zum Hauptinhalt wechseln zum Hauptmenü wechseln zum Fußbereich wechseln Universität Bielefeld Play Search

Erasmus+ und andere Kooperationsprogramme

© Universität Bielefeld

Studierende in Kooperationsprogrammen

Zum Hauptinhalt der Sektion wechseln

Downloads

Informationsblätter für Erasmus+/Kooperationsstudierende:

Sie möchten im Rahmen eines Kooperationsprogrammes wie Erasmus+ oder einer anderen Hochschulpartnerschaft weltweit einen Studienaufenthalt an der Universität Bielefeld durchführen? Dann finden Sie auf diesen Seiten und im Factsheet (siehe Downloadbereich) wichtige Informationen.

Zulassung für ein Kooperationsstudium

Für Kooperationsstudierende ist ein vereinfachtes Zulassungsverfahren vorgesehen. Partneruniversitäten nominieren die Studierenden innerhalb eines Kooperationsprogrammes. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die Universität Bielefeld ein Partner Ihrer Heimathochschule ist oder bereits wissen, dass eine Kooperation existiert und Sie sich um einen Platz bewerben möchten, wenden Sie sich bitte an das International Office Ihrer ​Heimathochschule. Wenn Sie einen Platz an der Universität Bielefeld erhalten, werden Sie von Ihrer Heimatuniversität offiziell als Teilnehmer*in nominiert.

Nach Ende des Nominierungszeitraums erhalten Sie vom International Office Bielefeld (IO) eine Infomail mit der Aufforderung, sich im Mobility Online-Portal der Universität Bielefeld anzumelden. Im Online-​Portal wird der weitere Ablauf beschrieben und Sie können sich für den Wohnservice und den Deutsch-​Intensivkurs anmelden.

 

 

Nach der Ankunft

Die Einschreibung wird zu Beginn der Begrüßungswochen vorgenommen, die jedes Semester für Erasmus+ und andere Kooperationsstudierende durchgeführt werden. Für die Einschreibung ist ein Nachweis über die Krankenversicherung erforderlich.

Wenn alle Formalitäten für die Einschreibung erledigt sind, erhalten Sie nach ca. einer Woche den sog. Leporello mit Immatrikulationsbescheinigungen und Ihrem persönlichen E-Mail-Passwort. Damit können Sie in der zentralen Leihstelle der Universitätsbibliothek der Studierendenausweis erhalten, der für die Benutzung der Bibliothek, der öffentlichen Verkehrsmittel, für die Ausstellung eines internationalen Studentenausweises, aber auch für Ermäßigungen bei Kino- und Theatervorstellungen und vieles mehr benötigt wird.

Ein neues Land, eine neue Stadt, eine neue Universität und kaum bekannte Gesichter...  Um den Einstieg in das Leben und Studieren in Bielefeld zu erleichtern, organisiert das International Office ein Orientierungsprogramm, begleitend zum Intensivsprachkurs Deutsch vor Vorlesungsbeginn. Auch in den ersten Wochen der Vorlesungszeit werden noch Veranstaltungen angeboten. Das Orientierungsprogramm soll neu angereisten Studierenden helfen sich einzuleben und bietet Gelegenheit, andere Studierende kennen zu lernen.

Weitere Informationen

Anmeldung im Rathaus (Bürgerberatung)

  • Sobald Sie eine Adresse in Bielefeld haben, müssen Sie sich als BürgerIN Bielefelds melden. Die Anmeldung findet im Rathaus statt. Dazu benötigen Sie Ihren Mietvertrag und Ihren Pass.
  • Falls Sie einen Mentor/eine Mentorin haben, ist es bestimmt hilfreich, wenn Sie ihn/sie bitten, zusammen mit Ihnen ins Rathaus zu gehen und Sie dabei ein wenig zu unterstützen.

Aufenthaltserlaubnis (Ausländerbehörde)

  • Etwa 2 Tage nachdem Sie sich als Bürger Bielefelds gemeldet haben, können Sie bei der Ausländerbehörde im Rathaus eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
  • Bitte nehmen Sie folgende Dokumente mit:
    • Zulassungsbescheid der Universität Bielefeld
    • Finanzierungsnachweis
      Sie müssen nachweisen, dass Ihnen 659€ monatlich zur Verfügung stehen. Dazu können Sie eine Bescheinigung Ihrer Bank einreichen oder auch eine Erklärung Ihrer Eltern vorlegen, in der diese sich verpflichten, Sie für die Dauer des Studiums zu finanzieren. Die dritte Möglichkeit ist, dass eine Person in der Bundesrepublik Deutschland die Finanzierung Ihres Studiums übernimmt. In diesem Fall muss diese Person eine Bescheinigung vorlegen, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügt.
  • Pass (und Visum)
Ausländerbehörde (Photo)

Ausländerbehörde

Adresse
Niederwall 23, 33602 Bielefeld
Tel.
0521 51 0
E-Mail
auslaenderbehoerde@bielefeld.de

Girokonto

Ein Girokonto ist die praktischste Art alltägliche Geldüberweisungen zu tätigen:

  • Ihr Gehalt oder Stipendium wird hierauf überwiesen.

