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Zentrale Anlaufstelle Barrierefrei

Logo der ZAB, bunte Kreise mit Schriftzug Zentrale Anlaufstelle Barrierefrei
Eingangstür zur Uni Bielefeld mit Symbol eines Rollstuhlfahrers und einem Fahrrad-Verbotsschild
© ZAB - Universität Bielefeld

Digitale Barrierefreiheit

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Erklärung zur Barrierefreiheit

Wie muss ich die Erklärung zur Barrierefreiheit umsetzen?

Die EU-Richtlinie 2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen verpflichtet öffentliche Stellen EU-weit zu barrierefreien Internetseiten und Apps und zur Veröffentlichung einer Erklärung zur Barrierefreiheit.

Wie Sie diese umsetzen, finden Sie auf den Seiten des BIK.

Gendersensible Sprache

Ein Hinweisschild mit den Straßennamen 'Synthese' und 'Analyse'
© ZAB - Universität Bielefeld

Wie kann ich gendersensible Sprache barrierefrei gestalten?

Nützliche Links

Hinweis: Die gesammelten Links stellen in der Übersicht keinen Anspruch auf Vollständigkeit dar. Wenn Sie Hinweise, Links und interessante Ressourcen zur Barrierefreiheit kennen, die in unserer Liste noch fehlen, dann senden Sie uns einen Hinweis an die Mailadresse zab-it@uni-bielefeld.de.

Die Inhalte der verlinkten Seiten und die dort bereitgehaltenen Inhalte stellen kein Angebot der ZAB - Zentralen Anlaufstelle Barrierefrei an der Universität Bielefeld dar. Links auf kommerzielle Produkte und/oder Software stellen keine Empfehlung oder Werbung dar. Die Aufnahme von Links ist eine rein redaktionelle Entscheidung, die unabhängig und nur in der ZAB gefällt wird.

Barrierefreiheit bei eingesetzten Tools der Universität Bielefeld

Eine Übersicht über die Barrierefreiheit folgender Tools finden Sie hier.

  • Microsoft Produkte
  • Adobe Acrobat
  • LibreOffice
  • Lernplattformen der Universität Bielefeld
  • Panopto
  • Zoom
  • LernraumPlus
  • Mahara

YouTube

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Barrierefreie digitale Inhalte

zwei Studierende (Mann / Frau) an einem Tisch mit Zettel und Laptop
© Universität Bielefeld

Alle Menschen sollen Inhalte und Informationen ohne Barrieren wahrnehmen können.

Gerade moderne Informationstechnik erfordert ein hohes Maß an Aufmerksamkeit und Teilhabe. Wird diese verweigert, bzw. stehen keine adäquaten Alternativen zur Verfügung, dann verhindern Barrieren diese Teilhabe.

Sind digitale Inhalte nicht barrierefrei, dann schließen sie Menschen aus. Deshalb muss die Beseitigung und Vermeidung von 'digitalen Barrieren' ein Schwerpunkt bei der Erstellung von guten Webseiten und Dokumenten sein.

Wie Sie selber dazu beitragen können und was im Einzelnen zu beachten ist, erfahren Sie auf diesen Seiten. Die Anleitungen sollen so verständlich wie möglich aufgebaut und angelegt sein. Das Portal wird ständig erweitert und aktualisiert.

Was bedeutet Barrierefreiheit von digitalen Medien?

Screenshot einer Webseite analysiert mit WAVE
© ZAB - Universität Bielefeld

Was ist denn eigentlich mit Barrierefreiheit in digitalen Medien gemeint?

Nutzer*innen mit unterschiedlichsten Beeinträchtigungen und Bedürfnissen sollen digitale Angebote uneingeschränkt und ohne fremde Hilfe nutzen können.

Im Falle von Sehbehinderungen kann schon ein schlechter Kontrast von Schrift eine kaum zu überwindende Barriere sein.

Ein Bild ohne Alternativtext sperrt viele Menschen aus, der Inhalt des Bildes bleibt unsichtbar.

Formulare stellen oft eine Hürde dar, da Eingabefelder nicht korrekt bezeichnet sind und Auswahlfelder selbst durch moderne Screenreader nicht 'vorgelesen' werden.

So gibt es eine Reihe von Hürden, die bei der Erstellung von digitalen Medien von vornherein vermieden werden sollten oder im Nachhinein behoben werden sollten.

