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Bie­le­feld School of Edu­ca­ti­on - BiSEd

Bie­le­fel­der Leh­rer*in­nen­bil­dung

X und Hauptgebäude in der Sonne
© Uni­ver­si­tät Bie­le­feld
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Kon­takt

Kris­ti­na Purr­mann

internationale-​lehrkraft@uni-​bielefeld.de

 

Stu­die­ren nach aus­län­di­schem Hoch­schul­ab­schluss

Wenn Sie be­reits einen aus­län­di­schen Hoch­schul­ab­schluss er­wor­ben haben, und nun Leh­rer*in in Deutsch­land wer­den möch­ten, gibt es ver­schie­de­ne Mög­lich­kei­ten. Sehen Sie sich im nach­fol­gen­den Schau­bild (PDF) an, wel­che Op­tio­nen für Sie in Frage kom­men.

  • Möglichkeiten mit einem ausländischen Hochschulabschluss Lehrer*in zu werden.
mit Qua­li­fi­ka­ti­on als Leh­rer*in

Es gibt ver­schie­de­ne Mög­lich­kei­ten, nach einem aus­län­di­schen Lehr­amts­stu­di­um Leh­rer*in in NRW zu wer­den.

An­er­ken­nung der aus­län­di­schen Lehr­amts­qua­li­fi­ka­tio­nen

Sie kön­nen sich die aus­län­di­sche Lehr­amts­be­fä­hi­gung von der zu­stän­di­gen Be­zirks­re­gie­rung an­er­ken­nen las­sen. Bei den zu­stän­di­gen Be­zirks­re­gie­run­gen kön­nen Sie sich er­kun­di­gen, ob Ihr An­er­ken­nungs­an­trag Aus­sicht auf Er­folg hätte. Wenn Sie Ihre Lehr­amts­be­fä­hi­gung in­ner­halb der EU oder dem EWR er­wor­ben haben, wen­den Sie sich an die Be­zirks­re­gie­rung Arns­berg.

Wenn Sie Ihre Lehr­amts­be­fä­hi­gung au­ßer­halb der EU bzw. des EWR er­wor­ben haben, wen­den Sie sich an die Be­zirks­re­gie­rung Det­mold.

Wenn Sie be­reits eine An­er­ken­nung durch die Be­zirks­re­gie­rung er­hal­ten haben, fin­den Sie wei­te­re In­for­ma­tio­nen unter An­pas­sungs­lehr­gang.

Sei­ten­ein­stieg

Falls Ihre aus­län­di­sche Lehr­amts­be­fä­hi­gung nicht an­er­kannt wird, ist bei Vor­lie­gen der Vor­aus­set­zun­gen für den Sei­ten­ein­stieg ein be­rufs­be­glei­ten­der Vor­be­rei­tungs­dienst denk­bar. Zu­stän­dig für den Sei­ten­ein­stieg ist das Schul­mi­nis­te­ri­um des Lan­des NRW.

Stu­di­um

Falls Ihre aus­län­di­sche Lehr­amts­be­fä­hi­gung nicht an­er­kannt wird, ist die Auf­nah­me des Lehr­amts­stu­di­um an der Uni­ver­si­tät Bie­le­feld mög­lich. Leis­tun­gen, die Sie in Ihrem frü­he­ren Stu­di­um be­reits er­bracht haben und die eben­falls für das Lehr­amts­stu­di­um an der Uni­ver­si­tät Bie­le­feld er­for­der­lich sind, müs­sen Sie hier­bei nicht noch ein­mal er­brin­gen. Wenn Sie be­reits die Zu­gangs­vor­aus­set­zun­gen für den Mas­ter of Edu­ca­ti­on er­wor­ben haben, kön­nen Sie sich di­rekt für den Mas­ter of Edu­ca­ti­on an der Uni­ver­si­tät Bie­le­feld be­wer­ben. Ihre frü­he­ren Leis­tun­gen wer­den hier­bei au­to­ma­tisch be­rück­sich­tigt. Wenn Ihre bis­he­ri­ge Qua­li­fi­ka­ti­on für einen di­rek­ten Mas­ter­zu­gang nicht aus­rei­chen soll­te, kön­nen Sie sich für das Ba­che­lor­stu­di­um be­wer­ben. Be­ach­ten Sie hier­bei die Hin­wei­se zum Stu­die­ren ohne deut­sche Hoch­schul­zu­gangs­be­rech­ti­gung. Wenn Sie sich er­folg­reich um einen Stu­di­en­platz im Ba­che­lor be­wor­ben haben, kön­nen Sie sich be­reits er­brach­te Leis­tun­gen an­er­ken­nen las­sen und in ein hö­he­res Fach­se­mes­ter ein­ge­stuft wer­den.

