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Erasmus+

Campus der Universität Bielefeld
© Universität Bielefeld

Studienaufenthalt oder Praktikum?

Das Erasmus+ Programm bietet zwei Aktionsarten für Studierende

1. Förderung von Studienaufenthalten an Partnerhochschulen im Ausland

  • Ein Erasmus+ Studienaufenthalt kann zwischen zwei Monaten und zwölf Monaten dauern.
  • Ausreichende Sprachkenntnisse sind für einen Auslandsaufenthalt unerlässlich, aber es gibt diverse Möglichkeiten sich darauf vorzubereiten. Mehr Informationen dazu unter Vorbereitungen.

Anerkennung von Studienleistungen

Die teilnehmenden Hochschulen verpflichten sich, für erfolgreich abgeschlossene Kurse und erworbene Leistungsnachweise volle akademische Anerkennung zu gewähren.

Hierzu wurde der ECTS-Anerkennungsmodus eingeführt (ECTS = European Community Credit Transfer System). Für im Ausland erbrachte Studienleistungen gibt es ECTS-Punkte, anhand derer in Bielefeld die Anerkennung vollzogen wird. Zuständig für die Anerkennung sind die jeweiligen Programmbeautragten und das Prüfungsamt.

Teilstipendien und BAföG

Im Rahmen von Erasmus+ werden Teilstipendien vergeben, die unabhängig von Studienleistungen sind. Die monatliche Stipendienrate richtet sich nach drei Ländergruppen und wird wie folgt vergeben:

  1. Gruppe 1: (monatlich 600 Euro): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden.
  2. Gruppe 2: (monatlich 540 Euro): Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern.
  3. Gruppe 3: (monatlich 490 Euro): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Republik Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn.

Zusätzlich zum Erasmus+ Teilstipendium können BAFöG-Empfängerinnen und Empfänger Auslands-BAFöG beantragen. Wer bislang kein BAFöG beziehen konnte, sollte dies evtl. prüfen lassen, da die Einkommensgrenzen beim Auslands-BAFöG anders sind als beim Inlands-BAFöG. Der Antrag ist bei dem für das betreffende Land zuständigen BAFöG-Amt zu stellen.

Erleichterung des Studiums

Für Erasmus+ Studierende fallen keine Studiengebühren an und in der Regel ist auch die Einschreibeprozedur vereinfacht. Darüber hinaus werden vielerorts weitere Unterstützungen angeboten, z. B. Einführungstage, Sprachkurse für Erasmus+ Studierende oder Hilfe bei der Wohnungssuche. Während eines Auslandsstudiums muss an der Uni Bielefeld kein Semesterbeitrag gezahlt werden (bei Beurlaubungen).

Schritt für Schritt zum Erasmus+ Semester

Bewerbungsfrist: jährlich am 31.01

  • Schritt 1: Erste Infos einholen

Die wichtigste Anlaufstelle für Studierende, die beabsichtigen mit Erasmus+ in einem anderen Land zu studieren, ist der/die jeweilige Programmbeauftragte. Die Programmbeauftragten in den Fakultäten sind verantwortlich für die Entsendung von Studierenden an die Partneruniversitäten und sie informieren über Studienangebote der Partnerhochschulen.

  • Schritt 2: Bewerbung

Auch die Bewerbung für die Teilnahme am Erasmus+ Programm erfolgt über die Programmbeauftragten. Die Bewerbung erfolgt über die Datenbank Mobility Online. Eine Anleitung hierzu hier.

  • Schritt 3: Nach der Zusage

Sobald Sie von Ihrem Programmbeauftragten eine Zusage bekommen haben, informieren Sie sich bitte auf der Homepage der Gastuniversität über die Anmeldebedingungen und die Anmeldefrist. Bitte melden Sie sich an der Gastuniversität fristgerecht an. Der Erasmus+ Code für die Universität Bielefeld ist: D BIELEFE 01.

Unter Downloads finden Sie eine Checkliste zum Herunterladen und Ausdrucken.

Kontakt zur Gasthochschule

Kontaktieren Sie möglichst frühzeitig Ihre Gasthochschule, um Fragen zu Unterkunft, Studienbeginn, Sprach- und Vorbereitungskursen zu erfragen. Oft finden Sie die wichtigsten Informationen, Kontaktdaten und Anmeldeformulare auf der Webseite der Hochschule. Falls dies nicht der Fall ist, kontaktieren Sie bitte das International Office oder Erasmus+ Büro der Universität. Bitte beachten Sie die dortigen Fristen!

Auszahlung der Erasmus+ Förderung

Die Auszahlung Ihrer Förderung erfolgt in zwei Raten. In einer ersten Rate zu Beginn des Auslandsaufenthaltes werden Ihnen 75% der Gesamtförderung ausgezahlt. Die zweite Rate bekommen Sie erst nach Ihrer Rückkehr und nach Vorlage der notwendigen Dokumente. Die zweite Rate wird entsprechend des in der Confirmation angegebenen Zeitraums ausgezahlt.

Sprachliche Vorbereitung

Manche Universitäten verlangen einen Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse. Für so einen Nachweis sollten Sie sich an das Fachsprachenzentrum wenden. Aber auch wenn Sie keinen Sprachnachweis vorlegen müssen, sollten Sie die Angebote des Fachsprachenzentrums nutzen, um sich mithilfe von Sprachkursen auf Ihren Aufenthalt vorzubereiten.

Auslands-BAföG

Zusätzlich zum Erasmus+ Teilstipendium können BAFöG-Empfängerinnen und Empfänger Auslands-BAFöG beantragen. Wer bislang kein BAFöG beziehen konnte, sollte dies evtl. prüfen lassen, da die Einkommensgrenzen beim Auslands-BAFöG anders sind als beim Inlands-BAFöG. Der Antrag ist bei dem für das betreffende Land zuständigen BAFöG-Amt zu stellen. Informationen erhalten Sie im Internet unter BAFöG.

Learning Agreement

Um sicher zu stellen, dass die Studienleistungen, die Sie an der Gasthochschule erbringen, nach Ihrer Rückkehr anerkannt werden, sollten Sie alle Kurse, die Sie dort belegen möchten, in das Learning Agreement eintragen. Am besten besprechen Sie die Kurswahl zusammen mit Ihrem Erasmus+ Programmbeauftragten. Das Learning Agreement muss vor der Abreise von Ihnen, Ihrem Programmbeauftragten und dem/der Anerkennungsbeauftragten in der Bielefelder Fakultät und dem/der Erasmus-Koordinator*in an der Gasthochschule unterschreiben werden. Nach der Ankunft im Gastland können noch Änderungen am Learning Agreement vorgenommen werden.

Krankenversicherung

Beantragen Sie die Europäische Krankenversicherungskarte für gesetzlich Versicherte bzw. sprechen Sie mit Ihrer Versicherung über den Versicherungsschutz im Ausland, falls Sie privat versichert sind. Es wird außerdem empfohlen, zusätzlich eine Unfall- und Haftpflichtversicherung abzuschließen (dies ist über den DAAD möglich).

Beurlaubung/Rückmeldung an der Universität Bielefeld

Sie können sich für die Zeit Ihres Aufenthalts beurlauben lassen. Hierzu benötigen Sie den Antrag auf Beurlaubung vom Studierendensekretariat und die Bestätigung über die Erasmus+ Nominierung, die Sie vom International Office per Post erhalten. Bitte beachten Sie: Eine Beurlaubung ist nicht möglich, wenn Sie in dem Semester, in dem Sie im Ausland studieren, an der Universität Bielefeld eine Prüfung ablegen oder ihr Studium beenden wollen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie im Studierendensekretariat.

Informationsveranstaltung des IO

Im April/Mai bietet das International Office einen Informationstag speziell für Erasmus+ Studierende an, bei dem Sie viele zusätzliche Informationen bekommen und die Möglichkeit haben, sich mit ehemaligen Erasmus+ Studierenden auszutauschen.

Übersetzung des Transcripts

Wenn Ihre Gasthochschule ein Transcript in englischer Sprache benötigt, kann die Übersetzung vom International Office geprüft und gestempelt werden. Weitere Informationen und Hilfestellungen zu der Übersetzung sowie eine Vorlage zum Transkript können Sie unter Downloads herunterladen.

