Das Universitätsarchiv Bielefeld ist ein öffentliches Archiv, das jeder benutzen kann. Die Benutzung erfolgt auf der Grundlage des Archivgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen und der Benutzungsordnung des Universitätsarchivs. Die Benutzung kann vor Ort erfolgen oder durch Anfragen (per Post, E-Mail oder Telefon).
Beim ersten Besuch im Universitätsarchiv Bielefeld erhalten Sie einen sogenannten Benutzerantrag, den Sie bitte ausfüllen. Eine vorherige Anmeldung Ihres Besuches im Universitätsarchiv ist erforderlich. Wir versuchen montags bis freitags von 9.00 bis 12.30 Uhr für Sie da zu sein. Es können aber auch andere Besuchszeiten vereinbart werden.
Die Arbeit mit Ihrem Laptop ist im Benutzersaal möglich. Reproduktionen von Archivalien sind teilweise nur in eingeschränktem Maß und nach Absprache mit dem Archivpersonal möglich. Eigene Fotoaufnahmen der Archivalien sind grundsätzlich möglich.
Anfragen sind an die rechts stehende Post- oder E-Mail-Adresse zu richten. Wir ermitteln die Unterlagen zu Ihrer Fragestellung anhand der vorhandenen Findbücher und Findhilfsmittel. Eine Recherche in den Akten erfolgt in der Regel nicht. Umfangreiche Sichtungen von Archivmaterial müssten Sie selbst vor Ort erledigen. Aufgrund des laufenden Geschäftsbetriebs kann die Beantwortung von Anfragen einige Zeit dauern. Wir bitten um Verständnis.
Für die Nutzung von Archivgut gilt in der Regel eine Sperrfrist von dreißig Jahren nach Entstehung der Unterlagen. Darüber hinaus sind in besonderen Fällen weitergehende Sperrfristen vorgesehen. So darf Archivgut, das besonderen Geheimhaltungsvorschriften unterliegt, erst sechzig Jahre nach seiner Entstehung vorgelegt werden. Personenbezogenes Archivgut kann frühestens zehn Jahre nach dem Tod bzw. hundert Jahre nach der Geburt des Betroffenen eingesehen werden.
Das Universitätsarchiv Bielefeld kann unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen von diesen Regelungen zulassen (Sondergenehmigungen), wenn ein wissenschaftlicher Zweck benannt werden kann oder wenn durch die Nutzung rechtliche Interessen wahrgenommen werden und den schutzwürdigen Belangen Betroffener in geeigneter Weise Rechnung getragen wird (Merkblatt (.pdf) zur Nutzung von gesperrtem Archivgut ) Der Antrag auf Genehmigung zur Einsichtnahme in gesperrtes Archivgut (.pdf) erfolgt über ein Formular.