zum Hauptinhalt wechseln zum Hauptmenü wechseln zum Fußbereich wechseln Universität Bielefeld Play Search

Gleichstellung ­verpflichtet

© Gleich­stel­lungs­bü­ro, Uni­ver­si­tät Bie­le­feld

Gleich­stel­lung ver­pflich­tet

Ge­setz und selbst­ge­setz­te Ziele

Die Uni­ver­si­tät Bie­le­feld han­delt auf Grund­la­ge des Grund­ge­set­zes der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land Ar­ti­kel 3, Ab­satz 2:
„Män­ner und Frau­en sind gleich­be­rech­tigt. Der Staat för­dert die tat­säch­li­che Durch­set­zung der Gleich­be­rech­ti­gung von Frau­en und Män­nern und wirkt auf die Be­sei­ti­gung be­stehen­der Nach­tei­le hin."
Aus die­sem obers­ten Gebot lei­ten sich alle wei­te­ren Rechts­quel­len auf Bundes-​, Landes-​ und Uni­ver­si­täts­ebe­ne ab. Sie bil­den zu­sam­men­ge­nom­men den Rah­men für das Gleich­stel­lungs­han­deln an der Uni­ver­si­tät Bie­le­feld. Sie kon­kre­ti­sie­ren die Auf­ga­ben und Hand­lungs­mög­lich­kei­ten der Gleich­stel­lungs­be­auf­trag­ten, ihrer Stell­ver­tre­te­rin­nen sowie der Gleich­stel­lungs­kom­mis­sio­nen und -​beauftragten in Fa­kul­tä­ten, Ein­rich­tun­gen und der Ver­wal­tung. Sie sind Hand­lungs­grund­la­ge für alle Gleich­stel­lungs­ak­teur*innen der Uni­ver­si­tät von der Pro­rek­to­rin für Per­so­nal­ent­wick­lung und Gleich­stel­lung bis hin zu allen Ver­ant­wort­li­chen, die The­men der Ge­schlech­ter­ge­rech­tig­keit und Gleich­stel­lung um­set­zen oder mit­den­ken. Als Kom­bi­na­ti­on aus Pflich­ten und Selbst­ver­pflich­tun­gen ver­deut­li­chen sie: Ge­schlech­ter­ge­rech­tig­keit ist ein uni­ver­si­täts­weit ge­teil­ter An­spruch und Ver­ant­wor­tungs­be­reich aller Uni­ver­si­täts­an­ge­hö­ri­gen.

Zum Seitenanfang

Datenschutzeinstellung

Diese Webseite verwendet Cookies und ähnliche Technologien. Einige davon sind essentiell, um die Funktionalität der Website zu gewährleisten, während andere uns helfen, die Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Falls Sie zustimmen, verwenden wir Cookies und Daten auch, um Ihre Interaktionen mit unserer Webseite zu messen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit unter Datenschutzerklärung einsehen und mit der Wirkung für die Zukunft widerrufen. Auf der Seite finden Sie auch zusätzliche Informationen zu den verwendeten Cookies und Technologien.