skip to main contentskip to main menuskip to footer Universität Bielefeld Play Search

Senat der Universität Bielefeld

© Universität Bielefeld

Senat der Universität Bielefeld

Zum Hauptinhalt der Sektion wechseln

Kontakt

Ansprechpartner*innen: Bianca Mettenbrink und Daniele Resta

Büro: UHG U7-219

E-Mail: senat@uni-bielefeld.de

Telefon: +49 521 106-6978

Nächste Sitzung

29. Januar 2025

Der Senat ist eines der zentralen Organe der Hochschule. Gemäß §22 des Hochschulgesetzes NRW ist der Senat zuständig für den Erlass und die Änderung der Grundordnung, von Rahmenordnungen und Ordnungen der Hochschule, soweit nicht die Fakultäten zuständig sind. Der Senat berät in Angelegenheiten von Forschung, Lehre und Studium, die die gesamte Hochschule betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind. Außerdem kann er Empfehlungen und Stellungnahmen geben zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans, zum Wirtschaftsplan und zu den Grundsätzen der Verteilung der Stellen und Mittel auf die Fachbereiche, zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen und zentralen Betriebseinheiten. Weitere Informationen sind in der Geschäftsordnung des Senats dokumentiert.

Dem Senat gehören 24 stimmberechtigte Mitglieder an: 12 Mitglieder der Gruppe der Hochschullehrer*innen, 4 Mitglieder der Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen, 4 Mitglieder der Gruppe der Studierenden und 4 Mitglieder der Gruppe der Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung. Daneben gehören ihm ohne Stimmrecht noch die Mitglieder des Rektorats, der Vorsitz des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA), die Dekan*innen, die/der BiSEd-Direktor*in, die Gleichstellungsbeauftragte, die/der Vorsitzende*r der Personalräte, die/der Sprecher*in der Beauftragten für die studentischen Hilfskräfte, die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen und die/der Beauftragte/r für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung an.

Neben dem Senat sind zentrale Organe der Hochschule laut § 14 des Hochschulgesetzes NRW der Rektor, das Rektorat, der Hochschulrat und die Hochschulwahlversammlung.

Die Auskünfte gemäß § 7 Korruptionsbekämpfungsgesetz der Mitglieder des Hochschulrats der Universität Bielefeld können in der Stabsstelle Interne Revision und Compliance bei Frau Balkenhol, Raum: UHG T6-230, Tel. 0521.106-3331, eingesehen werden.

Zum Seitenanfang