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Sprachen

Peter Prestel

Sprachen

Das Sprachlernangebot des FSZ richtet sich an die ordentlichen Hörerinnen und Hörer aller Fakultäten sowie an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität Bielefeld und - in einem begrenzten Umfang - an Studierende und Promovierende der HSBI, die sich im ekVV als Gäste mit dem Zusatz HSBI (z.B. HSBIklaus.mustermann) anmelden. Hörerinnen mit besonderen curricularen Pflichten oder Notwendigkeiten genießen Vorrang bei der Platzzuteilung.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität können sich mit Ihrem Mitarbeiterzugang im eKVV einloggen und anschließend die gewünschten Kurse auswählen. Auf folgender Seite hat das BIS u.a. zusammengestellt, wie Sie sich im eKVV einloggen können:

https://www.uni-bielefeld.de/themen/campus-support/zugang/anmeldung-ma/#comp_000060822a25_0000001253_7fdd

An ältere Studierende und Zweithörer richtet sich das Angebot nicht. Es besteht kein Rechtsanspruch auf das Sprachlehrangebot oder einen Kursplatz. Auch nach der Zuteilung können Veranstaltungen gestrichen und Änderungen bezüglich des Kurstermins nicht ausgeschlossen werden.

Teilnahmeberechtigt sind grundsätzlich:

  • Ordentliche Studierende der Universität Bielefeld
  • Beschäftigte der Universität Bielefeld
  • Ordentliche Studierende der HSBI
  • Beschäftigte der HSBI
  • Promotionsstudierende der Universität Bielefeld
  • Austauschstudierende der Universität Bielefeld
  • Austauschstudierende der HSBI

Soweit vorgesehen, sind für die einzelnen Veranstaltungen die jeweiligen Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Einstufungstest
  • Modulvoraussetzungen

Liegen für die einzelnen Veranstaltungen mehr Bewerbungen vor, als Plätze verfügbar sind, erfolgt die Vergabe der Plätze nach folgenden Kriterien:

  • Priorisierung der Veranstaltungen durch die Bewerberinnen und Bewerber
  • Curriculare Verpflichtungen der Bewerberinnen und Bewerber
  • Alter der Matrikelnummer der Bewerberinnen und Bewerber
  • Outgoings
  • Härtefälle (nach den jeweiligen Umständen im Einzelfall)
  • Studierende, die bereits überdurchschnittlich viele Kurse besucht haben, werden bei der Zulassung nachrangig behandelt.

Nicht teilnahmeberechtigt sind grundsätzlich:

  • Gasthörerinnen und Gasthörer
  • Teilnehmende von STUDIEREN AB 50
  • Zweithörerinnen und Zweithörer

In vielen Studiengängen können Leistungspunkte aus Sprachlehrveranstaltungen im Bereich der individuellen Ergänzung angerechnet werden. Je nach Studienordnung können bis zu 30 LP im Bereich der individuellen Ergänzung geltend gemacht werden.

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