Die Lehrveranstaltungsevaluation ist ein essentieller Bestandteil der Qualitätsentwicklung von Studium und Lehre an der Universität Bielefeld. Die Fakultäten sind für die Ausgestaltung, Organisation und Durchführung zuständig.
In den fakultätsspezifischen Konzepten zur Lehrveranstaltungsevaluation konkretisieren die Fakultäten die Ausgestaltung, Organisation und Durchführung sowie die Einbindung der Lehrveranstaltungsevaluationen in ihre dezentralen QM-Prozesse. Die Konzepte der Fakultäten dienen zum einen der Selbstvergewisserung über die Ziele der Lehrveranstaltungsevaluation, die gewählten Evaluationsformate und Instrumente, den Modus und Turnus sowie den Umgang mit Ergebnissen bzw. das entsprechende Berichtswesen. Zum anderen soll mit Hilfe der Konzeptpapiere die Transparenz der Verfahren und Prozesse für Lehrende, Studierende und alle weiteren in die Lehrveranstaltungsevaluation involvierten Personen erhöht werden. Die vorhandenen fakultätsspezifischen Konzepte sind auf der Seite QM Studium und Lehre in den Fakultäten zu finden.
Neben den konzeptionellen Grundüberlegungen (siehe Download im rechten Seitenmenü) zur Weiterentwicklung der Lehrveranstaltungsevaluation stehen für die Ausarbeitung der fakultätsspezifischen Konzepte auch die Handreichung zur Lehrveranstaltungsevaluation sowie die modulare Fragenbibliothek als Unterstützungsangebote zur Verfügung. Die konzeptionellen Grundüberlegungen setzen in enger Abstimmung mit der QM-Ordnung den Rahmen für die Erstellung fakultätsspezifischer Konzepte zur Lehrveranstaltungsevaluation.
Die studentische Lehrveranstaltungsevaluation dient der regelmäßigen Erhebung von Feedback zur Qualität der Lehre auf der Ebene einzelner Lehrveranstaltungen. Auf Grundlage der Ergebnisse der Rückmeldungen aus Studierendensicht identifizieren Lehrende Verbesserungsmöglichkeiten in der eigenen Lehre und entwickeln ihre Lehrveranstaltungen beständig weiter.
Als Kommunikationsanlass soll die Lehrveranstaltungsevaluation den Dialog zwischen Lehrenden und Studierenden zu lehrveranstaltungsspezifischen Themen und Fragestellungen mit Hilfe transparenter Verfahren fördern und verstetigen.
Bei Erfüllung entsprechender Voraussetzungen - wie etwa der Verwendung zumindest teilstandardisierter Verfahren – können die Fakultäten zudem beispielsweise aggregierte und anonymisierte Ergebnisberichte über die Ebene einzelner Lehrveranstaltungen hinaus zur Modul- bzw. Studiengangsweiterentwicklung nutzen. Bestenfalls kann die Lehrveranstaltungsevaluation damit auf verschiedenen Ebenen wirksam werden und zur Qualitätsentwicklung von Studium und Lehre beitragen.
Die Fakultäten legen Evaluationsformate und entsprechende Instrumente für die Lehrveranstaltungsevaluation fest. Es können sowohl quantitative und qualitative Evaluationsinstrumente als auch Kombinationen aus diesen Verfahren zum Einsatz kommen. Die Universität stellt bei Bedarf Instrumente zur Durchführung der Befragungen zur Verfügung und unterstützt die Fakultäten und Lehrenden bei deren Nutzung.
Informationen zu von der Universität Bielefeld unterstützten Evaluationsformaten und Instrumenten sowie zuständigen Ansprechpersonen werden ausführlicher in der Handreichung zur Lehrveranstaltungsevaluation beschrieben.
Die Fakultäten stellen sicher, dass innerhalb eines Akkreditierungszyklus eine ausgewogene Verteilung der Lehrveranstaltungsevaluationen über das Lehrangebot, Sommer- und Wintersemester, Semesterjahrgänge, Pflicht- und Wahlpflichtbereich sowie die verschiedenen Module eines Studiengangs gewährleistet wird. Alle Lehrenden sind verpflichtet, pro Studienjahr Lehrveranstaltungsevaluationen in mindestens einem Viertel der von ihnen angebotenen Veranstaltungen durchzuführen. Der Zeitpunkt der Lehrveranstaltungsevaluation ist abhängig vom gewählten Verfahren und der Veranstaltungsform. In der Regel sollte er jedoch so gewählt werden, dass die Lehrenden die Ergebnisse noch im laufenden Semester an die Studierenden zurückmelden und mit ihnen diskutieren können.
Die Dekanin oder der Dekan bzw. das Dekanat kann über den Mindestumfang hinaus weitere Lehrveranstaltungsevaluationen veranlassen. Studierende können über einen formlosen Antrag des studentischen Fachschaftsrats die Durchführung und Form der Evaluation konkreter Veranstaltungen vorschlagen.
Die Fakultäten beschreiben und erläutern in ihren Konzepten wie sie eine ausgewogene Verteilung der Lehrveranstaltungsevaluationen gewährleisten und konkretisieren dabei ihren Modus der Auswahl anhand der in diesem Abschnitt genannten Kriterien.
Lehrende erhalten die Ergebnisse ihrer Lehrveranstaltungsevaluation normalerweise in Form deskriptiver Auswertungsberichte (z.B. als PDF-Report). Darüber hinaus können je nach Evaluationsverfahren bzw. Evaluationsinstrument entsprechend angepasste Berichtsformate gewählt werden. In der Regel werden die Ergebnisse den Studierenden im Rahmen der Lehrveranstaltung präsentiert und mit ihnen diskutiert. Andernfalls sind die Ergebnisse der Lehrveranstaltungsevaluation den Studierenden in geeigneter Weise mitzuteilen.
Verfahrensweisen zur Art, Verwendung und Veröffentlichung von Evaluationsergebnissen, die über den hier beschriebenen Rahmen hinausgehen, legen die Fakultäten unter Beachtung der personen- und datenschutzrechtlichen Bestimmungen in ihren Konzepten zur Lehrveranstaltungsevaluation fest. Alle Ergebnisberichte werden in geeigneter Form an die Dekanin oder den Dekan bzw. das Dekanat weitergegeben.
Die Dekanin oder der Dekan bzw. das Dekanat ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Lehrveranstaltungsevaluationen verantwortlich. Die Zuständigkeit für die operative Umsetzung dieser Aufgaben kann an geeignete Mitarbeiter*innen bzw. Funktionsstellen der Fakultät übertragen werden und wird in diesem Fall im Konzept der Fakultät dokumentiert.