Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem NRWege-Stipendium! Dieser Bereich der Website ist speziell für Sie, die NRWege-Stipendiat*innen. Wir freuen uns, dass wir den Erfolg Ihres Studiums fördern können. Zusätzlich zur finanziellen Förderung haben wir einen weiteren besonderen Service für Sie: Unser Stipendiat*innenprogramm, in dem wir Sie dabei begleiten, Strategien für ein erfolgreiches Studium kennenzulernen und die mit dem NRWege-Stipendium verbundenen Anforderungen zu erfüllen. Dieser Service ist auf Ihre Situation zugeschnitten. Die Teilnahme ist für alle NRWege-Stipendiat*innen obligatorisch.
Zur sprachlichen Begleitung bietet das Deutschlernzentrum PunktUm ein umfassendes Angebot. Eine Übersicht von für Sie ausgewählten Veranstaltungen erhalten Sie im Rahmen der Gruppentreffen.
Wie bereits in Ihrer Stipendienvereinbarung erläutert, wird von Ihnen erwartet, dass Sie durchschnittlich 20 Leistungspunkte pro Semester erbringen. Im Stipendienprogramm werden Sie dabei begleitet, Ihren Semesterplan zu erstellen. Für das NRWege-Stipendium ist es nicht relevant, ob Sie das Studium in Regelstudienzeit abschließen, solange Sie mindestens 20 Leistungspunkte pro Semester erbringen.
Den Nachweis Ihrer Leistungen können Sie über das ekvv in Ihrer Prüfungsverwaltung einsehen und herunterladen. Sobald Sie eine Leistung in einem Seminar oder einer Vorlesung erbracht haben, wird diese in Ihrer Prüfungsverwaltung vermerkt. Den Leistungsnachweis müssen Sie am Ende jedes Semesters, in dem Sie über das NRWege-Stipendium gefördert werden, an uns senden.
Für jedes Semester, in dem Sie über das NRWege-Stipendium gefördert werden, benötigen wir einen Bericht über Ihren Studienfortschritt. Der Bericht dient Ihnen zur Reflexion des vergangenen Semesters und des eigenen Studierverhaltens. Sie können den Bericht bis zwei Monate nach Semesterende bei uns einreichen. Eine Vorlage für den Bericht stellen wir Ihnen rechtzeitig zur Verfügung.
Das NRWege-Stipendium gilt als finanzielle Unterstützung für Ihr Studium. Wenn Sie alle Anforderungen erfüllen, muss es nicht zurückgezahlt werden. Das Stipendium wird Ihnen ausgezahlt, sobald Sie nach Erhalt des positiven Stipendienbescheides die benötigten Unterlagen bei uns eingereicht haben. Ab dem Zeitpunkt der Auszahlung und Einhaltung der Voraussetzungen gehört das Stipendium Ihnen. Wenn Sie wider Erwarten die erforderten Leistungspunkte nicht erreichen, melden Sie sich bitte frühzeitig bei uns, sodass wir Ihre Situation gemeinsam besprechen können.