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Foto einer Person am Laptop in der Bibliothek
© Universitätsbibliothek Bielefeld

Publikationsfonds

Was ist der Publikationsfonds?

Der Publikationsfonds der Universität Bielefeld fördert die Veröffentlichung von Open-Access-Monographien, -Sammelbänden, -Sammelwerksbeiträgen und von Artikeln in Open-Access-Zeitschriften. Die Mittel für den Fonds werden von der Universität Bielefeld und der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur Verfügung gestellt.

Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Wissenschaftler*innen, die zum Zeitpunkt der Einreichung des Manuskripts an der Universität Bielefeld tätig sind. Diese müssen als „submitting author“ oder „corresponding author“ auftreten.

Änderungen beim Publikationsfonds ab 2025

Ab 2025 wird der Förderprozess für Open-Access-Publikationen an der Universität Bielefeld auf ein antragloses Verfahren umgestellt. Nähere Informationen werden kurz vor der Umstellung auf dieser Webseite veröffentlicht.

Wie kann ich Förderung beantragen?

Förderberechtigung

Förderberechtigt sind Wissenschaftler*innen, die zum Zeitpunkt der Einreichung des Manuskripts an der Universität Bielefeld tätig sind.

Förderkriterien

  • Der betreffende Artikel erscheint in einer Zeitschrift, deren Beiträge vollständig im „Open Access“ zugänglich sind. Solche Zeitschriften sind in der Regel im Directory of Open Access Journals verzeichnet.
    Das Tool oa.finder kann auf der Suche nach einer geeigneten Open-Access-Zeitschrift unterstützen.
  • Die Zeitschrift wendet im jeweiligen Fach anerkannte, strenge Qualitätssicherungsverfahren („Peer-Review-Verfahren“) an.
  • Die Publikation ist mit dem Hinweis versehen:
    "I/We acknowledge support for the publication costs by the Open Access Publication Fund of Bielefeld University and the Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)."

Förderhöchstbetrag und Kostensplittingsoption

  • Die maximale Fördersumme beträgt 2.000 €.
  • Bei Publikationskosten von über 2.000 € kommt eine teilweise Übernahme der Kosten durch den Publikationsfonds in Frage. In diesem Fall müssen sämtliche Kosten, die über 2.000 € hinausgehen, von den Autor*innen aus eigenen Sachmitteln bestritten werden („Selbstbeteiligungsbetrag“).
  • Bei Kostensplitting bietet die Universitätsbibliothek den Service, beide Teilbeträge an den Verlag zu überweisen. Voraussetzung dafür ist, dass im Antragsformular die universitäre Kostenstelle angegeben wurde, aus der der über 2.000 € hinausgehende Betrag finanziert werden soll.

Antragstellung und Ausnahmen (DEAL, MDPI, PLOS, Cogitatio Press, Copernicus und PeerJ)

Der Antrag ist über das nebenstehend verlinkte „Antragsformular Fördermittel für Artikel“ zu stellen, es sei denn, es liegt eine der folgenden Ausnahmen vor:

  • Im Rahmen des DEAL-Konsortiums bestehen mit den Verlagen Wiley und Springer Nature gesonderte Vereinbarungen. Bitte beachten Sie die verlinkten Hinweise bei der Einreichung in Wiley- und in Springer Nature-Zeitschriften.
  • Mit den Verlagen MDPI, PLOS, Cogitatio Press, Copernicus und PeerJ hat die Universität Bielefeld ebenfalls Vereinbarungen abgeschlossen, die einen Antrag auf Fördermittel überflüssig machen. Damit der dazugehörige Abwicklungsmechanismus greifen kann, ist es jedoch zwingend erforderlich, dass der Artikel aus dem IP-Bereich der Universität Bielefeld eingereicht wird.

Rechnungsanforderungen (von den Autor*innen an die Zeitschrift weiterzugeben!)

Damit die Rechnung bearbeitet werden kann, müssen alle untenstehenden Angaben enthalten sein.

