschließen. Sie schützt Ihr Auto bei einem Unfall oder anderen Schäden. Diese Versicherung ist obligatorisch, wenn Sie mit einem Fahrzeug anreisen.


Kosten und Finanzierung

Schon vor der Bewerbung um einen Studienplatz sollten Sie Ihre Studienfinanzierung planen.

Folgende Stipendienprogramme gibt es für internationale Studierende:

  • Studienabschluss-Stipendien für Studierende in der Phase kurz vor dem BA-, MA-Abschluss oder dem Staatsexamen (Bewerbung 2x/Jahr, nächste Bewerbungsfrist: 15.01.2023) Hier finden Sie weitere Informationen.
  • Stipendien für Studierende in englischsprachigen Masterstudiengängen im 1. oder 2.Semester (gemeinsam mit der Universitätsgesellschaft Bielefeld), nächste Ausschreibung in 2023
  • Stipendien für internationale Studierende mit Fluchthintergrund, zu denen Sie hier Informationen finden.

Die Leistungen für die Stipendiat*innen sind v.a. finanzieller Art, die Studierenden werden aber auch ideell gefördert. Einen Einblick in die erste Stipendiat*innenfeier des International Office finden Sie hier.

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl an anderen Stipendien, die von unterschiedlichen Förder*innen finanziert werden, wie z.B. die Stipendienprogramme des Studienfonds OWL, die sich an alle Studierenden der Universität Bielefeld richten. Eine Übersicht weiterer Stipendien finden Sie zukünftig im Lernraum Plus des ISSC. Darüber hinaus können Sie hier recherchieren:

Auch für finanzielle Notlagen gibt es Unterstützungsangebote. Das ISSC kann internationalen Studierenden bei finanziellen Engpässen eine Nothilfe aus Mitteln des Vereins für internationale Studierende in Bielefeld (ViSiB) auszahlen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an issc-io@uni-bielefeld.de. Alternativ kann sowohl die evangelische Studierendengemeinde (ESG) als auch die katholische Hochschulgemeinde (KHG) mit geringen Beträgen dabei helfen, finanzielle Notsituationen zu überbrücken. Zudem gibt es die Möglichkeit, beim Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) ein Sozialdarlehen zu beantragen.

Weitere Informationen und Unterstützung bei der Stipendiensuche und -bewerbung erhalten Sie in unseren Veranstaltungen und Sprechstunden zur Studienfinanzierung. Dort können Sie sich auch über Hilfen in finanziellen Notsituationen informieren. Die aktuellen Sprechzeiten finden Sie hier.


Wohnen

Leben in Bielefeld

Mit rund 344.000 Einwohnern ist Bielefeld die größte Stadt in der Region Ostwestfalen-Lippe. Die Stadt hat zehn Stadtteile: Brackwede, Dornberg, Gadderbaum, Heepen, Jöllenbeck, Mitte, Schildesche, Senne, Sennestadt, Stieghorst.

Es gibt folgende Wohnformen: Eine Wohngemeinschaft (WG), eine Wohnung oder ein Haus.

Wenn Sie sich für eine Wohngemeinschaft entscheiden, haben Sie Ihr eigenes Zimmer und teilen sich die Gemeinschaftsräume (Bad, Küche, Wohnzimmer) mit anderen Mitbewohnern. Diese Form des Wohnens ist in Bielefeld sehr verbreitet. Das Leben in einer Wohngemeinschaft macht Spaß, kann aber an manchen Tagen auch anstrengend sein.

Aber es ist auf jeden Fall die billigste Variante, und man lernt relativ schnell andere Leute kennen.

Die Alternative ist eine Wohnung oder ein Haus, welche nur durch Sie (und Ihre Familie) gemietet wird.

Der Wohnraum wird von privaten oder gewerblichen Vermietern oder von gemeinnützigen Vereinen (Studierendenwerk, Wohnungsbaugesellschaften) bereitgestellt.

Die Grundmiete für ein Zimmer/Wohnung in Bielefeld liegt aktuell zwischen 7,52 € und 14,05 € pro Quadratmeter (m²). Die Berechnung der Grundmiete erfolgt auf der Grundlage des Mietspiegels. In die Berechnung fließen unter anderem das Baujahr, die Lage, die Größe und der Energiestandard der Immobilie ein.

Neben der Grundmiete (Kaltmiete) sind an den Eigentümer/Vermieter Nebenkosten zu zahlen. Dazu können Müllabfuhr, Frischwasser, Abwasser, Heizung, Hausmeister, Treppenhausreinigung und Gartenpflege sowie die Grundsteuer gehören.

