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Bie­le­feld School of Edu­ca­ti­on - BiSEd

Bie­le­fel­der Leh­rer*in­nen­bil­dung

X und Hauptgebäude in der Sonne
© Uni­ver­si­tät Bie­le­feld

Mas­ter­ab­schluss

Die Mas­ter­ar­beit hat eine Be­gut­ach­tungs­frist von sechs Wo­chen. Dies gilt auch für an­de­re Mo­dul­prü­fun­gen. In jeder Stu­di­en­gangs­va­ri­an­te müs­sen daher alle er­for­der­li­chen Leis­tun­gen recht­zei­tig er­bracht wor­den sein.

a) Mas­ter­ar­beit

  • Ab­ga­be der Mas­ter­ar­beit spä­tes­tens: Mitte Ja­nu­ar / Mitte Juli
  • Vor­lie­gen der Gut­ach­ten spä­tes­tens: An­fang März / An­fang Sep­tem­ber

b) Prü­fungs­leis­tun­gen und Stu­di­en­leis­tun­gen

Mit Ein­hal­tung der hier ge­nann­ten Fris­ten kann das Er­rei­chen des kom­men­den Vor­be­rei­tungs­diens­tes si­cher­ge­stellt wer­den.

  • Er­brin­gung der letz­ten Prü­fungs­leis­tung: ca. Mitte Ja­nu­ar / Mitte Juli.
  • Ver­bu­chung der letz­ten Prü­fungs­leis­tung spä­tes­tens: Mitte März / Mitte Sep­tem­ber
  • Ver­bu­chung der letz­ten Stu­di­en­leis­tung spä­tes­tens: Mitte März / Mitte Sep­tem­ber

Hin­weis: Wenn Prü­fun­gen im letz­ten Win­ter­se­mes­ter nach Mitte Ja­nu­ar er­bracht wer­den, wird sich in der Regel der Vor­be­rei­tungs­dienst zum Zu­satz­ter­min 1.Mai nicht rea­li­sie­ren las­sen.

Ach­tung! Die an­ge­ge­be­nen Fris­ten be­zie­hen sich auf einen Ein­stel­lungs­ter­min ohne Zu­las­sungs­be­schrän­kung. Im Fall einer Zu­las­sungs­be­schrän­kung gel­ten frü­he­re Fris­ten, ab­hän­gig von der zu ge­ge­be­ner Zeit unter https://www.schul­mi­nis­te­ri­um.nrw.de/BiPo/SEVON/on­line ge­nann­ten Nach­reich­frist.

Der An­trag kann ge­stellt wer­den, wenn alle Leis­tun­gen er­bracht (nicht be­no­tet!) sind.

Die Uni­ver­si­tät be­tei­ligt sich nicht am elek­tro­ni­schen Über­mitt­lungs­ver­fah­ren, daher ist zum je­wei­li­gen re­gu­lä­ren Nach­reich­ter­min das Zeug­nis vor­zu­le­gen. Das gilt auch für Be­wer­bun­gen in an­de­ren Bun­des­län­dern.

Das be­deu­tet: 4 Wo­chen vor dem Nach­reich­ter­min der je­wei­li­gen Be­zirks­re­gie­run­gen müs­sen die kom­plet­ten An­trags­un­ter­la­gen, sowie alle Fach­ab­schluss­mel­dun­gen aus den Prü­fungs­äm­tern der wei­te­ren Un­ter­richts­fä­cher in der BiSEd vor­lie­gen.

Die Un­ter­la­gen sen­den Sie bitte aus­schließ­lich per Mail und aus­schließ­lich von Ihrer Uni-​Mailadresse an fol­gen­de Adres­se:

abschluss-​m-ed@uni-​bielefeld.de.

Und so geht´s:

Auf der Start­sei­te der BIS-​Prüfungsverwaltung den Link „Zeug­nis­an­trag“ kli­cken, im For­mu­lar die Mo­du­le und Leis­tun­gen aus­wäh­len, die für den Ab­schluss ein­ge­bracht wer­den sol­len, alles aus­dru­cken und un­ter­schrei­ben.. Die BiSEd be­kommt in einer PDF-​Datei (bitte keine Bild­for­ma­te):

  • Zeug­nis­an­trag für das Pra­xis­se­mes­ter
  • Zeug­nis­an­trag für Deutsch als Zweit­spra­che
  • An­ga­ben zum Aus­lands­auf­ent­halt im Mas­ter (auch wenn Sie kei­nen hat­ten!)
  • Ein­fa­che Kopie Bachelor-​ und Ab­itur­zeug­nis (als Nach­weis der Kennt­nis­se in 2 Fremd­spra­chen laut Lehr­amts­zu­gangs­ver­ord­nung)
  • Form­blatt (PDF) (wich­tig für Ter­min Vor­be­rei­tungs­dienst und Nach­reich­ter­min Zeug­nis)

Die Zeug­nis­an­trä­ge für die Un­ter­richts­fä­cher und Bil­dungs­wis­sen­schaf­ten müs­sen Sie di­rekt an die je­wei­li­gen Prü­fungs­äm­ter sen­den.

