Es gibt zwei Antragsarten: Kurzanträge und Vollanträge.
Kurzanträge erlauben gegenüber Vollanträgen ein stark vereinfachtes und beschleunigtes Verfahren. Welche Antragsart notwendig ist, entscheidet sich anhand bestimmter Kernfragen zum Vorhaben. Kurzanträge sind möglich wenn das Vorhaben keine ethisch sensiblen Aspekte beinhaltet.
Bitte machen Sie sich vor einer Antragstellung mit unseren Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Antragsverfahren und zur Studienplanung vertraut.
Erstellung der Antragsunterlagen mit dem Ethiktool
alternativ: Verwendung von Formularen
Für englische Formulare wechseln Sie bitte zur englischen Seite.
Für Forschungsvorhaben von Mitgliedern/ Angehörigen der Medizinischen Fakultät OWL gilt zusätzlich:
Anträge sind per E-Mail bei der Geschäftsstelle der EUB (ethikkommission@uni-bielefeld.de) einzureichen.
Bei einer Antragerstellung mit dem Ethiktool:
Bitte reichen Sie bei der Ethikkommission ausschließlich die Datei mit dem Namen "[Antragsname]_Gesamtantrag_[Datum].pdf" sowie auch die XML-Datei ein.
Bei Verwendung der Formulare:
Bitte reichen Sie die gesamten Antragsunterlagen zu einem PDF-Dokument gebündelt ein.
Bei studentischen Arbeiten (inkl. Promotionen) ist der*die Betreuer*in in die Korrespondenz der EUB einzubeziehen.
Falls es erforderlich ist, Unterlagen einzureichen, die nicht im PDF-Format gesendet werden können (z.B. Videomaterial), fügen Sie diese bitte separat in elektronischer Form bei oder geben Sie diese in dreifacher Ausfertigung und mit dem Namen der*des Antragsteller*in gekennzeichnet bei der Geschäftsstelle der EUB ab.
Antragsunterlagen werden von der EUB normalerweise nicht an die Antragsteller*innen zurückgegeben. Ein Exemplar bleibt für 10 Jahre bei den Akten.