Neben der Grundmiete und den oben genannten Kosten müssen Sie auch die Kosten berücksichtigen, die in der Regel nicht an den Vermieter gezahlt werden, aber bei der Anmietung einer Wohnung immer anfallen. Dazu gehören der Rundfunkbeitrag, Strom, Gas und Internet.

Alle Unterkunftsformen können unmöbliert, teilmöbliert oder vollmöbliert sein. In Bielefeld sind die meisten Zimmer / Wohnungen / Häuser nicht oder nur teilweise möbliert. Das bedeutet, dass Sie nach mit Ihrer Ankunft höchstwahrscheinlich Ihre eigenen Möbel mitbringen oder diese kaufen müssen.

Generell gilt: Je näher an der Universität, desto stärker ist der Wohnungsmarkt umkämpft und desto höher sind die Mietpreise. Da der Wohnungsmarkt in Bielefeld begrenzt ist und die Preise ständig steigen, ziehen einige Studierende und Mitarbeiter*innen in benachbarte Gemeinden/Städte und fahren mit dem Zug nach Bielefeld.

Die Stadt Bielefeld verfügt über ein gut ausgebautes Verkehrsnetz sowie ein Bike-Sharing- und Scooter-System.

Die Universität Bielefeld mit der Haltestelle „Universität“ ist mit der Straßenbahnlinie 4 in Richtung Lohmannshof etwa 7 Minuten vom Hauptbahnhof Bielefeld entfernt.

Suche nach Unterkunft

Bitte beachten Sie, dass die Universität Bielefeld keinen Einfluss auf die Webseiten externer Anbieter hat und keine Verantwortung für die dort bereitgestellten Informationen übernimmt.

Eine Wohnungsgenossenschaft ist eine nicht gewinnorientierte juristische Person und besitzt in der Regel mehrere Liegenschaften. Als Mieterin oder Mieter wird man Mitglied der Wohnungsgenossenschaft, erwirbt Anteile, kann eigene Ideen einbringen und in gemeinsamen Sitzungen Prozesse zu verschiedenen Themen mitgestalten.

Wohnungsbaugesellschaften haben Wartelisten für Wohnungen. Deshalb sollten Sie sich gleich nach Ihrer Ankunft in Deutschland bei einer Wohnungsbaugesellschaft als Mietinteressent anmelden.

Dies sind die Wohnungsbaugesellschaften in Bielefeld:

Freie Scholle
BGW
LEG
GSWG Senne
Gbb Brackwede

Aktuelle private Mietangebote in Bielefeld finden Sie u.a. auf den folgenden gewerblichen/ externen Suchportalen:

Priv.Zimmerangebote
Neue Westfälische
Westfalen Blatt
Immoscout
WG -Gesucht

Ein Immobilienmakler ist ein professioneller Makler auf dem Miet-/Immobilienmarkt. Der Immobilienmakler stellt bei Vertragsabschluss entweder dem Mieter und/oder dem Vermieter eine Gebühr in Rechnung. Wenn Sie Schwierigkeiten haben, ein Zimmer/eine Wohnung in Bielefeld zu finden, kann die Beauftragung eines Immobilienmaklers eine Alternative sein. Hierzu werden Kosten anfallen.

Für internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler stehen auf dem Campus der Universität Bielefeld folgende Gästewohnungen zur Verfügung:

Boarding House Campus
ZiF

Reservierungsanfragen und Buchungen für Gästewohnungen im ZiF erfolgen über die gastgebende Einrichtung/Arbeitsgruppe und ZiF-lodging@uni-bielefeld.de. Die ZiF-Wohnungen stehen nicht für Beschäftigte der Universität Bielefeld zur Verfügung.

Wenn Sie als Student*in/Doktorand*in eingeschrieben sind und den Semesterbeitrag an der Universität Bielefeld zahlen, können Sie sich um einen Wohnheimplatz bewerben. Sie können dies sogar schon vor Ihrer Ankunft in Deutschland tun. Als Nachweis, dass Sie mit der Universität Bielefeld verbunden sind, können Sie die Immatrikulation hochladen (oder alternativ, sofern Sie die Immatrikulation noch nicht haben, Ihren Zulassungs-/Aufnahmebescheid oder Ihr Einladungsschreiben).

Dies sind die Wohnheime, die in Bielefeld zur Verfügung stehen:

Studierendenwerk
BGW-Roggenkamp
Campus Westend
Rotunde Westfalica
Hollensiek

Nein. Sie müssen sich für einen Platz in jedem Wohnheim bewerben. Da diese Zimmer jedoch sehr gefragt sind und oft lange Wartelisten haben, ist die Bewerbung keine Garantie dafür, dass Sie einen Platz erhalten.

