Mit diesen Datenschutzhinweisen kommt die Universität Bielefeld für die oben genannte Verarbeitung personenbezogener Daten ihrer Informationspflicht gemäß Artikel 13, 14 der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) nach. Hinsichtlich der weiteren verwendeten Begriffe, „personenbezogene Daten“, „Verarbeitung“, „Verantwortlicher“, „Dritter“ etc., wird auf die Definitionen in Artikel 4 der EU-DSGVO verwiesen.
Verantwortlich für die Verarbeitung ist die Universität Bielefeld, eine vom Land NRW getragene, rechtsfähige Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch die Rektorin Frau Prof. Dr. Angelika Epple.
1.1. Kontaktdaten des Verantwortlichen
Universität Bielefeld
Universitätsstraße 25
D-33615 Bielefeld
Tel: 0521 / 106 – 00
Email: post@uni-bielefeld.de
Web: https://www.uni-bielefeld.de
1.2.Fachliche Ansprechpartnerin
E-Mail: angelina.cammarata@uni-bielefeld.de
Tel.: 0521 106-12030
Web.: https://www.uni-bielefeld.de/verwaltung/dezernat-p-o/index.xml
1.3.Kontaktdaten der*des Datenschutzbeauftragten
Den*die Datenschutzbeauftragte*n erreichen Sie postalisch unter der Adresse der*des Verantwortlichen oder wie folgt:
Tel.: 0521 106-5225
Email: datenschutzbeauftragte@uni-bielefeld.de
2.1
Im Rahmen Ihrer Bewerbung um eine Stelle an der Universität Bielefeld übermitteln Sie personenbezogene Daten in Form Ihrer Bewerbungsunterlagen, die an der Universität verarbeitet werden. Dies geschieht zum Zweck der Durchführung des Bewerbungs- und Stellenbesetzungsverfahrens selbst und zum Zweck der erforderlichen Beteiligung der Gremien (Personalräte, Gleichstellungsbeauftragte, Schwerbehindertenvertretung) im Rahmen des Bewerbungsverfahrens.
Personenkreis:
Ihre Bewerbungsunterlagen werden zum Zweck der Bewerber*innenauswahl innerhalb der Universität weitergegeben. Beteiligt sind das Dezernat Personal und Organisation sowie die entsprechende Stelle/Einrichtung/Fakultät, an der die jeweils ausgeschriebene Stelle zu besetzen ist. Darüber hinaus erhalten die o. g. Gremien im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen der Universität als Dienststelle Einblick in Ihre Unterlagen.
2.2
Speicherung der Bewerbungsdaten/-unterlagen im Rahmen des Talentpools:
2.3
Zur Gewährleistung des ordnungsgemäßen Betriebs des Bewerbungsportal (Beheben von Störungen und Fehlern, zum Bearbeiten von Sicherheitsvorfällen usw.) werden folgende System- und Protokolldaten verarbeitet:
Die unter 2.1 aufgeführte Verarbeitung beruht auf folgenden Rechtsgrundlagen:
Für das Bewerbungs- und Stellenbesetzungsverfahren:
Art. 88 Abs. 1 DS-GVO i.V.m. § 18 Abs. 1 Landesdatenschutzgesetz (DSG) NRW dient als Rechtsgrundlage, soweit dies für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten der Dienststelle im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind.
Die Auswahl geeigneter Bewerber*innen im Stellenbesetzungsverfahren findet im Vorfeld des Abschlusses eines Arbeitsvertrages mit dem*der am besten geeigneten Bewerber*in statt und somit im vorvertraglichen Bereich. Als öffentliche Einrichtung ist die Universität gem. Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz im Rahmen des Grundsatzes der Bestenauslese verpflichtet, die am besten geeigneten Bewerber*innen einzustellen. Um dies zu prüfen, werden die mit den Bewerbungsunterlagen übermittelten Daten ausgewertet.
Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO enthält die entsprechende allgemeine Regelung für alle Arten von Vertragsverhältnissen.
