KI-Systemen wird mittlerweile viel zugetraut, manchmal sogar, dass sie in naher oder ferner Zukunft Anwälte ersetzen könnten. Nun sind Prognosen schwierig, besonders wenn sie die Zukunft betreffen. Deswegen wird hier nicht von der Zukunft gesprochen werden. Vielmehr soll auf der Basis gegenwärtiger KI-Angebote experimentell und exemplarisch geprüft werden, inwiefern KI-Systeme juristische Probleme lösen oder nicht lösen können. Für den Einsatz von KI-Systemen in der Lehre kommt es entscheidend auf diese Diagnose an.
Indem wir die aktuellen Möglichkeiten und Grenzen von KI im juristischen Kontext diskutieren, können auch wertvolle Impulse für die Weiterentwicklung der Lehre in anderen Disziplinen gewonnen werden.
Prof. Dr. Marie Herberger: Die Lehrstuhlinhaberin, geboren 1990 in Saarbrücken, ist seit Juli 2022 an der Fakultät für Rechtswissenschaft als Professorin für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht, Methodenlehre, Recht der Digitalisierung und Legal Tech tätig. Sie hat an der Universität des Saarlandes studiert und am dortigen Europa-Institut einen Master im Europäischen und Internationalen Recht erworben. 2018 wurde sie an der Universität des Saarlandes zu einem familienrechtlichen Thema promoviert. Es schloss sich das Referendariat im OLG-Bezirk Zweibrücken an, u.a. mit Stationen an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer und am Bundesverfassungsgericht. 2022 hat sie sich an der Universität Passau mit dem Thema „Menschenwürde in der Zwangsvollstreckung“ habilitiert. Ihr besonderes Interesse gilt den Auswirkungen der Digitalisierung im Rechtswesen mit der Zielsetzung, die dortigen Workflows zu optimieren."