Wenn Ihr Studien- oder Forschungsaufenthalt in Bielefeld zeitlich begrenzt ist oder Sie nur eine kurzfristige Unterkunft für die ersten Wochen nach Ihrer Ankunft buchen möchten, stehen Ihnen die folgenden Hotels, Hostels und Ferienwohnungen zur Verfügung:

Internat Campus
ZiF
Hotels
Jugendherberge
Ferienwohnung
Airbnb
Stayery
Ferienwohnung
Immoscout (Kurzzeitfilter "befristet" und "zur Zwischenmiete" verwenden)
WG -Gesucht (Kurzzeitfilter "befristet" und "zur Zwischenmiete" verwenden)

Kurzfristige Aufenthalte von bis zu 90 Tagen müssen dem Bielefelder Einwohnermeldeamt nicht gemeldet werden.

Der Vermieter muss wissen, wie viele Personen in die Wohnung einziehen werden, da dies Auswirkungen auf die Höhe der monatlichen Mietnebenkosten hat. In der Wohnungsgeberbestätigung werden dann auch alle Familienmitglieder aufgeführt werden, damit sie offiziell registriert werden können.

Sie müssen Ihren Vermieter vor der Vertragsunterzeichnung informieren, wenn Sie ein Haustier (Hund oder eine Katze) halten, da dies den Vertrag gefährden könnte. Ihr Vermieter muss nicht damit einverstanden sein, dass Sie einen Hund oder eine Katze halten, oder er kann darauf bestehen, Ihrer Bitte vorab ausdrücklich zuzustimmen. Überprüfen Sie den Mietvertrag auf Einzelheiten. Es ist ratsam, sich bei Ihrem Vermieter zu erkundigen, wenn Sie ein Haustier anschaffen wollen. Kleine Tiere (solange sie nicht gefährlich sind) sind zwar erlaubt, aber Vermieter sind manchmal nicht begeistert. Für Schäden, die durch das Tier verursacht werden, sind Sie verantwortlich.

2ZKB ist die Abkürzung für "2 Zimmer, Küche, Bad" (2 Zimmer mit Küche und Bad). Das bedeutet, dass die Wohnung neben der Küche und dem Bad über 2 Zimmer verfügt.

Es gibt eine Vielzahl von Begriffen und Abkürzungen im Wohnungswesen. Im Folgenden finden Sie eine Beschreibung der Begriffe und der entsprechenden Abkürzungen.

Glossar der Wohnungsbegriffe
Glossar der Wohnungsbegriffe
Liste der Abkürzungen

Notfall

Leider ist es in manchen Fällen so, dass Menschen trotz aller Bemühungen oder aufgrund fehlender finanzieller Mittel kein Zimmer oder keine Wohnung finden können. Bitte schämen Sie sich nicht. Wenn Sie sich in einer Notlage befinden, versuchen Sie, mit Menschen in Ihrer Umgebung auf dem Campus zu sprechen. Ein Kollege oder ein anderer Student hat vielleicht ein freies Sofa und kann Ihnen helfen, eine Unterkunft zu finden. Bleiben Sie für einige Nächte in einem Hostel oder wenden Sie sich in sehr schwierigen Situationen an die Wohnungsnotfallhilfe der Stadt Bielefeld: Wohnungsnotfallhilfen der Stadt Bielefeld

Nach der Suche nach einem Apartment

Schritt 1:
Sagen Sie der Wohngemeinschaft/dem Vermieter so bald wie möglich zu.

Schritt 2:
Vereinbaren Sie einen Termin mit dem Vermieter (und ggf. dem Vormieter), um den Mietvertrag zu unterzeichnen und den Schlüssel und die Wohnungsgeberbestätigung zu erhalten. Bei dem Treffen werden in der Regel die aktuellen Werte der Strom-, Gas- und Wasserzähler notiert. In einigen Fällen wird ein Übergabeprotokoll erstellt. Nehmen Sie, wenn möglich, einen Bekannten, Freund oder Kollegen zu dem Termin mit.

Schritt 3:
Zahlen Sie die Kaution und richten Sie einen monatlichen Dauerauftrag von Ihrem Konto ein, um die Miete zu bezahlen.

Schritt 4:
Melden Sie Strom, Gas und Internet bei externen Anbietern an (Sie können Nachbarn und/oder Vormieter direkt nach möglichen Anbietern fragen).

