Im Bereich des Tierschutz haben insbesondere folgende Personen / Personengruppen besondere Funktionen / Verantwortlichkeiten:
Die Hochschulleitung trägt die Organisations- und Kontrollverantwortung für den Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz für den gesamten Hochschulbereich. Die Hochschulleitung ist sich der Veranwtortung zum Schutz der Umwelt und der Tiere bewusst und setzt sich dafür ein.
Weitere Informationen zur Aufbauorganisation sind im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz Managementsystem der Universität Bielefeld (AGUM System) zu finden.
Die*der Tierschutzbeauftragte übernimmt die organisatorischen und administrativen Aufgaben vor Ort im Tierschutzbereich. Sie*er achtet auf die Einhaltung der Gesetze und Vorschriften im Interesse des Tierschutzes.
Die innerbetriebliche Anweisung für Tierschutzbeauftragte der Universität Bielefeld beinhaltet die folgenden Punkte:
Hier finden Sie den Link zur innerbetrieblichen Anweisung, dort können die Rechte und Pflichten der Tierschutzbeauftragten im Detail nachgelesen werden.
Der Tierschutzausschuss der Universität Bielefeld hat sich folgende Aufgaben / Ziele gesetzt: