Sprache ist Spiegel unserer gesellschaftlichen Realität. Gleichzeitig beeinflusst sie unser Denken, unsere Norm- und Wertevorstellungen und das Bild, das wir uns von der Wirklichkeit machen. Sprache ist ein machtvolles Instrument.
Durch gängige Metaphern und Ausdrücke und durch das generische Maskulinum, das noch immer häufig verwendet wird, verfestigen sich patriarchale Strukturen und Stereotype.
Das generische Maskulinum will Frauen und andere Geschlechtsidentitäten mitmeinen. Sprachwissenschaftliche und psychologische Studien zeigen aber: Wer nur mitgemeint ist, fühlt sich nicht eindeutig angesprochen. Meistens werden Formulierungen im generischen Maskulinum mit dem männlichen Geschlecht assoziiert. Frauen und andere Geschlechter bleiben also unsichtbar. Für eine geschlechtergerechte Kommunikation gibt es viele gute Gründe. Drei Faktoren spielen dabei eine große Rolle:
1. Sichtbarmachen
Geschlechtergerechte Formulierungen repräsentieren sowohl Frauen und Männer als auch andere Geschlechtsidentitäten.
2. Anti-Diskriminierung
Sprache kann werten und diskriminieren. Durch die Verwendung von geschlechtergerechten Formulierungen lässt sich die Diskriminierung all derjenigen vermeiden, die sich nicht in einem starren, binären Geschlechtermodell wiederfinden können oder wollen.
3. Präzisieren
Geschlechtergerechte Sprache ist präzise. Damit lassen sich Missverständnisse vermeiden, die zum Beispiel entstehen, wenn „Putzfrau gesucht“ oder „Beratung für schwangere Studenten“ zu lesen ist.
Eine wirkliche Gleichstellung aller Geschlechter und Geschlechtsidentitäten setzt geschlechtergerechte Schriftsprache voraus. Die Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache ermöglicht es Schreiber*innen und Leser*innen, sich kritisch mit ihren Sprachhandlungen und ihren Wirkungen auseinanderzusetzen – sie ganz bewusst zu reflektieren.
Die Universität Bielefeld verfolgt das Ziel, eine geschlechtergerechte Wissenschafts- und Universitätskultur zu gestalten. Dazu gehört auch die Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache. Die Grundlage dafür findet sich auch in Gesetzen und Beschlüssen:
Zum einen haben Hochschulen einen grundgesetzlichen Auftrag zur Gleichbehandlung. „Niemand darf wegen seines Geschlechtes […] benachteiligt oder bevorzugt werden,“ heißt es in Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes. Die Regelungen zu geschlechtergerechter Verwaltungssprache sind eine Konkretisierung dieser Grundrechte auf Gleichbehandlung und Antidiskriminierung.
Zum anderen ist seit 2018 durch das Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben die Kategorie „divers“ als positiver Geschlechtseintrag vorgesehen. Damit ist eine entsprechend verfassungskonforme Ansprache aller Geschlechter zu wählen. Darüber hinaus haben sich die Gremien der Universität Bielefeld im Jahr 2019 intensiv mit dem Thema „Geschlechtergerechte Sprache“ beschäftigt. Per Senatsbeschluss empfiehlt die Universität den Genderstern als geschlechtergerechte Schreibweise im offiziellen Schriftverkehr zu verwenden.
Sandra Sieraad
Referentin für Kommunikationsstrategie und Gleichstellung