Schritt 5:
Melden Sie sich/ändern Sie Ihre neue Adresse beim Einwohnermeldeamt. Ausnahmen werden bei Studien- oder Forschungsaufenthalten von weniger als 90 Tagen gemacht.

Schritt 6:
Informieren Sie alle Institutionen über Ihre neue Adresse (z. B. Universität, Banken, Versicherungen).

Schritt 7:
Überlegen Sie, ob Sie Möbel oder andere Haushaltsgegenstände benötigen. Kollegen, Freunde und Nachbarn können Ihnen vielleicht Dinge leihen, ansonsten müssen Sie sie kaufen.

Schritt 8:
Bitten Sie Freunde und Kollegen um Hilfe beim Umzug und feiern Sie Ihr neues Zimmer/Ihr neues Zuhause mit einem gemeinsamen Essen!

In Bielefeld gibt es neben den traditionellen Geschäften auch viele Möglichkeiten, Möbel und andere Haushaltsgegenstände aus zweiter Hand zu kaufen und dabei viel Geld zu sparen und nachhaltig zu handeln.

Recyclingbörse
Brockensammlung Bethel
Trödelmärkte
Kleinanzeigen

Wenn Sie ein großes Möbelstück kaufen, können Sie den Verkäufer fragen, ob er es gegen eine Gebühr zu Ihnen liefern kann. Wenn die Lieferung nicht möglich ist, können Sie auch einen Lieferwagen mieten (z. B. Cambio Carsharing on Campus, Tim's Leihwagen).

Dokumente & Terminologie

Ein Geldbetrag in Höhe von bis zu 3 Monatsmieten, mit dem sich Vermieter dagegen absichern, dass Mieter ihren Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht ordnungsgemäß nachkommen, z. B. ihre Miete nicht zahlen.

Bestätigungsdokument des Vermieters’s (Nachweis des Wohnsitzes).
Vom Vermieter/Eigentümer der Wohnung auszufüllendes Dokument, das für die Anmeldung des Wohnsitzes in einer Stadt erforderlich ist.

Transferbericht.
Es dient dazu, den Zustand der Wohnung bei einem Mieterwechsel festzuhalten. Mängel oder Flecken werden festgehalten und dem neuen Mieter nicht in Rechnung gestellt.

Kreditauskunft eines Mieters.
Vermieter wollen dieses Dokument oft sehen, wenn sie eine Wohnung besichtigen, um festzustellen, ob eine Person über ausreichende Mittel zur Zahlung der Miete verfügt.

Ja, Sie müssen den Mietvertrag und oft auch das Übergabeprotokoll unterschreiben.

Haftpflichtversicherung.
Versicherung, die Schäden an Dritten (Vermieter/Eigentümer) und damit an der Wohnung abdecken kann.

Hausratversicherung.
Eine Versicherung, die im Schadensfall die persönlichen Gegenstände und Möbel in der Wohnung abdeckt.

Rundfunkgebühr von aktuell ca. 20 Euro pro Monat, die fast jeder Haushalt zahlen muss. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie jedoch eine Befreiung beantragen. Weitere Informationen finden Sie in den FAQ für Studierende und Auszubildende.

Sonstiges

Das Mietrecht ist sehr kompliziert. Wenn Sie Probleme bei der Anmietung einer Wohnung haben, können Sie sich rechtlich beraten lassen.

Mögliche Beispiele für Probleme, die auftreten können:

  • Sie erhalten keine Nebenkostenabrechnung oder diese ist fehlerhaft.
  • Ihre Miete steigt.
  • Ihr Mietvertrag ist gekündigt.
  • Ihre Kaution wird nicht zurückerstattet.
  • Sie haben Schimmel in Ihrer Wohnung.

Es ist daher wichtig, dass Sie sich rechtlich beraten lassen und sich über Ihre Möglichkeiten informieren. Die folgenden Beratungsstellen bieten Beratung zum Thema Wohnen an:

ASTA Bielefeld (für immatrikulierte Studierende/Doktoranden)
Verbraucherzentrale
Anwälte - Mietrecht

Alternativ können Sie sich gleich zu Beginn Ihres Aufenthalts als Mitglied eines Mieterschutzbundes anmelden. Für einen monatlichen Mitgliedsbeitrag erhalten Sie Informationen zu verschiedenen Themen und rechtliche Unterstützung im Streitfall.

