Studieren mit Kind
Für Studierende mit Kind und schwangere Studentinnen sind verschiedene rechtliche Regelungen von Bedeutung. Im Folgenden soll näher auf die Richtlinien zum Mutterschutz, zur Elternzeit, zur Krankenversicherung und zum Kindschaftsrecht eingegangen werden.
Informationen zum Mutterschutz sowie zum Thema Schwangerschaft im Studium finden Sie hier.
Studierende, die neben ihrem Studium einer Erwerbstätigkeit nachgehen, haben - wie andere Erwerbstätige auch - einen Anspruch auf Elternzeit.
Wenn sie:
Während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz.
Die Elternzeit muss mindestens sieben Wochen vor Antritt dem Arbeitgeber angezeigt werden. Erwerbstätige Eltern können frei entscheiden, wer die Elternzeit in Anspruch nimmt – sie können diese auch gleichzeitig nehmen.
Nach Ablauf der Elternzeit haben die Eltern einen Anspruch darauf, auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz zurückzukehren.
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Des Weiteren haben auch Studierende mit Kind Anspruch auf Elterngeld.
Kinder von Studierenden sind automatisch über die gesetzliche studentische Krankenversicherung der Eltern mitversichert.
In der gesetzlichen Krankenversicherung verändert sich der Beitrag für Studierende mit Kind nicht. Es gibt verschiedene Regelungen zur Mitgliedschaft:
Studierende haben in der Regel bis zum 30. Lebensjahr oder bis zum 14. Fachsemester Anspruch auf eine gesetzliche studentische Krankenversicherung. Für Studierende mit Kind kann sich je nach Krankenkasse dieser Zeitraum verlängern. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Studierenden, die privat krankenversichert sind, müssen auch eine private Krankenversicherung für das Kind abschließen, da es in der Regel das Prinzip der Familienversicherung in der PKV nicht gibt. Es ist auch nicht möglich innerhalb des Studiums in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln, da privat versicherte Studierende sich zu Beginn des Studiums von der Versicherungspflicht haben befreien lassen. Diese Befreiung gilt so lange, wie sich der Status als Studierende nicht ändert.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Unter dem Begriff Kindschaftsrecht werden die Regelungen zusammengefasst, die das Kind und die Beziehungen zu den Eltern betreffen. Hierzu gehören: das Abstammungsrecht, das Sorge- und Umgangsrecht, das Namensrecht, das Adoptionsrecht und das Kindesunterhaltsgesetz.
Die wesentlichen Vorschriften dazu stehen im Bürgerlichen Gesetzbuch. Das Aufgabenfeld des Jugendamtes, insbesondere die Unterstützungsangebote für Eltern und Kinder, sind im Achten Sozialgesetzbuch geregelt.
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