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StuPa | Studierendenparlament Uni Bielefeld

© Universität Bielefeld

Beschlüsse

Gesammelt werden außerhalb der Sitzungsprotokolle nur Beschlüsse, die von wesentlicher hochschulpolitischer Bedeutung sind oder eine längere zeitliche Wirkung entfalten und sich nicht kurzfristig durch Vollzug selbst erledigen (typischer Fall: Auszahlungsbeschlüsse).

Auszug aus aus der Geschäftsordnung

§ 19 Anträge

(1) Antragsberechtigt sind neben den Mitgliedern des Studierendenparlaments:

  1. die Mitglieder des Allgemeinen Studierendenausschusses,
  2. die studentischen Mitglieder des Senats der Universität Bielefeld,
  3. die gem. FSRO oder der jeweiligen FSO zuständigen Organe der Fachschaften,
  4. die Vorsitzenden der vom Studierendenparlament eingesetzten Ausschüsse und Kommissionen und
  5. ein Mitglied der Studierendenschaft, dessen Antrag von mindestens 50 Studierenden unterschrieben sein muss.

§ 20 Form der Sachanträge

(1) Sachanträge müssen

  1. kurz begründet sein,
  2. einen Beschlussvorschlag enthalten,
  3. von einer antragsberechtigten Person unterzeichnet sein und
  4.  dem Vorsitz spätestens am Ende der Sitzung schriftlich vorliegen.

(2) Der Vorsitz des Studierendenparlaments kann beschließen, dass Anträge direkt zu Protokoll diktiert werden und eine schriftliche Einreichung nach Absatz 1 entfällt.

§ 23 Abstimmungen

(1) Beschlüsse werden mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des  Studierendenparlaments gefasst, soweit andere Vorschriften nicht ausdrücklich etwas anderes vorschreiben. Enthaltungen werden bei der Ermittlung der Stimmenmehrheit nicht berücksichtigt. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.

Beschlüsse

Beschluss des 34. StuPa vom 08.11.2007:

Aufgrund der Firmenpolitik der Coca-Cola Company boykottiert die verfasste Studierendenschaft diesen Konzern. Das Studentenwerk wird aufgefordert Produkte der Coca-Cola Company aus dem Sortiment der Mensen und Cafeterien zu nehmen und Alternativen anzubieten. Alle Mitglieder dieser Universität sollen über die Gründe des Boykotts informiert werden. Der AStA wird dazu Informationsmaterial in der Mensa verteilen und auch Gespräche mit beispielsweise AudiMin-Partyveranstaltern suchen, um den Boykott konsequent durchzuführen. (20 J / 2 N / 1 E)

 

Beschluss des 34. StuPa vom 08.11.2007:

Der AStA wird aufgefordert, sich für klare Anforderungen bezüglich der „aktiven Teilnahme“ einzusetzen. Hierzu wäre beispielsweise ein verbindlicher Katalog von Leistungen möglich, die Dozenten anbieten müssen. Gleichzeitig sollte der AStA darauf hinarbeiten, dass in Seminaren die Arbeitsbelastung auf ein erträgliches Maß zurückgeführt wird. Zudem sollte die Präsenzpflicht abgeschafft werden. (17 J / 0 N / 0 E)

 

Beschluss des 34. StuPa vom 08.11.2007:

Das Studierendenparlament fordert das Rektorat auf, mehr Rückzugsräume für Studierende in der Universität Bielefeld zu schaffen. Diese müssen Studierenden auf zentralen und dezentralen Ebenen die Möglichkeit bieten, Entspannung, Ruhe und Abstand von dem größtenteils hektischen Studienalltag und den damit verbundenen Stressoren zu finden.Weiterhin sollen dezentrale Räume zum Rückzug aus dem Studienalltag innerhalb der Universität geschaffen werden. Dieser Umbau darf nicht aus Studiengebühren finanziert werden. (12 J / 1 N / 1 E)

 

Beschluss des 34. StuPa vom 17.04.2008

Das Studierendenparlament fordert alle Dekanate der Fakultäten auf, der gesetzlichen Pflicht nachzukommen, die Verwendung der ihnen zugewiesenen Studiengebühren seit Beginn der Erhebung nachzuweisen und unverzüglich in geeigneter Weise zu veröffentlichen. Weiterhin fordert das Studierendenparlament, dass in Zukunft regelmäßig, also nach jeder „Vergaberunde“, die Verwendung der Gebühren publiziert wird. Ferner muss die Darstellung über die Verwendung transparent und klar ersichtlich sein, sie muss auch jedem Studierendem und jeder Studierenden öffentlich leicht zugänglich sein.  (19 J / 3 N / 0 E )

 

Beschluss des 34. StuPa vom 08.05.2008:

Das Studierendenparlament fordert die Mitglieder des Hochschulrates der Universität Bielefeld auf, bei allen Sitzungen mindestens ein vom Studierendenparlament gewähltes Mitglied der Studierendenschaft hinzuzuziehen.