So­bald uns alle wei­te­ren Fä­cher den Fach­ab­schluss per Mail ge­mel­det haben, wird das Zeug­nis, in­klu­si­ve be­glau­big­ter Ko­pien, er­stellt. Sie wer­den an­schlie­ßend von uns per Mail in­for­miert, wann die Zeug­nis­un­ter­la­gen ab­hol­be­reit sind.

Bitte sehen Sie von An­fra­gen zum Stand der Zeug­nis­er­stel­lung ab. Es reicht ein Blick in Ihr Tran­script. Wenn Sie dort eine Ge­samt­no­te für den Mas­ter of Edu­ca­ti­on sehen, sind Ihre Zeug­nis­un­ter­la­gen be­reits in Ar­beit.

 

Be­wer­bungs­ter­mi­ne für den Vor­be­rei­tungs­dienst  / Nach­reich­ter­mi­ne wer­den auf der Seite https://www.schul­mi­nis­te­ri­um.nrw.de/BP/SEVON ver­öf­fent­licht.

Bei der Be­wer­bung zum Vor­be­rei­tungs­dienst gibt es in der Regel eine Nach­reich­frist der Be­zirks­re­gie­run­gen NRW für das Mas­ter­zeug­nis im M.Ed. Diese Frist wird jähr­lich neu fest­ge­setzt. Wenn sich Stu­die­ren­de be­wor­ben haben und ihr Zeug­nis noch nach­rei­chen müs­sen, heißt das also: Spä­tes­tens vier Wo­chen vor dem Ende der Nach­reich­frist für den Vor­be­rei­tungs­dienst müs­sen die Ab­schluss­mel­dun­gen der Prü­fungs­äm­ter bei der BiSEd vor­lie­gen.

ACH­TUNG! Gemäß § 4 Abs. 3 der Ord­nung des Vor­be­rei­tungs­diens­tes und der Staats­prü­fung für Lehr­äm­ter an Schu­len (OVP) gilt im Rah­men der Ein­stel­lung in den Vor­be­rei­tungs­dienst für die Lehr­äm­ter in NRW das Mas­ter­zeug­nis auch dann als frist­ge­recht vor­ge­legt, wenn die Be­wer­ben­den be­reits alle er­for­der­li­chen Leis­tun­gen für den Ab­schluss er­folg­reich er­bracht haben und die Uni­ver­si­tät dies dem MSB in­ner­halb der Nach­reich­frist in elek­tro­ni­scher Form be­stä­tigt.

Bitte be­ach­ten Sie, dass die Uni­ver­si­tät Bie­le­feld sich nicht an die­sem Ver­fah­ren be­tei­ligt. Das gilt auch für Be­wer­bun­gen in an­de­ren Bun­des­län­dern. Wir kön­nen Ihnen bei frist­ge­rech­ter Ein­rei­chung Ihrer Leis­tun­gen und bei frist­ge­rech­ter Be­an­tra­gung Ihres Zeug­nis­ses ga­ran­tie­ren, dass Sie Ihr Zeug­nis recht­zei­tig vor dem je­wei­li­gen Nach­reich­ter­min des Lan­des zur Vor­la­ge Ihrer Zeug­nis­se be­kom­men.

Diese Ga­ran­tie kann nicht jeder Stand­ort geben, wes­we­gen die Mög­lich­keit einer elek­tro­ni­schen Über­sen­dung der Daten zu­sätz­lich zum Zeug­nis von der einen oder an­de­ren Uni­ver­si­tät ge­nutzt wird. Der zu­sätz­li­che Auf­wand (u.a. zu­sätz­li­cher Schrift­ver­kehr, Er­stel­len von Lis­ten, Ein­ho­len Ihrer Ge­neh­mi­gung zur Wei­ter­ga­be Ihrer Daten) würde in un­se­rem Fall die frist­ge­rech­te Er­stel­lung der Zeug­nis­se selbst und die frist­ge­rech­te Er­le­di­gung an­de­rer Auf­ga­ben in den Prü­fungs­äm­tern eher ver­zö­gern.


Er­läu­te­run­gen, was Sie vor dem Zeug­nis­an­trag be­ach­ten soll­ten, fin­den sie unter Cam­pus Sup­port.


Be­ginn des Vor­be­rei­tungs­dienst zum 01. Mai

  • Zeitlicher Ablauf des Abschluss des M. Ed. mit dem Start des Vorbereitungsdiensts zum 1.5.

Be­ginn des Vor­be­rei­tungs­dienst zum 01. No­vem­ber

  • Zeitlicher Ablauf des Abschluss des M. Ed. mit dem Start des Vorbereitungsdiensts zum 1.11.
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