  • Für regelmäßige Zahlungen mit festen Summen (z.B. Ihre Miete) können Sie einen "Dauerauftrag" einrichten lassen, dann wird das Geld automatisch zu bestimmten Terminen überwiesen.

  • Mit einem Überweisungsformular können Sie Geld auf andere Konten transferieren.

  • Sie können jemandem die Erlaubnis ("Einzugsermächtigung") geben, Beträge von Ihrem Konto abzuheben. Dieser Vorgang wird "Lastschriftverfahren" genannt und ist praktisch, wenn regelmäßige Beträge in variabler Höhe an bestimmte Dienstleister zu bezahlen sind, wie zum Beispiel die Telefongebühren oder Stromkosten. Dem Empfänger wird schriftlich eine "Einzugsermächtigung" erteilt.

Banken unterscheiden sich kaum in ihren Angeboten und Leistungen, wohl aber hinsichtlich der Gebühren, die sie erheben. Ein Vergleich lohnt sich daher. Im Welcome Centre können Sie eine Liste mit Banken in Bielefeld bekommen.

Bei der Eröffnung eines Girokontos müssen Sie Ihren Pass vorlegen und ihre Adresse angeben. Zu diesem Girokonto erhalten Sie eine EC-Karte, mit der sie an den Geldautomaten der eigenen Bank kostenlos und an Geldautomaten anderer Banken gegen Gebühren Geld abheben können.
Sie erhalten mit der EC-Karte außerdem eine "Geheimnummer" (PIN-Nummer), die Sie sich gut merken müssen, da Sie diese bei den meisten Transaktionen mit der Karte angeben müssen.

Die Banken sind meist montags bis freitags zwischen 8.30 und 16 Uhr geöffnet. Zugang zu den Geldautomaten besteht in der Regel rund um die Uhr.

Online-Banking

Die meisten Banken bieten auch das so genannte "Homebanking", "Online-Banking" oder "Telebanking" an, was besonders praktisch ist, wenn Sie lange arbeiten. Damit können Sie Ihre Bankgeschäfte nämlich von zu Hause aus per Computer oder per Telefon erledigen. Fragen Sie am besten Ihre Bank nach mehr Informationen.

Einkaufen mit Bargeld und EC-Karte

In den meisten Geschäften und Tankstellen kann man mit EC-Karte oder Kreditkarte zahlen. Allerdings bezahlt man Einkäufe bis zu 10 Euro in der Regel mit Bargeld.

In Deutschland gilt für Studierende eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht.
Zur Einschreibung an der Universität Bielefeld muss also ein Krankenversicherungsnachweis vorgelegt werden. Hierzu gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Studierende aus Ländern der EU
    Wenn Sie in ihrem Heimatland gesetzlich versichert sind, müssen Sie nur die EHIC ( European Health Insurance Card) bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse vorlegen. Sie bekommen dort eine Bestätigung dafür, dass Ihr Versicherungsschutz ausreicht, um sich zu immatrikulieren.
  • Studierende aus Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland besteht
    (Bsp: Schweiz, Türkei)
    Wenn Sie in ihrem Heimatland gesetzlich versichert sind, fordern Sie bitte dort bei ihrem Versicherungsbüro bei der Versicherung das E-111, AT 11, ATN 11 oder BH6- Formular an. Dieses können Sie einer deutschen Krankenkasse vorlegen, die Ihnen bestätigt, dass Ihr Versicherungsschutz ausreichend für die Einschreibung ist.
  • Studierende, die privat versichert sind
    Sie benötigen eine schriftliche Bescheinigung ihrer Versicherungsgesellschaft (auf Deutsch oder Englisch), die bestätigt, dass Ihr Versicherungsschutz für einen Studienaufenthalt an einer deutschen Universität gültig ist.

Bitte Beachten Sie: Eine gewöhnliche Reisekrankenversicherung wird nicht akzeptiert.

Mit dieser Bestätigung gehen Sie zu einer deutschen Krankenkasse. Wird Ihre private Versicherung anerkannt, wird Ihnen die Krankenkasse eine Bescheinigung ausstellen, die Sie von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit. Mit dieser können Sie sich einschreiben.