 

Beschluss des 34. StuPa vom 19.06.2008:

Das Studierendenparlament fordert die Universitätsleitung auf

1. einen Verantwortlichen zu benennen, der Kompetenz und Befugnis besitzt über Tierversuche an der Universität Bielefeld Auskunft zu erteilen.
2. eine vollständige Auflistung der an der Universität Bielefeld durchgeführten Tierversuche zu erstellen. Diese muss enthalten:
a) die durchführende Arbeitsgruppe
b) die Tierart
c) die Anzahl der verwendeten Tiere
d) gegebenenfalls die Belastungskategorie (Schweregrad 0-3, nach Schweizer Bundesamt für Veterinärwesen)
e) die Art der Untersuchung (Einteilung nach Schweizer Bundesamt für Veterinärwesen)
        1 Modelle mit Haltungs- und Fütterungseinschränkungen
        2 Modelle mit reproduktionsbiologischen Massnahmen zu Versuchszwecken
        3 Modelle mit Probeentnahmen und operativen Eingriffen
        4 Modelle mit physikalischen Einflüssen
        5 Pharmakologische und toxikologische Modelle
        6 Modelle der Mikrobiologie und Parasitologie
        7 Immunologische Modelle
        8 Modelle zu Analgesie und Entzündung
        9 Herz-Kreislauf-Modelle
        10 Endokrinologische Modelle/Stoffwechsel
        11 Modelle zu Nerven- und Geistesstörungen sowie zur Verhaltensbiologie
        12 Tumor-Modelle
f) was nach Beendigung des Versuchs mit den Tieren geschieht (weitere Haltung H / Tötung T / Abgabe an Dritte D)
g) Art der Tötung
h) Link auf Literaturverzeichnis / Forschungsdatenbank
Die Liste muss ebenfalls die als „Überschuss Ü“ produzierten Tiere enthalten. Diese Auflistung muss für jedes Semester erstellt und archiviert werden. Auf Nachfrage, muss jedem/jeder interessierten Studierenden diese Auflistung zugänglich gemacht werden.
3. auf der Homepage der Uni in der Rubrik „A bis Z“ unter T ein Link „Tierversuche“ hinzu
zu fügen, der auf die entsprechenden Informationen verweist.  (17 J / 0 N / 1 E)

Beschluss des 35.StuPa vom 20.11.2008

Das StuPa fordert die KommunalpolitikerInnen in Bielefeld auf, die Zweitwohnsitzsteuer abzuschaffen und stattdessen ein Begrüßungsgeld für Studierende einzuführen. (20 J / 1 N / 1 E)

 

Beschluss des 35. StuPa vom 05.02.2009

Das StuPa der Universität Bielefeld verurteilt die wiederholten Gewalttätigkeiten und Beschimpfungen seitens der Bediensteten des Sicherheitsdienstes Prodiac am Mittwoch, den 4.2.09 aufs schärfste. Der Vorsitz wird dies dem Rektorat mitteilen. Zugleich fordert die Studierendenschaft das Rektorat auf, ab sofort keine privaten Sicherheitsdienste mehr in und um die Uni einzusetzen. Der AStA wird beauftragt die Vorkommnisse vom Mittwoch und aus der Vergangenheit öffentlich zu machen und sowohl die Lehrenden, als auch die sonstigen MitarbeiterInnen und Studierenden davon in Kenntnis zu setzen. Dies könnte z.B. über die zentralen Mailverteiler an die Studierenden und MitarbeiterInnen geschehen. (14 J/3 N/0 E)

Beschluss des 36.StuPa vom 10.09.2009

Das Studierendenparlament solidarisiert sich mit den studentischen Initiativen, die vom Dezernat Facility Management und der gesamten Hochschulleitung in ihrer Arbeit behindert werden, im Besonderen mit Radio Hertz 87,9 der Fachschaft Erziehungswissenschaften und in einem ähnlichen Fall dem RCDS.

Es ist nicht hinnehmbar, dass ehrenamtliches Engagement an der Hochschule durch die rigide Raumverwaltung unmöglich gemacht wird. Für entzogene bzw. gekündigte Räume werden keine Alternativen angeboten, es gibt nicht einmal Gesprächsbereitschaft.

Gerade im Fall von Hertz 87,9 hat der kurzfristige Entzug des Redaktionsraumes fatale Folgen, 15000 CDs und hochwertiges Übertragungsequipment können nicht weiter gelagert werden.

Das 36. Studierendenparlament bekräftigt daher den Beschluss vom 25.06.09 und fordert das Dezernat FM sowie die Hochschulleitung auf, für die Betroffenen Alternativen zu schaffen und studentischem Engagement nicht weiter im Wege zu stehen.

Anerkennung von Mitarbeit in der studentischen Selbstverwaltung

Das 38. StuPa hat auf seiner 2. Sitzung am 20.10.2011 einstimmig das Folgende beschlossen:

Das StuPa fordert das Rektorat und die Entscheidungsträger_innen der Fakultäten auf, die Mitarbeit in der studentischen Selbstverwaltung als Teil der universitären Ausbildung anzuerkennen und diese Anerkennung auch gegenüber außeruniversitären Stellen wie z.B. Behörden zu bescheinigen.

Zusammenarbeit mit der Westfälisch-Lippischen Universitätsgesellschaft

Wegen unerträglich sexistischer und homophober Äußerungen von Seiten der WLUG hat das 38. StuPa in seiner vierten Sitzung am 08.12.2011 jegliche Kooperation zwischen der Verfassten Studierendenschaft und der WLUG bis zu einer umfassenden und zufriedenstellenden Klärung ausgesetzt.

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