Der Kerndatensatz Forschung ist die Spezifikation eines Standards zur Vorhaltung von Daten zu Forschungsaktivitäten und den Rahmenbedingungen, unter denen sie erbracht werden. Er geht auf eine Initiative des Wissenschaftsrats zurück und wurde im Jahr 2016 verabschiedet.
Durch den Kerndatensatz Forschung soll die interne Nutzung und die Weitergabe qualitätsgesicherter Daten zu Forschungsaktivitäten erleichtert, der Aufwand für wiederholte Erhebungen der Daten reduziert und eine Vergleichbarkeit und Anschlussfähigkeit der vorgehaltenen Daten auch im internationalen Kontext sichergestellt werden. Er besteht aus Aggregatdaten in folgenden sechs Bereichen:
Durch den Kerndatensatz Forschung werden keine neuen gesetzlichen Erhebungs- und Berichtspflichten geschaffen; der Kerndatensatz Forschung ist grundsätzlich lediglich ein Vorschlag. Der Wissenschaftsrat selbst beabsichtigt, seine Datenabfragen an die Spezifikation des Kerndatensatz Forschung anzupassen. Es ist davon auszugehen, dass weitere Nutzer*innen von Forschungsinformationen sich anschließen werden und sich der Kerndatensatz Forschung somit zu einem de-facto-Standard im Bereich Forschungsberichterstattung entwickelt.