Bitte beachten Sie: Sie können für die Dauer Ihres Studiums in Deutschland nicht mehr in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln, nachdem Sie einmal von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit wurden.

  • Für Studierende, die keine gültige Krankenversicherung haben
    Sie können eine gesetzliche oder private Krankenversicherung abschließen. Die gesetzliche Krankenversicherung tritt für Studierende ein, die das 14. Fachsemester nicht überschritten und nicht älter als 30 Jahre alt sind. Der Beitrag liegt bei ca. 75 Euro im Monat. Er ist bei allen gesetzlichen Krankenkassen in etwa gleich. Das Angebot an privaten Versicherungen für internationale Studierende ist vielfältig. Bitte beachten Sie dazu auch die Informationen des Deutschen Studentenwerks.
    Bitte beachten Sie: Sie können für die Dauer Ihres Studiums in Deutschland nicht mehr in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln, nachdem Sie einmal von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit wurden.
  • Für Studierende, die älter als 30 Jahre alt sind, das 14. Fachsemester überschritten haben oder für Doktorand*innen
    Sie können keine vergünstigten Konditionen für Studierende mehr in Anspruch nehmen. Lassen Sie sich daher beraten, welche Versicherung für Sie am besten geeignet ist.

 

 

Deutschkurse für Kooperationsstudierende

Die Universität Bielefeld bietet in jedem Semester studienbegleitende Deutschkurse für Erasmus+ und Kooperationsstudierende an, die allerdings für Anfängerinnen und Anfänger nicht geeignet sind. Außerdem werden vor Beginn der Vorlesungszeit mehrwöchige Intensivsprachkurse kombiniert mit einem Orientierungsprogramm angeboten, die im September bzw. März beginnen.

Internationale Sommerkurse

Die Universität Bielefeld veranstaltet Sommerkurse im August.

Darüber hinaus bieten auch andere deutsche Hochschulen Sommersprachkurse an. Sie sind auf den Seiten des DAAD aufgeführt.

 

Anrechnung von Studienleistungen

Wenn Kooperationsstudierende ihr Studienprogramm, das zuvor zwischen Gast- und Heimathochschule vereinbart wurde, erfolgreich absolviert haben und an ihre Heimathochschulen zurückkehren, findet der sogenannte "credit transfer" statt. Kredit- bzw. Leistungspunkte (ECTS/LP) wurden eingeführt, um die Anerkennung von Studienleistungen transparenter zu gestalten und somit zu erleichtern. Sie werden einzelnen Lehrveranstaltungen zugeordnet, um studentische Leistung zu beschreiben und definieren den Arbeitsaufwand für jeweils eine Lehrveranstaltung im Verhältnis zum gesamten Arbeitsaufwand eines Studienjahres.

In der Regel sind 60 Kreditpunkte für ein akademisches Jahr vorgesehen, 30 Punkte für ein Semester. Erasmus+ und andere Kooperationsstudierende können auch weniger ECTS/LP erwerben, entsprechend ihren Sprachkenntnissen und der Absprache mit der Heimatuniversität. Das Transcript of Records dokumentiert die besuchten Veranstaltungen und ist die Grundlage für den Transfer von Credits und die Anerkennung von Studienleistungen an der Heimatuniversität. Kooperationsstudierende erhalten es in der Regel von ihrem (Erasmus+) Programmbeauftragten (Koordinator/in) an der Fakultät. Es ist wichtig, dass Studierende vor der Abreise an die Heimatuni mit dem Koordinator/der Koordinatorin in Bielefeld klären, wie und wann das Transcript erstellt werden kann.

Notensystem  
Sehr gut 1,0; 1,3
Gut 1,7; 2,0; 2,3
Befriedigend 2,7; 3,0; 3,3
Ausreichend 3,7; 4,0
Nicht bestanden / ungenügend 5,0
Bestanden / Passend (ohne Note)

Wohnen in Bielefeld

Eine Unterkunft zu finden ist oft nicht ganz einfach. Deshalb hat das International Office der Universität Bielefeld einen Service eingerichtet, der Kooperationsstudierenden Zimmer in Studierendenwohnheimen des Studierendenwerks Bielefeld vermittelt.

Wenn Sie diesen Service in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie dies im Online Portal für Kooperationsstudierende angeben. Den Link zum Online Portal bekommen Sie zugeschickt, nachdem Ihre Heimatuniversität Sie im International Office der Universität Bielefeld für den Aufenthalt an der Universität Bielefeld nominiert hat.  


Weitere Informationen

Zum Seitenanfang