Die Universität Bielefeld hat den Anspruch, ihre eingesetzten Software-Produkte barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen.
Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die LA2-Software zur Unterstützung von Berufungsverfahren.
Die LA2-Software zur Unterstützung von Berufungsverfahren ist mit der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) sowie der EU-Richtlinie 2016/2102 und nach WCAG 2.1 Level AA vollständig vereinbar.
Diese Erklärung wurde am 21.07.2021 von der Universität Bielefeld in Zusammenarbeit mit LA2 erstellt (Methodik der Prüfung: Selbstbewertung). Es findet eine jährliche Prüfung statt.
Zentrale Anlaufstelle Barrierefrei (ZAB)
Die ZAB ist die zentrale Anlaufstelle rund um die Themen Barrierefreiheit und aktive Partizipation von Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung an der Universität Bielefeld.
Die ZAB bietet Expertise
Wir freuen uns über Ihre Unterstützung, die Zugänglichkeit unserer Software zu verbessern, indem Sie vorhandene Barrieren melden. Wenden Sie sich bitte an:
Universität Bielefeld
Abteilung P/O.1
Universitätsstraße 25
33615 Bielefeld
E-Mail: henning.huesing@uni-bielefeld.de
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik kontaktieren. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert.
Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag (PDF) aus und senden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle.