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Bielefeld School of Education - BiSEd

Bielefelder Lehrer*innenbildung

X und Hauptgebäude in der Sonne
© Universität Bielefeld

Masterabschluss

Die Masterarbeit hat eine Begutachtungsfrist von sechs Wochen. Dies gilt auch für andere Modulprüfungen. In jeder Studiengangsvariante müssen daher alle erforderlichen Leistungen rechtzeitig erbracht worden sein.

a) Masterarbeit

  • Abgabe der Masterarbeit spätestens: Mitte Januar / Mitte Juli
  • Vorliegen der Gutachten spätestens: Anfang März / Anfang September

b) Prüfungsleistungen und Studienleistungen

Mit Einhaltung der hier genannten Fristen kann das Erreichen des kommenden Vorbereitungsdienstes sichergestellt werden.

  • Erbringung der letzten Prüfungsleistung: ca. Mitte Januar / Mitte Juli.
  • Verbuchung der letzten Prüfungsleistung spätestens: Mitte März / Mitte September
  • Verbuchung der letzten Studienleistung spätestens: Mitte März / Mitte September

Hinweis: Wenn Prüfungen im letzten Wintersemester nach Mitte Januar erbracht werden, wird sich in der Regel der Vorbereitungsdienst zum Zusatztermin 1.Mai nicht realisieren lassen.

Achtung! Die angegebenen Fristen beziehen sich auf einen Einstellungstermin ohne Zulassungsbeschränkung. Im Fall einer Zulassungsbeschränkung gelten frühere Fristen, abhängig von der zu gegebener Zeit unter https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SEVON/online genannten Nachreichfrist.

Der Antrag kann gestellt werden, wenn alle Leistungen erbracht (nicht benotet!) sind.

Die Universität beteiligt sich nicht am elektronischen Übermittlungsverfahren, daher ist zum jeweiligen regulären Nachreichtermin das Zeugnis vorzulegen. Das gilt auch für Bewerbungen in anderen Bundesländern.

Das bedeutet: 4 Wochen vor dem Nachreichtermin der jeweiligen Bezirksregierungen müssen die kompletten Antragsunterlagen, sowie alle Fachabschlussmeldungen aus den Prüfungsämtern der weiteren Unterrichtsfächer in der BiSEd vorliegen.

Die Unterlagen senden Sie bitte ausschließlich per Mail an folgende Adresse:

abschluss-m-ed@uni-bielefeld.de.

Und so geht´s:

Auf der Startseite der BIS-Prüfungsverwaltung den Link „Zeugnisantrag“ klicken, im Formular die Module und Leistungen auswählen, die für den Abschluss eingebracht werden sollen, alles ausdrucken und unterschreiben.. Die BiSEd bekommt in einer PDF-Datei (bitte keine Bildformate):

  • Zeugnisantrag für das Praxissemester
  • Zeugnisantrag für Deutsch als Zweitsprache
  • Angaben zum Auslandsaufenthalt im Master (auch wenn Sie keinen hatten!)
  • Einfache Kopie Bachelor- und Abiturzeugnis (als Nachweis der Kenntnisse in 2 Fremdsprachen laut Lehramtszugangsverordnung)
  • Formblatt (PDF) (wichtig für Termin Vorbereitungsdienst und Nachreichtermin Zeugnis)

Die Zeugnisanträge für die Unterrichtsfächer und Bildungswissenschaften müssen Sie direkt an die jeweiligen Prüfungsämter senden.

Sobald uns alle weiteren Fächer den Fachabschluss per Mail gemeldet haben, wird das Zeugnis, inklusive beglaubigter Kopien, erstellt. Sie werden anschließend von uns per Mail informiert, wann die Zeugnisunterlagen abholbereit sind.

Bitte sehen Sie von Anfragen zum Stand der Zeugniserstellung ab. Es reicht ein Blick in Ihr Transcript. Wenn Sie dort eine Gesamtnote für den Master of Education sehen, sind Ihre Zeugnisunterlagen bereits in Arbeit.

 

Bewerbungstermine für den Vorbereitungsdienst  / Nachreichtermine werden auf der Seite https://www.schulministerium.nrw.de/BP/SEVON veröffentlicht.

Bei der Bewerbung zum Vorbereitungsdienst gibt es in der Regel eine Nachreichfrist der Bezirksregierungen NRW für das Masterzeugnis im M.Ed. Diese Frist wird jährlich neu festgesetzt. Wenn sich Studierende beworben haben und ihr Zeugnis noch nachreichen müssen, heißt das also: Spätestens vier Wochen vor dem Ende der Nachreichfrist für den Vorbereitungsdienst müssen die Abschlussmeldungen der Prüfungsämter bei der BiSEd vorliegen.

ACHTUNG! Gemäß § 4 Abs. 3 der Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (OVP) gilt im Rahmen der Einstellung in den Vorbereitungsdienst für die Lehrämter in NRW das Masterzeugnis auch dann als fristgerecht vorgelegt, wenn die Bewerbenden bereits alle erforderlichen Leistungen für den Abschluss erfolgreich erbracht haben und die Universität dies dem MSB innerhalb der Nachreichfrist in elektronischer Form bestätigt.

Bitte beachten Sie, dass die Universität Bielefeld sich nicht an diesem Verfahren beteiligt. Das gilt auch für Bewerbungen in anderen Bundesländern. Wir können Ihnen bei fristgerechter Einreichung Ihrer Leistungen und bei fristgerechter Beantragung Ihres Zeugnisses garantieren, dass Sie Ihr Zeugnis rechtzeitig vor dem jeweiligen Nachreichtermin des Landes zur Vorlage Ihrer Zeugnisse bekommen.

Diese Garantie kann nicht jeder Standort geben, weswegen die Möglichkeit einer elektronischen Übersendung der Daten zusätzlich zum Zeugnis von der einen oder anderen Universität genutzt wird. Der zusätzliche Aufwand (u.a. zusätzlicher Schriftverkehr, Erstellen von Listen, Einholen Ihrer Genehmigung zur Weitergabe Ihrer Daten) würde in unserem Fall die fristgerechte Erstellung der Zeugnisse selbst und die fristgerechte Erledigung anderer Aufgaben in den Prüfungsämtern eher verzögern.


Erläuterungen, was Sie vor dem Zeugnisantrag beachten sollten, finden sie unter Campus Support.


Beginn des Vorbereitungsdienst zum 01. Mai

  • Zeitlicher Ablauf des Abschluss des M. Ed. mit dem Start des Vorbereitungsdiensts zum 1.5.

Beginn des Vorbereitungsdienst zum 01. November

  • Zeitlicher Ablauf des Abschluss des M. Ed. mit dem Start des Vorbereitungsdiensts zum 1.11.
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