Studieren mit Kind
Internationale Studierende mit Kindern können unter Umständen verschiedene finanzielle Unterstützungen bekommen – dazu gehören Kindergeld oder Elterngeld. Des Weiteren haben auch internationale Studierende die Möglichkeit ihre Kinder in Kitas/ in der Tagespflege betreuen zu lassen oder in einer Schule anzumelden.
In Deutschland haben Familien verschiedene Möglichkeiten Unterstützungsleistungen zu bekommen.
Anspruch auf Kindergeld bzw. Elterngeld haben Studierende mit Kindern nur dann, wenn Sie Angehörige eines Mitgliedstaates der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraumes sind. Studierende aus anderen Ländern können Anspruch haben, wenn Sie im Besitz einer Niederlassungserlaubnis/ einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit/ einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 und 2, den §§ 31, 37, 38 des Aufenthaltsgesetzes oder einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Familiennachzugs zu einem Deutschen oder zu einer von Punkten 1 bis 3 erfassten Personen.
Weiterführende Informationen:
Auch internationale Studierende können Ihre Kinder in Kitas oder Tagespflege betreuen lassen und an Schulen anmelden. Es ist zu beachten, dass die Anmeldung frühestmöglich erfolgen sollte.
Einen Teil seines Studiums im Ausland zu verbringen, ist für viele Studierende reizvoll – und auch für Studierende mit Familie durchaus eine Option, ihren Studienverlauf zu gestalten. Mehr noch als bei Studierenden ohne familiäre Verpflichtungen bedarf ein Auslandsaufenthalt für Studierende mit Kind(ern) jedoch eine Reihe an zusätzlichen Vorbereitungsmaßnahmen und ein hohes Maß an Organisation.
Im Rahmen von ERASMUS können Studierende, die ihr Kind/ihre Kinder ins Ausland mitnehmen und während des ERASMUS Auslandsaufenthaltes alleinerziehend sind, eine Sonderförderung als Pauschale erhalten.
Beratung und Informationen:
www.auslandsstudium-mit-kind.de
Weitere Informationen zur Planung und Umsetzung eines Auslandsstudiums mit Kind finden Sie hier.