Der gesetzlich vorgeschriebene Standardfall ist die Form der X-Rechnung. Wenn Ihr Verlag eine X-Rechnung auszustellen in der Lage ist, geben Sie bei der Einreichung Ihrer Publikation folgende Informationen an den Verlag / die Zeitschrift weiter:

  • Rechnungsempfängerin: Universitätsbibliothek Bielefeld, Erwerbungsabteilung, Postfach 10 02 91, 33502 Bielefeld
  • Rechnungsform: X-Rechnung
  • Rechnungsadresse: eingang@erechnung.nrw
  • Angabe der Leitweg-ID 05711-06001-79
  • Angabe der VAT-ID des Verlags
  • Angabe der VAT-ID der Universität (DE 811307718)
  • Name der/des einreichenden Autor*in

Falls der Verlag nicht in der Lage ist, X-Rechnungen auszustellen, kann alternativ eine PDF-Rechnung geschickt werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen folgende Informationen an den Verlag / die Zeitschrift weiter:

  • Rechnungsempfängerin: Universitätsbibliothek Bielefeld, Erwerbungsabteilung, Postfach 10 02 91, 33502 Bielefeld
  • Rechnungsform: PDF-Rechnung
  • Rechnungsadresse: invoice@uni-bielefeld.de
  • Angabe der VAT-ID des Verlags
  • Angabe der VAT-ID der Universität (DE 811307718)
  • Name der/des einreichenden Autor*in

Falls der Verlag die Rechnung fälschlich an Sie schickt, leiten Sie diese bitte an oa.ub@uni-bielefeld.de weiter.

Förderberechtigung

Förderberechtigt sind Wissenschaftler*innen, die zum Zeitpunkt der Einreichung des Manuskripts an der Universität Bielefeld tätig sind.

Förderkriterien

  • Der Beitrag erscheint in einem Sammelband, der vollständig im „Open Access“ zugänglich ist.
  • Der publizierende Verlag wendet im jeweiligen Fach anerkannte, strenge Qualitätssicherungsverfahren („Peer-Review-Verfahren“) an.
  • Die Publikation ist mit dem Hinweis versehen:
    "I/We acknowledge support for the publication costs by the Open Access Publication Fund of Bielefeld University and the Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)."

Förderhöchstbetrag und Kostensplittingsoption

  • Die maximale Fördersumme beträgt 2.000 €.
  • Bei Publikationskosten von über 2.000 € kommt eine teilweise Übernahme der Kosten durch den Publikationsfonds in Frage. In diesem Fall müssen sämtliche Kosten, die über 2.000 € hinausgehen, von den Autor*innen aus eigenen Sachmitteln bestritten werden („Selbstbeteiligungsbetrag“).
  • Bei Kostensplitting bietet die Universitätsbibliothek den Service, beide Teilbeträge an den Verlag zu überweisen. Voraussetzung dafür ist, dass im Antragsformular die universitäre Kostenstelle angegeben wurde, aus der der über 2.000 € hinausgehende Betrag finanziert werden soll.

Antragstellung

Der Antrag ist über das nebenstehend verlinkte „Antragsformular Fördermittel für Sammelwerksbeiträge“ zu stellen.

Rechnungsanforderungen (von den Autor*innen an den Verlag weiterzugeben!)

Damit die Rechnung bearbeitet werden kann, müssen alle untenstehenden Angaben enthalten sein.
Der gesetzlich vorgeschriebene Standardfall ist die Form der X-Rechnung. Wenn Ihr Verlag eine X-Rechnung auszustellen in der Lage ist, geben Sie bei der Einreichung Ihrer Publikation folgende Informationen an den Verlag / die Zeitschrift weiter:

  • Rechnungsempfängerin: Universitätsbibliothek Bielefeld, Erwerbungsabteilung, Postfach 10 02 91, 33502 Bielefeld
  • Rechnungsform: X-Rechnung
  • Rechnungsadresse: eingang@erechnung.nrw
  • Angabe der Leitweg-ID 05711-06001-79
  • Angabe der VAT-ID des Verlags
  • Angabe der VAT-ID der Universität (DE 811307718)
  • Name der/des einreichenden Autor*in

Falls der Verlag nicht in der Lage ist, X-Rechnungen auszustellen, kann alternativ eine PDF-Rechnung geschickt werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen folgende Informationen an den Verlag / die Zeitschrift weiter:

  • Rechnungsempfängerin: Universitätsbibliothek Bielefeld, Erwerbungsabteilung, Postfach 10 02 91, 33502 Bielefeld
  • Rechnungsform: PDF-Rechnung
  • Rechnungsadresse: invoice@uni-bielefeld.de
  • Angabe der VAT-ID des Verlags
  • Angabe der VAT-ID der Universität (DE 811307718)
  • Name der/des einreichenden Autor*in

Falls der Verlag die Rechnung fälschlich an Sie schickt, leiten Sie diese bitte an oa.ub@uni-bielefeld.de weiter.

