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Gleichstellungsbeauftragte und ihre zentralen Stellvertreterinnen

Näheres zu den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen finden Sie auf den Seiten des Gleichstellungsbüros.

Für die Wahl gilt die Wahlordnung der Universität Bielefeld für die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer zentralen Stellvertreterinnen in der Fassung vom 15. Dezember 2021.

Die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen werden vom Senat auf Vorschlag der weiblichen Mitglieder der Universität gewählt. Die Amtszeit der Gleichstellungsbeauftragten beträgt bei der ersten Wahl sechs Jahre, bei Wiederwahl vier Jahre. Die Amtszeit der stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten beträgt vier Jahre und die der studentischen Stellvertreterin zwei Jahre.

Wahl der dem Senat zur Wahl vorzuschlagenden Kandidatinnen für das Amt der Gleichstellungsbeauftragten sowie ihrer zentralen Stellvertreterinnen (Amtszeit ab 1. Oktober 2024)

3. Bekanntmachung der dem Senat vorzuschlagenden Kandidatinnen für das Amt der Gleichstellungsbeauftragten sowie ihrer zentralen Stellvertreterinnen in der Zeit vom 1. bis 4. Juli 2024 (Ergebnisse)

Nachwahl der zentralen Stellvertreterin der Gleichstellungsbeauftragten aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen

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Datenschutzhinweise - Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Wahl

Ein kurzer Überblick zum Amt der zentralen Gleichstellungsbeauftragten und ihren Stellvertreterinnen, zu den konkreten Aufgaben, zu Voraussetzungen für eine Kandidatur, dem voraussichtlichen Arbeitsaufwand, Kompensationsmöglichkeiten etc. findet sich in diesem

>> Infoblatt <<

 

Wer sich für eine Kandidatur als zentrale Stellvertreterin der Gleichstellungsbeauftragten aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen interessiert, kann sich bei Fragen zu den oben aufgeführten Themen sowie darüber hinaus gerne an die Mitglieder der Wahlbegleitgruppe werden:

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