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Universitätsarchiv

© Universität Bielefeld

Benutzung

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Öffnungszeiten

Nur nach Vereinbarung

Bitte vereinbaren Sie vor einem Archivbesuch einen Termin, da aufgrund der Personalsituation eine durchgehende Besetzung des Archivs nicht gewährleistet werden kann. Wir bemühen uns, montags bis freitags von 9 - 12.30 Uhr für Nutzer zur Verfügung zu stehen.

Studienzeitbescheinigungen

Studierendensekretariat:
Tel.: +49 521 106-6666
Mail: studsek@uni-bielefeld.de

Studienzeitbescheinigungen bekommen Sie entweder über das Universitätsarchiv (für die älteren Studierendenakten) oder über das Studierendensekretariat.

Allgemein

Das Universitätsarchiv Bielefeld ist ein öffentliches Archiv, das jeder benutzen kann. Die Benutzung erfolgt auf der Grundlage des Archivgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen und der Benutzungsordnung des Universitätsarchivs. Die Benutzung kann vor Ort erfolgen oder durch Anfragen (per Post, E-Mail oder Telefon).

Benutzung vor Ort

Beim ersten Besuch im Universitätsarchiv Bielefeld erhalten Sie einen sogenannten Benutzerantrag, den Sie bitte ausfüllen. Eine vorherige Anmeldung Ihres Besuches im Universitätsarchiv ist erforderlich. Wir versuchen montags bis freitags von 9.00 bis 12.30 Uhr für Sie da zu sein. Es können aber auch andere Besuchszeiten vereinbart werden.
Die Arbeit mit Ihrem Laptop ist im Benutzersaal möglich. Reproduktionen von Archivalien sind teilweise nur in eingeschränktem Maß und nach Absprache mit dem Archivpersonal möglich. Eigene Fotoaufnahmen der Archivalien sind grundsätzlich möglich.

Benutzung durch Anfragen

Anfragen sind an die rechts stehende Post- oder E-Mail-Adresse zu richten. Wir ermitteln die Unterlagen zu Ihrer Fragestellung anhand der vorhandenen Findbücher und Findhilfsmittel. Eine Recherche in den Akten erfolgt in der Regel nicht. Umfangreiche Sichtungen von Archivmaterial müssten Sie selbst vor Ort erledigen. Aufgrund des laufenden Geschäftsbetriebs kann die Beantwortung von Anfragen einige Zeit dauern. Wir bitten um Verständnis.

Einschränkungen der Benutzung

Für die Nutzung von Archivgut gilt in der Regel eine Sperrfrist von dreißig Jahren nach Entstehung der Unterlagen. Darüber hinaus sind in besonderen Fällen weitergehende Sperrfristen vorgesehen. So darf Archivgut, das besonderen Geheimhaltungsvorschriften unterliegt, erst sechzig Jahre nach seiner Entstehung vorgelegt werden. Personenbezogenes Archivgut kann frühestens zehn Jahre nach dem Tod bzw. hundert Jahre nach der Geburt des Betroffenen eingesehen werden.

Nutzung von gesperrtem Archivgut

Das Universitätsarchiv Bielefeld kann unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen von diesen Regelungen zulassen (Sondergenehmigungen), wenn ein wissenschaftlicher Zweck benannt werden kann oder wenn durch die Nutzung rechtliche Interessen wahrgenommen werden und den schutzwürdigen Belangen Betroffener in geeigneter Weise Rechnung getragen wird (Merkblatt (.pdf) zur Nutzung von gesperrtem Archivgut ) Der Antrag auf Genehmigung zur Einsichtnahme in gesperrtes Archivgut (.pdf) erfolgt über ein Formular.

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