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Änderungen bei Teilnahme am Hochschulsport

© Universität Bielefeld

Mitgliedschaft im Absolventen-Netzwerk reicht zukünftig nicht mehr aus

Bislang können Mitglieder des Absolventen-Netzwerks als Angebot über den Verein am Hochschulsport der Universität teilnehmen. Dies ist ab dem Wintersemester 2017/2018 leider nicht mehr möglich. Alumni verlieren damit aber nicht grundsätzlich den Zugang zum umfangreichen Sportangebot der Universität. Der Weg dorthin und der Beitrag verändern sich allerdings.

Die Universität Bielefeld muss sicherstellen, dass der Hochschulsport unter Bedingungen erfolgt, die nicht den Charakter eines wirtschaftlichen Angebotes haben, das unter das EU-Beihilfeverbot fällt. Sie darf also nicht als Konkurrent zu kommerziellen Anbietern auftreten. Als Konsequenz hat die Universität nun unter anderem eine Neubewertung des Angebots für Personen, die nicht Studierende und Beschäftigte sind, vorgenommen. Ein wichtiges Ergebnis: Die Mitgliedschaft im Absolventen-Netzwerk reicht zukünftig nicht mehr aus. Ab dem Wintersemester 2017/2018 können Alumni über den Status als „Angehöriger“ Zugang zum Hochschulsport erhalten. Nach der Grundordnung der Universität Bielefeld (§6) können ehemalige Studierende, die mindestens vier Semester als ordentliche Studierende eingeschrieben waren oder ihren Abschluss an der Universität erworben haben, auf Antrag Angehörige der Universität werden. Dies gilt auch für ehemalige Beschäftigte, die mindestens zwei Jahre an der Universität Bielefeld beschäftigt waren. Angehörige können ab dem kommenden Wintersemester gegen Zahlung von 30 Euro pro Semester am Hochschulsport teilnehmen. Mitglied des Absolventen-Netzwerks müssen sie dafür nicht sein.

Verfahren

Mitglieder des Absolventen-Netzwerks, die in Zukunft am Hochschulsport teilnehmen möchten und die Voraussetzungen für den Angehörigenstatus erfüllen, füllen einmalig einen Antrag für den Angehörigenstatus über das Studierendensekretariat aus.

Nach Erhalt der Bestätigung über den Angehörigenstatus muss auf der Homepage des Hochschulsports eine Sportkarte gebucht werden. Diese Sportkarte ist seit dem Wintersemester 2022/2023 für alle Angehörigen der Universität Voraussetzung für die Teilnahme am Hochschulsport. Sie ersetzt die Bezahlung des Beitrags beim Studierendenwerk, der ab sofort stattdessen per Lastschrift eingezogen wird. Die Sportkarte ist für die Sportprogramme des laufenden Semesters und der darauffolgenden vorlesungsfreien Zeit gültig. Die Sportkurse werden über das Kursangebot auf der Homepage des Hochschulsports unter „Akuelles Sportprogramm“ gebucht.

Die Angehörigenbestätigung sowie die Buchungsbestätigung der Sportkarte sind bei den Sportveranstaltungen stets mitzuführen.

 

Weitere Informationen zur Nutzung des Sportprogramms für Angehörige der Universität finden Sie hier: Voraussetzungen und Berechtigungen - Universität Bielefeld (uni-bielefeld.de)

Das Antragsformular für den Angehörigenstatus

Das Buchungsformular für die Sportkarte gibt es hier: Sportprogramm & Anmeldung - Universität Bielefeld (uni-bielefeld.de)

In Zukunft wenden Sie sich bitte bei Fragen direkt an das Team des Hochschulsport: Kontakt - Universität Bielefeld (uni-bielefeld.de)

 

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