Für die Beteiligung der internen Gremien:
Art. 88 Abs. 1 DSGVO i.V.m. § 18 Abs. 1 DSG NRW dient ebenfalls als Rechtsgrundlage, soweit eine rechtliche Verpflichtung der Dienststelle besteht.
Die Pflichten, die Gremien an Bewerbungsverfahren zu beteiligen, ergeben sich aus § 72 Abs. 1 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) NRW, § 18 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) NRW und § 178 Abs. 1, 2 Sozialgesetzbuch (SGB) IX.
Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO enthält die entsprechende allgemeine Regelung.
Speziell für die Verarbeitung der Bewerbungsunterlagen im Rahmen des Talentpools gelten:
Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i.V.m. Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO (Beim Hochladen von sensiblen Daten wie z.B. Schwerbehinderungsnachweisen)
Die Verarbeitung von System- und Protokolldaten beruht auf:
Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO
Sonstige Konstellationen:
In Einzelfällen kann darüber hinaus eine Datenübermittlung an Dritte auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis erfolgen, zum Beispiel eine Übermittlung an Strafverfolgungsbehörden zur Aufklärung von Straftaten im Rahmen der Regelungen der Strafprozessordnung (StPO).
Sofern technische Dienstleister*innen Zugang zu personenbezogenen Daten erhalten, geschieht dies auf Grundlage eines Vertrages gemäß Art. 28 DSGVO.
Ihre Bewerbungsunterlagen werden gemäß der Aufbewahrungsordnung der Universität vier Monate aufbewahrt, bevor sie gelöscht werden. Diese Speicherdauer ist u. a. bedingt durch die Fristen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, in denen abgelehnte Bewerber*innen ggf. Ansprüche geltend machen können. Die Berechtigung zu einer Speicherung dieser Dauer ergibt sich aus § 18 Abs. 7 DSG NRW.
Die im Rahmen des Talentpools gespeicherten Bewerbungsunterlagen werden für die Dauer von max. zwölf Monaten aufbewahrt und anschließend gelöscht. Eine vorzeitige Löschung ist auf Wunsch der betroffenen Person jederzeit möglich.
Im Falle einer Einstellung werden die erhobenen Daten innerhalb der Universität Bielefeld weitergeleitet, wenn dies für die Erfüllung der in der Zuständigkeit der empfangenden Organisationseinheit liegenden Aufgaben erforderlich ist. Eine Übermittlung, unter Berücksichtigung der Anforderungen aus der DSGVO und dem DSG NRW, erfolgt nicht anonymisiert an das Bielefelder IT-Servicezentrum zur Erfüllung der Aufgaben gem. der Benutzungsordnung, insbesondere zum Zwecke der Verwaltung der Zugangsberechtigungen zu den angebotenen IT-Diensten sowie zum Zweck des Identity Managements (hier: Familienname, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum). Das Bielefelder IT-Servicezentrum kann Daten für die Nutzung dezentraler Dienste an Fakultäten, Einrichtungen und die Universitätsbibliothek übermitteln. Existieren für eine Person bereits im Bielefelder IT-Servicezentrum, in der Universitätsbibliothek oder im Personaldezernat gespeicherte Daten, werden diese verknüpft, um Doppelungen und Inkonsistenzen in semantisch gleich bedeutenden Datenfeldern zu vermeiden.
Die E-Mail-Adresse und die Mobilfunknummer werden zur Übermittlung der initialen Zugangsdaten für die IT-Dienste der Universität Bielefeld verwendet und können von den Nutzer*innen nach Dienstbeginn gelöscht werden. Zudem werden die für die Einstellung notwendigen Bewerbungsunterlagen zur jeweiligen Personalakte genommen.
Sie können als betroffene Person jederzeit die Ihnen durch die EU-DSGVO gewährten Rechte geltend machen:
Sie haben über die genannten Rechte hinaus das Recht, eine Beschwerde bei der datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde einzureichen (Art. 77 EU-DSGVO), zum Beispiel bei der für die Hochschule zuständigen
Landesbeauftragten für Datenschutz und
Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2-4
40213 Düsseldorf