Zwischenmiete

Wenn Sie Ihr WG-Zimmer oder Ihre Wohnung zur Zwischenmiete an internationale Studierende/Promovierende anbieten möchten, können Sie dieses über das International Office tun.

Geben Sie hierfür die Daten zu dem Zimmer/Wohnung hier an.

Bitte beachten Sie, das internationale Studierende, die länger als 90 Tage in Bielefeld wohnen, sich bei der Stadt Bielefeld (Bürgerberatung) anmelden müssen. Hierfür wird ein Mietvertrag + das Dokument „Wohnungsgeberbestätigung“ benötigt. Bitte klären Sie daher vorab mit Ihrer/Ihrem Vermieter*in, ob Sie zur Zwischenmiete vermieten dürfen und wer diese Dokumente ausstellt.

International Mentoring Programme

Wer schon ein wenig Erasmus+ Atmosphäre "schnuppern" möchte, kann im International Mentoring Programme Erasmus+ Studierende betreuen, die zur Zeit ein oder zwei Erasmus+ Semester in Bielefeld verbringen. Nähere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Erfahrungsberichte

Es gibt sicherlich viele Dinge, die Sie gern über Ihren zukünftigen Wohnort und die Universität wissen möchten. Um schon einen kleinen Einblick zu bekommen und die Vorfreude zusätzlich zu steigern, lohnt es sich, Erfahrungsberichte ehemaliger Erasmus+ Studierender zu lesen. Diese finden Sie hier. Einen Leitfaden zum Schreiben von Erfahrungsberichten finden Sie unter Downloads.

"Confirmation of Participation"

Bitte lassen Sie sich möglichst bald nach Ihrer Ankunft Ihr Ankunftsdatum bescheinigen. Die „Confirmation of Participation” muss von der Gasthochschule unterschrieben und gestempelt werden. Vor Ihrer Abreise sollten Sie sich auch das Ende des Aufenthalts bestätigen lassen.

Learning Agreement

Passen Sie ggf. das Learning Agreement an: Änderungen Ihres ursprünglichen Studienplans müssen sowohl mit dem akademischen Koordinator/der akademischen Koordinatorin an der Gasthochschule als auch mit dem Programmbeauftragten an der Universität Bielefeld abgesprochen werden.

"Transcript of Records"

Bitten Sie Ihre Gasthochschule, am Ende Ihres Studienaufenthalts ein "Transcript of Records" (ToR) auszustellen (die meisten Hochschulen machen dies automatisch). Das ToR enthält eine Übersicht über die von Ihnen besuchten Veranstaltungen und die Resultate. Sie benötigen das ToR für die Anerkennung der Studienleistungen. Bitte reichen Sie nach Ihrer Rückkehr auch eine Kopie im International Office ein.

Bei Problemen: IO

Sollte es an der Gasthochschule Probleme geben, können Sie sich jederzeit an uns (das International Office) wenden.

Einreichen der Dokumente

Bitte laden Sie nach Ihrer Rückkehr folgende Dokumente in der Datenbank hoch:

  • Confirmation of Participation
  • Transcript of Records der Gasthochschule
  • Bestätigung über die Anrechnung der Studienleistungen
  • Erfahrungsbericht

Länderbotschafter_innen

LänderbotschafterInnen sind AnsprechpartnerInnen für Studierende, die einen Auslandsaufenthalt im selben Land planen. Bei länder- und unispezifischen Fragen geben sie nützliche Tipps rund um die Gastuniversität, die Stadt und das Land des Auslandsaufenthalts. Außerdem können sie Studierende, die sich noch nicht entschieden haben, für einen Auslandsaufenthalt begeistern. Bei Interesse oder Fragen melden Sie sich im Weltbüro in D0-140 oder schreiben Sie eine E-Mail an
auslandsaufenthalt@uni-bielefeld.de.

International Mentoring Programme

Sie möchten auch weiterhin Kontakt zu internationalen Studierenden haben? Wie wäre es mit einem ehrenamtlichen Engagement im International Mentoring Programme? In diesem Mentoring-Programme können Bielefelder Studierende sich ganz persönlich um internationale Studierende kümmern, sie während Ihres Aufenthalts in Bielefeld unterstützen und so internationale Kontakte knüpfen. Mehr Informationen und die Anmeldung zum International Mentoring Programme finden Sie hier.

2. Förderung von Praktika in einem Erasmus+ Programmland

  • Ihr Praktikum dauert mindestens zwei Monate (= 60 Tage). Im Rahmen von Erasmus+ entspricht ein Monat exakt 30 Tagen.
  • Der Praktikumsbetrieb liegt in einem Erasmus+ Programmland (EU-Mitgliedstaaten, Nordmazedonien, Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei oder Serbien).
  • Es handelt sich um ein Vollzeit-Praktikum (>35 Stunden/Woche).
  • Bei dem Praktikum kann es sich um ein Pflichtpraktikum oder ein freiwilliges Praktikum handeln – es muss jedoch in jedem Fall einen klaren inhaltlichen Bezug zum Studium haben.
  • Sie sind während des gesamten Praktikumszeitraums als Studierende*r der Universität Bielefeld immatrikuliert oder Graduierte*r der Universität Bielefeld. Ein Graduiertenpraktikum kann innerhalb eines Jahres (12 Monate) nach Abschluss des Studiums gefördert werden, wenn die Förderung im letzten Jahr der jeweiligen Studienphase beantragt wurde.

Für Praktika kommen u.A. diese Einrichtungen in Frage:

  • Hochschulen
  • Öffentliche und private kleine, mittlere oder große Unternehmen
  • Lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen
  • Sozialpartner oder Vertreter des Arbeitsmarkts (z.B. Handelskammern, Gewerkschaften)
  • Forschungseinrichtungen
  • Stiftungen
  • Schulen, Institute und Bildungszentren
  • Gemeinnützige Organisationen, Verbände, Nichtregierungsorganisationen
  • Laufbahnberatungs-, Berufsberatungs- und Informationsstellen

 

Im Rahmen von Erasmus+ können Praktika an diesen Institutionen nicht gefördert werden:

  • EU-Institutionen und andere EU-Einrichtungen
  • Einrichtungen, die EU-Programme verwalten

Eine Bewerbung für eine Erasmus+ Praktikumsförderung ist jederzeit möglich. Bitte laden Sie die Bewerbungsunterlagen spätestens 6 Wochen vor Praktikumsbeginn vollständig im Bewerbungsportal hoch:

  • Bewerbungsportal
  • Motivationsschreiben (max. 1 Seite)
  • Lebenslauf
  • Studienbescheinigung
  • Learning Agreement (herunterladbar im Bewerbungsportal)

Auswahlkriterien für die Vergabe der Erasmus-Stipendien sind:

  • vollständig und fristgerecht (sechs Wochen vor Praktikumsbeginn) eingereichte Bewerbungsunterlagen
  • ein geeigneter Praktikumsplatz, der Inhalte des Studiums aufgreift und dem aktuellen Studienniveau entspricht
  • eine überzeugende, schriftlich dargelegte Motivation

Die Höhe Ihres Erasmus-Stipendiums richtet sich nach der genauen Dauer und dem Zielland des Praktikums. Die monatlichen Fördersätze können von Jahr zu Jahr unterschiedlich hoch ausfallen.

Projekt 2022 (für Praktika mit einem Ende vor dem 31.07.2024):

  • Gruppe 1: (monatlich 750 Euro): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden.
  • Gruppe 2: (monatlich 690 Euro): Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern.
  • Gruppe 3: (monatlich 640 Euro): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Republik Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn.

Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt in zwei Raten:

  • 1. Rate: 75%, vor Beginn des Auslandspraktikums
  • 2. Rate: 25%, nach Abschluss des Auslandspraktikums, nachdem Sie alle hierfür notwendigen Dokumente eingereicht haben

International Office

Anna Rusche
erasmus-praktikum@uni-bielefeld.de
Tel.: 0521-106 67818
Sprechzeiten: Mittwoch, 11-12 Uhr, DO.116 oder Infopunkt International

 

Erfahrungsberichte

Mehr Informationen finden Sie unter Downloads.

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