Förderberechtigung

  • Förderberechtigt sind Wissenschaftler*innen, die zum Zeitpunkt der Einreichung des Manuskripts an der Universität Bielefeld beschäftigt sind.
  • Bei Monographien stellen die Autor*innen, bei Sammelwerken die Herausgeber*innen den Förderantrag.
  • Eine Förderung von Bachelor- und Masterarbeiten ist ausgeschlossen.

Förderkriterien

  • Die Monographie bzw. der Sammelband erscheinen vollständig im Open Access.
  • Der publizierende Verlag wendet im jeweiligen Fach anerkannte, strenge Qualitätssicherungsverfahren („Peer-Review-Verfahren“) an.
  • Die Publikation ist mit dem Hinweis versehen:
    "I/We acknowledge support for the publication costs by the Open Access Publication Fund of Bielefeld University and the Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)."

Förderhöchstbetrag und Kostensplittingsoption

  • Monographien und Sammelbände werden mit einem Betrag von bis zu 4.500 € gefördert.
  • Darüberhinausgehende Kosten müssen die Autor*innen oder Herausgeber*innen aus eigenen Mitteln bestreiten.

Rechnungsabwicklung - Bitte beachten Sie unbedingt die folgenden Hinweise und geben Sie sie an Ihren Verlag weiter!

Das Rechnungsabwicklungsverfahren unterscheidet sich wesentlich von dem, das für Artikelpublikationen angewendet wird, und zwar in folgenden Punkten:

  • Die Rechnung geht nicht an die Universitätsbibliothek.
  • Die Rechnung geht an die/den Autor*in bzw. die/den Herausgeber*in und wird auch von diesen beglichen.
  • Bei Zahlung aus universitären Kostenstellen:
    Es gelten die üblichen Formerfordernisse für Rechnungen an die Universität. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an die Stelle in Ihrer Fakultät, die für Rechnungsbearbeitung zuständig ist.
  • Bei Zahlung aus persönlichen Konten (bei Doktorand*innen):
    Sie persönlich sind Rechnungsadressat*in. Die Rechnung wird von Ihnen bezahlt.

Förderabwicklung

  • Der Publikationsfonds überstellt den Förderbetrag nach Zahlung der Rechnung durch die/den Autor*in bzw. die/den Herausgeber*in auf deren Konto bzw. Kostenstelle.
  • Bei Zahlung aus universitären Kostenstellen:
    In diesem Fall reicht eine formlose Information über die Zahlung per E-Mail an oa.ub@uni-bielefeld.de unter Angabe der Kostenstelle aus.
  • Bei Zahlung aus persönlichen Konten:
    Bitte reichen Sie für die Kostenerstattung eine PDF-Datei ein, in der folgende Dokumente zusammengestellt wurden:
    • das ausgefüllte Formular „Auszahlung Kostenerstattung“, das Ihnen bei Antragsbewilligung zugegangen ist,

    • die Förderzusage durch oa.ub@uni-bielefeld.de,

    • die an die*den Autor*in ausgestellte Rechnung,

    • einen Zahlungsnachweis (z.B. Kontoauszug).

  • Die Universitätsbibliothek prüft, ob die Förderkriterien erfüllt sind und die Zahlung an den Verlag erfolgt ist, und überstellt dann den Förderbetrag auf die angegebene Kostenstelle bzw. das angegebene Konto.

Dokumentation

Alle geförderten Veröffentlichungen werden im institutionellen Repositorium PUB - Publikationen an der Universität Bielefeld durch die UB Bielefeld erfasst.

Um die Preisentwicklung des kostenpflichtigen Open-Access-Publizierens transparent zu machen, beteiligt sich der Publikationsfonds der Universität Bielefeld an der Initiative OpenAPC.

Kontakt

Support Publikationsfonds
E-Mail: oa.ub@uni-bielefeld.de
Telefon: +49 521 106-4104

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