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Zen­tra­le An­lauf­stel­le Bar­rie­re­frei

Logo der ZAB, bunte Kreise mit Schriftzug Zentrale Anlaufstelle Barrierefrei
Blinder Studierender auf dem Campus der Universität Bielefeld
© ZAB - Uni­ver­si­tät Bie­le­feld

Pro­mo­ti­ons­för­de­rung für schwer­be­hin­der­te Nach­wuchs­wis­sen­schaft­ler*innen an der Uni­ver­si­tät Bie­le­feld

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In­for­ma­ti­on und Kon­takt

Für die Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­tung: Mi­cha­el Jo­hannfun­ke, sbv@uni-​bielefeld.de, 0521/106-​4201

Für das Per­so­nal­de­zer­nat: Sa­bi­ne Wost­brock, sa­bi­ne.wost­brock@uni-​bielefeld.de, 0521/106-​6892

Für die ZAV Bonn: Tors­ten Pren­ner, zav.sbak­a­de­mi­ker@ar­beits­agen­tur.de

Be­an­tra­gung

Ins­ge­samt ste­hen jähr­lich sechs För­der­mög­lich­kei­ten à 32.5% einer E13-​Stelle aus dem För­der­pro­gramm zur Ver­fü­gung. Die För­de­run­gen wer­den nach der Rei­hen­fol­ge der ein­ge­gan­gen An­trä­ge ver­ge­ben, bis alle Mit­tel für das je­wei­li­ge Jahr ver­plant sind.

Der An­trag auf die Be­reit­stel­lung von Mit­teln aus dem För­der­pro­gramm zur Fi­nan­zie­rung einer 32,5% wiss. Mit­ar­bei­ter*in­nen­stel­le wird form­los über den*die Dekan*in (di­gi­tal) an das Per­so­nal­de­zer­nat ge­rich­tet. Die Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­tung er­hält eine (di­gi­ta­le) Kopie des An­trags zur Kennt­nis­nah­me. 

Fol­gen­de Un­ter­la­gen sind dem An­trag bei­zu­fü­gen:

  • ein Le­bens­lauf des*der Be­wer­ber*in
  • ein Nach­weis über die Schwer­be­hin­de­rung bzw. Gleich­stel­lung (Kopie oder Scan des SB-​Ausweises bzw. Feststellungs-​ und Gleich­stel­lungs­be­scheid)
  • eine Dar­stel­lung des For­schungs­vor­ha­bens
  • ein Ar­beits­plan, aus dem sich die Ziel­stel­lung, die not­wen­di­gen Vor­ar­bei­ten und eine rea­lis­ti­sche Zeit­pla­nung er­ge­ben
  • eine gut­ach­ter­li­che Stel­lung­nah­me des*der be­treu­en­den Hoch­schul­leh­rer*in. Die Stel­lung­nah­me muss eine Ein­schät­zung zu der vor­aus­sicht­li­chen Dauer des Pro­mo­ti­ons­vor­ha­bens ent­hal­ten.
  • die An­ga­be, dass die zwei­te Hälf­te der Stel­len­fi­nan­zie­rung (32,5% E13-​wiss. Mit­ar­bei­ter*in­nen­stel­le) für die Dauer der För­de­rung durch die je­wei­li­ge Fa­kul­tät oder wis­sen­schaft­li­che Ein­rich­tung ge­tra­gen wer­den kann und auch ver­bind­lich ge­tra­gen wird
Universität Bielefeld
© ZAB - Uni­ver­si­tät Bie­le­feld

Die Uni­ver­si­tät Bie­le­feld setzt sich nach­drück­lich dafür ein, dass schwer­be­hin­der­te und ihnen gleich­ge­stell­te Men­schen ein­ge­stellt wer­den. Den­noch er­füllt sie der­zeit nicht den ge­setz­lich nor­mier­ten Auf­trag, auf 5% der vor­han­de­nen Ar­beits­plät­ze schwer­be­hin­der­te Men­schen zu be­schäf­ti­gen. Ins­be­son­de­re im wis­sen­schaft­li­chen Be­reich liegt die Be­schäf­ti­gungs­quo­te deut­lich unter 5%.

Vor die­sem Hin­ter­grund hat das Rek­to­rat be­reits in sei­ner 1126. Sit­zung am 08.02.2000 ein För­der­pro­gramm zur Ver­bes­se­rung der Be­schäf­ti­gungs­mög­lich­kei­ten schwer­be­hin­der­ter Men­schen an der Uni­ver­si­tät Bie­le­feld be­schlos­sen, um die Be­schäf­ti­gungs­quo­te im wis­sen­schaft­li­chen Be­reich dau­er­haft zu er­hö­hen. 

Schwer­be­hin­der­te Pro­mo­vie­ren­de haben im Rah­men die­ses Pro­gramms die Mög­lich­keit, für ihr Pro­mo­ti­ons­vor­ha­ben mit einem Stel­len­an­teil von min­des­tens 65% einer E-13 Stel­le an einer Fa­kul­tät oder wis­sen­schaft­li­chen Ein­rich­tung ein­ge­stellt zu wer­den. Das Rek­to­rat för­dert dabei die Lohn­kos­ten mit einem An­teil von 32,5%. Der rest­li­che Stel­len­an­teil muss von der Fa­kul­tät oder aus an­de­ren Mit­teln be­reit­ge­stellt wer­den. 

