Der Nachhaltigkeitspreis zeichnet herausragende Abschlussarbeiten (Bachelor- oder Masterarbeiten) aus, deren Forschungsgegenstand sich theoretisch oder praktisch mit der Erforschung nachhaltiger Entwicklung und/oder Klimafolgen(-anpassung) befasst. Die Ausschreibung umfasst ausdrücklich auch Abschlussarbeiten, die sich nicht nur mit ökologischen sondern auch ökonomischen wie sozialen Aspekten nachhaltiger Entwicklung sowie klimatischer Veränderungen befassen.
Die Ausschreibung richtet sich ausdrücklich an Studierende aller Fachbereiche. Der Preis wird im Rahmen der Fakultätsfeier am Tag für Absolvierende vergeben.
Der Preis ist dotiert mit 400 €.
Im Rahmen gesellschaftlicher Transformation hin zu nachhaltiger Entwicklung spielen Universitäten eine zentrale Rolle den gesellschaftlichen Diskurs mittels Forschung und Lehre zu begleiten. Der Nachhaltigkeitspreis schafft Anreize zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit Themen nachhaltiger Entwicklung auch bereits in frühen Qualifikationsstadien und macht bestehende Lehre und Forschung für die Gesellschaft sichtbar.
Bewerben können sich Studierende sowie ehemalige Studierende, die in den vergangenen zwei akademischen Jahren (1. Oktober 2022 bis 30. September 2024) an der Universität Bielefeld ihre mit mindestens "Gut" (2,0) bewertete Abschlussarbeit geschrieben haben. Studierende sollen von ihren Prüfer*innen ausdrücklich zu einer Bewerbung ermutigt und im Bewerbungsprozess unterstützt werden.
Die Bewerbung umfasst ein Anschreiben, welches
Ergänzt wird dieses durch ein kurzes Empfehlungsschreiben der/des Prüfenden, welches das wissenschaftliche Niveau sowie die Relevanz der Arbeit einschätzt. Außerdem ist eine digitale Kopie der Abschlussarbeit beizufügen.
Die Bewerbung soll folgende Dokumente umfassen:
Die Bewerbungen werden von einer Jury bewertet, die sich aus Mitgliedern der Hochschulleitung, des Nachhaltigkeitsbüros und zwei Wissenschaftler*innen, die aktuell thematisch zu Nachhaltigkeit forschen, zusammensetzt.
Für die Bewertung der Bewerbungen erhält ausschließlich die Jury Zugang zu den Abschlussarbeiten. Es erfolgt keine weitere Veröffentlichung oder Verbreitung der Abschlussarbeit oder der begleitenden Unterlagen (ganz oder teilweise) ohne Zustimmung der Autor*innen.