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Recht am eigenen Bild und Persönlichkeitsrecht

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Dr. Sabine Zentek | 14.05.2024 | 10:00 - 11:30 Uhr | online

Abbildungen von Personen sind massenhaft in der Werbung, Tagespresse, in Broschüren und in Vorträgen, auf Verpackungen und im Internet zu finden. Fotos entstehen mit einem Klick auf den Auslöser von Kameras oder Smartphones.

Die Zulässigkeit der Herstellung von Personenfotos hängt von der Datenschutzgrundverordnung ab. Wenn es um die Veröffentlichung und Verbreitung von Personenfotos geht, spielt das Kunsturhebergesetz eine Rolle. Beide Regelungswerke gehen von einem grundsätzlichen Zustimmungsvorbehalt der abgebildeten Person aus, lassen jedoch auch Ausnahmen zu.

Zu den Ausnahmen gehören nach dem Kunsturhebergesetz "Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte", also insbesondere von Prominenten. Zudem ist das Bildnisrecht eingeschränkt, wenn eine Person nur als „Beiwerk“ neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit zu sehen ist. Praxisrelevant sind Ausnahmen für den Fall, dass Perso-nen an Versammlungen oder Veranstaltungen teilgenommen haben.

Inhalte:

  • Wie wirkt sich die Datenschutzgrundverordnung auf Personenfotos aus?
  • Wann erlaubt das Kunsturhebergesetz eine Nutzung von Bildnissen ohne Erlaubnis der abgebildeten Person?
  • Können Einwilligungen in die Anfertigung und Nutzung von Personenfotos widerrufen werden?
  • In welchem Verhältnis steht das Recht des Fotografen zum Recht am eigenen Bild?

Fragen zum Inhalt sind während des Web-Seminars per Chat möglich. Im Anschluss gibt es die Möglichkeit einer kurzen Diskussionsrunde.

Zielgruppe:

Die Universität Bielefeld ist Mitgesellschafterin der PROvendis GmbH wie auch die anderen Hochschulen in NRW. Dadurch sind die Veranstaltungen kostenfrei und allen Hochschulangehörigen zugänglich. Die Teilnehmer*innen erhalten im Nachgang eine Teilnahmebescheinigung.

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