Mieterbund OWL (Mieterbund OWL)

Veröffentlichungen zum Mietrecht

Wohnraummietrecht (vom Bundesministerium der Justiz)
Das Mieterhandbuch (von der Verbraucherzentrale)

In Bielefeld wollen private Vermieter die Mietinteressenten in der Regel persönlich treffen und kennenlernen. Dieses ist vielleicht auch in Ihrem Interesse. Die Wohnungssuche aus dem Ausland ist daher oft sehr schwierig oder gar nicht möglich. Ziehen Sie daher in Erwägung, zu Beginn Ihrer Ankunft für den ersten Monat ein Zimmer in einem Hostel/Hotel oder eine Ferienwohnung zu buchen.

Seien Sie sich bewusst, dass es im Internet zu Betrügereien kommen kann. Bei der Anmietung von Wohnungen kann es vorkommen, dass Betrüger*innen versuchen, mit Tricks illegal an Geld zu kommen. Sie sollten also vorsichtig sein, wenn jemand Geld von Ihnen verlangt, ohne dass Sie die Wohnung vorher gesehen/besichtigt haben.

Erwägen Sie den Abschluss einer Haftpflichtversicherung und/oder einer Hausratversicherung. Diese Versicherungen decken die Kosten für Schäden an der Wohnung oder an Ihren persönlichen Gegenständen.

Gute Umgangsformen: Geben Sie dem Vermieter immer eine Rückmeldung, ob Sie noch an dem Zimmer/der Wohnung interessiert sind oder nicht. Wenn nicht, sagen Sie eine Besichtigung ab. Genauso wie Sie manchmal frustriert sind, wenn Sie keine Rückmeldung erhalten, sind es auch die Vermieter.

Die Vermieter interessieren sich in der Regel dafür, was Sie in Bielefeld machen und natürlich, ob Sie das Zimmer/die Wohnung finanzieren können. Deshalb sollten Sie sich in einer E-Mail kurz vorstellen.

Sie müssen jede fällige Miete pünktlich zahlen. Wenn es Probleme gibt, die eine Mietminderung rechtfertigen, können Sie die Miete nicht einfach zurückhalten. Sie müssen den Vermieter über Schäden informieren und ihm die Möglichkeit geben, sie zu beheben. Wenn Sie die Miete nicht zahlen, laufen Sie Gefahr, dass Ihr Mietvertrag gekündigt wird.

Schimmel ist ein klassisches und belastendes Thema für Mieter und Vermieter, zumal Schimmel seine Ursache in baulichen Mängeln und/oder falscher Lüftung haben kann.

In fast jedem Haus gibt es eine Hausordnung, in der verschiedene Aspekte geregelt sind, z. B. die Ruhezeiten und die Reinigung der Gemeinschaftsräume. Machen Sie sich am Anfang mit der Hausordnung vertraut. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie Ihren Vermieter oder Ihre Nachbarn.

Eine Party oder ein Grillfest sind normalerweise in Ordnung, aber am besten fragen Sie bei Ihrem Vermieter/Nachbarn nach. Wenn Sie eine große Party planen, die laut sein könnte, informieren Sie Ihre Nachbarn vorher. So können Sie viel Stress vermeiden (z. B. Ordnungswidrigkeiten/Polizeieinsatz).


Sprache

Im Alltag und in der Freizeit ist Deutsch die gemeinsame Kommunikationssprache.  Die Niveaustufen der Deutschkurse und Prüfungen unterteilen sich anhand des gemeinsamen Europäischen Referrenzrahmens (CEFR) von A1 bis C2.

Je nachdem, welchen Studiengang Sie an der Universität studieren oder promovieren möchten, müssen Sie für die Bewerbung das geforderte Sprachniveau in Deutsch oder Englisch nachweisen. Die Übersicht der geforderten Sprachnachweise finden Sie hier.

Zur Vorbereitung der Sprache können Sie zum Beispiel einen Deutsch-Kurs beim Goethe Institut oder anderen Anbietern in Ihrem Heimatland durchführen. Oder Sie können an einen Online-Kurs bei der Deutschen Welle teilnehmen. Hier können Sie auch Musik oder Nachrichten auf Deutsch hören. Wenn Sie Ihre Sprachkenntnisse gerne vor Ort in Deutschland intensivieren möchten, melden Sie sich für einen Deutschkurs an. Eine Übersicht der Sprachkurse an Hochschulen finden Sie auf Seiten des DAAD

Sollten Sie schon Sprachkenntnisse von mindestens  A2 haben und Ihre Fachsprache vertiefen wollen, nehmen Sie an der jährlich stattfindenden Sommerschule der Universität Bielefeld teil.

Siehe auch: Nach der Anreise Deutsch an der Universität lernen


Anreise

Hier finden Sie alle Informationen zur Anreise an der Universität Bielefeld.


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