Die Universität setzt gemäß § 46a HG in jeder Fakultät eine beauftragte Person ein, die für die Belange der studentischen Hilfskräfte (SHK) der jeweiligen Fakultät zuständig ist. Diese wird von den Studierenden gewählt, die in der jeweiligen Fakultät wahlberechtigt sind. Für jedes Mitglied wird eine persönliche Stellvertretung gewählt.
Darüber hinaus wird eine weitere Person (plus Stellvertretung) gewählt, die für die Belange der SHK zuständig ist, die nicht einer Fakultät zugeordnet sind. Hierfür sind alle wahlberechtigten Studierenden der Universität wahlberechtigt.
Die Amtszeit der SHK-Beauftragten beträgt ein Jahr. Die gewählten Personen bilden den SHK-Rat; die aktuelle Zusammensetzung finden Sie hier.
Die Wahl wird jährlich gemeinsam mit den Wahlen zum Senat und zu den Fakultätskonferenzen durchgeführt. Für die Wahl gilt die Wahlordnung der Universität Bielefeld in der Fassung vom 15. Dezember 2021.
Der SHK-Rat wählt zudem aus seiner Mitte eine*n Sprecher*in sowie eine Stellvertretung, die als nichtstimmberechtigtes Mitglied dem Senat angehören.