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Antragstellung

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Geschäftsstelle

Dr. Eva-Maria Berens

ethikkommission@uni-bielefeld.de
+49(0)521 106-4468
Raum U4-132

© Universität Bielefeld

Antragsverfahren

Es gibt zwei Antragsarten: Kurzanträge und Vollanträge.

Kurzanträge erlauben gegenüber Vollanträgen ein stark vereinfachtes und beschleunigtes Verfahren. Welche Antragsart notwendig ist, entscheidet sich anhand bestimmter Kernfragen zum Vorhaben. Kurzanträge sind möglich wenn das Vorhaben keine ethisch sensiblen Aspekte beinhaltet.

Bitte machen Sie sich vor einer Antragstellung mit unseren Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Antragsverfahren und zur Studienplanung vertraut.

Dokumente für die Antragstellung

Erstellung der Antragsunterlagen mit dem Ethiktool

  • direkter Zugang zum Ethiktool
  • das Ethiktool erfasst dialoggeleitet und fallspezifisch die notwendigen Informationen und Unterlagen für die Ethikbegutachtung
  • es wird automatisch zurückgemeldet, ob ein Kurz- oder ein Vollantrag notwendig ist
  • Umfang der erfassten Angaben richtet sich automatisch nach Antragsart
  • die Teilnehmenden-Information wird, sofern zutreffend/notwendig, vom Ethiktool generiert
  • zweisprachig angelegt, Sprachwechsel jederzeit möglich
  • weitere Informationen und Antworten auf häufige Fragen zum Ethiktool erhalten sie hier

alternativ: Verwendung von Formularen

Für englische Formulare wechseln Sie bitte zur englischen Seite.

Für Forschungsvorhaben von Mitgliedern/ Angehörigen der Medizinischen Fakultät OWL gilt zusätzlich:

  • falls medizinische Daten bzw. Gesundheitsdaten einbezogen werden: zusätzlich zur Ethikbegutachtung ist eine datenschutzrechtliche Bewertung durch die Datenschutzbeauftragten der Med. Fak. OWL notwendig (datenschutz.medizin@uni-bielefeld.de)
  • falls Ärzte projektbeteiligt sind: vorab Klärung der Zuständigkeit (Einreichung bei der EUB nur, falls Ausnahmeregelung von der BO greift)

Einreichung

Anträge sind per E-Mail bei der Geschäftsstelle der EUB (ethikkommission@uni-bielefeld.de) einzureichen.

Bei einer Antragerstellung mit dem Ethiktool:
Bitte reichen Sie bei der Ethikkommission ausschließlich die Datei mit dem Namen "[Antragsname]_Gesamtantrag_[Datum].pdf" sowie auch die XML-Datei ein. 

Bei Verwendung der Formulare:
Bitte reichen Sie die gesamten Antragsunterlagen zu einem PDF-Dokument gebündelt ein.

Bei studentischen Arbeiten (inkl. Promotionen) ist der*die Betreuer*in in die Korrespondenz der EUB einzubeziehen.

Falls es erforderlich ist, Unterlagen einzureichen, die nicht im PDF-Format gesendet werden können (z.B. Videomaterial), fügen Sie diese bitte separat in elektronischer Form bei oder geben Sie diese in dreifacher Ausfertigung und mit dem Namen der*des Antragsteller*in gekennzeichnet bei der Geschäftsstelle der EUB ab.

Antragsunterlagen werden von der EUB normalerweise nicht an die Antragsteller*innen zurückgegeben. Ein Exemplar bleibt für 10 Jahre bei den Akten.

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