Für wei­te­re In­for­ma­tio­nen, z.B. zur Be­wer­bung für den Ba­che­lor oder den sprach­li­chen Vor­aus­set­zun­gen, zum Stu­di­um an der Uni­ver­si­tät Bie­le­feld als aus­län­di­sche*r Stu­dent*in wen­den Sie sich bitte an das Stu­die­ren­den­se­kre­ta­ri­at, Sach­ge­biet In­ter­na­tio­na­le Stu­die­ren­de.

Im Rah­men der Leh­rer*in­nen­aus­bil­dung wer­den von den Be­zirks­re­gie­run­gen Be­schei­de aus­ge­spro­chen, mit denen die An­er­ken­nung von Be­rufs­qua­li­fi­ka­tio­nen im Lehr­amts­be­reich be­schei­nigt wird. So­fern noch Qua­li­fi­ka­tio­nen im Ver­gleich zur Leh­rer*in­nen­aus­bil­dung in NRW feh­len, kön­nen diese im Rah­men eines so ge­nann­ten An­pas­sungs­lehr­gangs nach­ge­holt wer­den. In der Regel be­inhal­tet der An­pas­sungs­lehr­gang unter an­de­rem auch fach­wis­sen­schaft­li­che Studien-​ und Prü­fungs­leis­tun­gen, wel­che an einer Uni­ver­si­tät zu er­brin­gen sind. Um die er­gän­zen­den fach­wis­sen­schaft­li­chen Leis­tun­gen an der Uni­ver­si­tät Bie­le­feld zu er­brin­gen und als Gast­hö­rer*in im Teil­stu­di­en­gang An­pas­sungs­lehr­gang zu­ge­las­sen zu wer­den, ist eine Be­ra­tung durch die BiSEd not­wen­dig. Wen­den Sie sich hier­für bitte an Kris­ti­na Purr­mann unter internationale-​lehrkraft@uni-​bielefeld.de.

Wei­te­re In­for­ma­tio­nen zum An­pas­sungs­lehr­gang er­hal­ten Sie durch Kli­cken auf das in­ter­ak­ti­ve Schau­bild:

  • Aufbau des Anpassungslehrgangs am Ausbildungsort Universität Bielefeld.

Nach einem nicht lehr­amts­be­zo­ge­nen Stu­di­um Leh­rer*in zu wer­den, ist auf ver­schie­den Wegen mög­lich.

Sei­ten­ein­stieg

Zum einen ist bei Vor­lie­gen der Vor­aus­set­zun­gen für den Sei­ten­ein­stieg ein be­rufs­be­glei­ten­der Vor­be­rei­tungs­dienst denk­bar. Zu­stän­dig für den Sei­ten­ein­stieg ist das Schul­mi­nis­te­ri­um des Lan­des NRW.

Stu­di­um

Die zwei­te Mög­lich­keit ist die Auf­nah­me des Lehr­amts­stu­di­ums an der Uni­ver­si­tät Bie­le­feld. Leis­tun­gen, die Sie in Ihrem frü­he­ren Stu­di­um be­reits er­bracht haben und die eben­falls für das Lehr­amts­stu­di­um an der Uni­ver­si­tät Bie­le­feld er­for­der­lich sind, müs­sen Sie hier­bei nicht noch ein­mal er­brin­gen. Wenn Sie be­reits die Zu­gangs­vor­aus­set­zun­gen für den Mas­ter of Edu­ca­ti­on er­wor­ben haben, kön­nen Sie sich für den Mas­ter of Edu­ca­ti­on an der Uni­ver­si­tät Bie­le­feld be­wer­ben. Ihre frü­he­ren Leis­tun­gen wer­den hier­bei au­to­ma­tisch be­rück­sich­tigt. Wenn Ihre bis­he­ri­ge Qua­li­fi­ka­ti­on für einen di­rek­ten Mas­ter­zu­gang nicht aus­rei­chen soll­te, kön­nen Sie sich für das Ba­che­lor­stu­di­um be­wer­ben. Be­ach­ten Sie hier­bei die Hin­wei­se zum Stu­die­ren ohne deut­sche Hoch­schul­zu­gangs­be­rech­ti­gung. Wenn Sie sich er­folg­reich um einen Stu­di­en­platz im Ba­che­lor be­wor­ben haben, kön­nen Sie sich be­reits er­brach­te Leis­tun­gen an­er­ken­nen las­sen und in ein hö­he­res Fach­se­mes­ter ein­ge­stuft wer­den.

Für wei­te­re In­for­ma­tio­nen, z.B. zur Be­wer­bung für den Ba­che­lor oder den sprach­li­chen Vor­aus­set­zun­gen, zum Stu­di­um an der Uni­ver­si­tät Bie­le­feld als aus­län­di­sche*r Stu­dent*in wen­den Sie sich bitte an das Stu­die­ren­den­se­kre­ta­ri­at Sach­ge­biet In­ter­na­tio­na­le Stu­die­ren­de.

 

 

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