Die För­der­mit­tel wer­den aus einem um­la­ge­fi­nan­zier­ten Auf­kom­men er­bracht, das sich an der Be­schäf­ti­gungs­quo­te der schwer­be­hin­der­ten und ihnen gleich­ge­stell­ten Men­schen in den ein­zel­nen Fa­kul­tä­ten und wis­sen­schaft­li­chen Ein­rich­tun­gen ori­en­tiert.

In 20 Jah­ren wur­den be­reits über 50 Pro­mo­vie­ren­de er­folg­reich ge­för­dert. An­läss­lich sei­nes 20-​jährigen Ju­bi­lä­ums im Jahr 2020 wurde das För­der­pro­gramm über­ar­bei­tet und in sei­nem Um­fang er­wei­tert. 
Das Pro­gramm hat sich als sehr er­folg­rei­ches In­stru­ment be­wie­sen, das auch über­re­gio­nal po­si­tiv wahr­ge­nom­men wird und als best-​practice-Beispiel der uni­ver­si­tä­ren Schwer­be­hin­der­ten­för­de­rung im wis­sen­schaft­li­chen Be­reich gilt. 

Das För­der­pro­gramm

Im Sinne der guten Be­schäf­ti­gungs­be­din­gun­gen und ori­en­tiert an den För­der­be­din­gun­gen der DFG ist es mitt­ler­wei­le Pra­xis, dass Pro­mo­ti­ons­stel­len im Um­fang von 65% ver­ge­ben wer­den.

Das För­der­pro­gramm sieht daher vor, dass bei Ver­ga­be an schwer­be­hin­der­te oder gleich­ge­stell­te Pro­mo­vend*innen eine hälf­ti­ge För­de­rung in Höhe von 32,5% einer E13-​Stelle er­folgt. Die För­de­rung ist kom­bi­nier­bar mit an­de­ren För­der­leis­tun­gen, z.B. von der Ar­beits­agen­tur – ZAV Bonn. 

Die För­de­rung kann über einen Zeit­raum von bis zu vier Jah­ren er­fol­gen. 

Soll­te die Pro­mo­ti­on nicht nach vier Jah­ren er­folg­reich ab­ge­schlos­sen sein, so ist eine Wei­ter­be­schäf­ti­gung mög­lich. Dazu muss eine Ein­schät­zung der Be­treu­ungs­per­son vor­lie­gen, dass die Pro­mo­ti­on in­ner­halb einer über­schau­ba­ren Zeit er­folg­reich ab­ge­schlos­sen wer­den kann.

In be­son­de­ren Här­te­fäl­len, z.B. bei lan­ger Krank­heit, ist ge­ge­be­nen­falls auch eine För­de­rung in vol­ler Höhe einer 65%-​Stelle mög­lich. In dem Fall ist der För­der­zeit­raum auf bis zu zwei Jahre be­grenzt. 

Er­gän­zen­de För­de­rung von schwer­be­hin­der­ten Nach­wuchs­wis­sen­schaft­ler*innen

Hörsaal Universität Bielefeld
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Zu­sätz­lich zu den Fi­nan­zie­rungs­mög­lich­kei­ten des För­der­pro­gramms ist für schwer­be­hin­der­te Nach­wuchs­wis­sen­schaft­ler*innen auch eine Lohn­kos­ten­för­de­rung durch die ZAV Bonn der Bun­des­agen­tur für Ar­beit mög­lich, so­fern es sich um eine Erst­be­schäf­ti­gung an der Uni­ver­si­tät Bie­le­feld han­delt.

Die ZAV Bonn kann für ma­xi­mal fünf Jahre zwi­schen 30% und 70% der durch das hie­si­ge För­der­pro­gramm un­ter­stütz­ten Stel­len mit­tra­gen, so­fern die Pro­mo­vie­ren­den die För­der­vor­aus­set­zun­gen der ZAV er­fül­len. Die För­der­hö­he und -​dauer durch die ZAV Bonn ist ab­hän­gig von Art und Schwe­re der Be­hin­de­rung des*der An­trag­stel­lers*in. Der An­trag bei der ZAV muss vor Ab­schluss des Ar­beits­ver­tra­ges ge­stellt wer­den.

Wer kann sich be­wer­ben?

Um die Pro­mo­ti­ons­för­de­rung des Rek­to­rats kön­nen sich alle Nach­wuchs­wis­sen­schaft­ler*innen mit einer amt­lich an­er­kann­ten Schwer­be­hin­de­rung oder einer amt­lich fest­ge­stell­ten Gleich­stel­lung be­wer­ben.

Zur För­de­rung durch die ZAV Bonn müs­sen ei­ge­ne Kri­te­ri­en er­füllt sein. In­ter­es­sier­te soll­ten sich ent­we­der bei der SBV oder di­rekt bei der ZAV Bonn über die För­der­be­din­gun­gen in­for­mie­ren.

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