Wem nutzt digitale Barrierefreiheit?

Eine Hand fährt über ein Orientierungsplan mit Brailleschrift
© ZAB - Universität Bielefeld

Barrierefreiheit nutzt allen.

Barrierefreie Inhalte sind bessere Inhalte für Alle. Sie verbessern die Struktur, erhöhen die Lesbarkeit und tragen zu einer erhöhten Nutzerfreundlichkeit bei.

Wer komplizierte Tabellen entwirft und diese in einem Dokument präsentiert, wird sich keine Freunde machen. Wer kontrastarme Farbboxen einsetzt, wird kaum den Preis der best nutzbaren Webseite erhalten.

Also bleibt bei der Frage des Nutzens die Antwort, dass Barrierefreiheit einen positiven Effekt für Menschen mit und ohne Behinderung hat. Und bedenken Sie, eine Barriere, die für Sie heute nicht von belang ist, könnte morgen schon eine unüberwindbare Hürde sein.

Also vermeiden wir Barrieren und sehen den Nutzen, der uns allen zugute kommt.

Welche rechtlichen Vorschriften gibt es?

Tatstur in schwarz-weiß
© ZAB - Universität Bielefeld

Was sagt das Gesetz?

Barrierefrei gestaltete Inhalte erfüllen sowohl UN-Konventionen, EU-Richtlinien als auch deutsches Recht.

Das Ziel der Richtlinie EU-2016/2102 ist die Harmonisierung der bestehenden Vorschriften im Bereich der Barrierefreiheit. Es werden also keinerlei bestehende Gesetze außer Kraft gesetzt, sondern Lücken geschlossen und ein einheitlicher Standard geschaffen.

In Deutschland regelt die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung des Bundes (BITV 2.0) und auf Landesebene die BITV NRW die grundlegenden Voraussetzungen für barrierefreie Internetanwendungen. Diese basiert auf den weltweit gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Die Richtlinie EU-2016/2102, die ab September 2019 für neue und ab September 2020 auch für alle bestehenden Webseiten verpflichtend gilt, erfordert jedoch eine Reihe zusätzlicher Maßnahmen, die umgesetzt werden müssen.

Weitere Informationen zu Richtlinien und Rechtlichen finden Sie in unserer Übersicht.

Warum testen?

Rollstuhlfahrer Logo auf Glastür
© ZAB - Universität Bielefeld

Audit

Um wirksame Maßnahmen zur Barrierefreiheit bereitstellen zu können und die eigenen digitalen Angebote auf Herz und Nieren nach Fehlern zu überprüfen, ist der Einsatz eines sogenannten Überwachungsaudits möglich.

Ein solches Audit ist ein Prüfverfahren, mithilfe dessen sämtliche aktiven Anwendungen auf unterschiedliche Formen der Barrierefreiheit getestet werden.

Es kann durchaus sein, dass eine Website beispielsweise für eine hörbeeinträchtigte Person barrierefrei verfügbar ist, für eine blinde Person müssen jedoch andere Maßnahmen getroffen werden. Ein Überwachungsaudit testet jedes Detail eines Services auf unterschiedlichen Ebenen, so dass jede Person den Service ohne Barrieren nutzen kann.

Die ZAB testet Webseiten, Webapplikationen, Dokumente und zukünftig auch Software auf ihre Barrierefreiheit.

Was kann ich machen?

Rollstuhlfahrer Logo auf Glastür
© ZAB - Universität Bielefeld

Sensibilisierung

Wenn Sie mit digitalen Inhalten umgehen, dann sollten Sie bei Dokumenten, Webseiten und anderen digitalen Formaten immer auch die Barrierefreiheit mitdenken. Sensibilisieren Sie sich für die notwendigen Schritte und Maßnahmen.

Da diese Sensibilisierung nicht von allein geschehen kann, bieten wir Ihnen hier eine Reihe von Anleitungen, guten Beispielen und Maßnahmen an, die Sie lernen und auch übernehmen können. In Fortbildungen erhalten Sie Antworten auf Fragen, wie Sie eine barrierefreie Webseite herstellen oder was bei einem Dokument zu beachten ist.

In Videos werden wir Ihnen zukünftig in Beispielen zeigen, wie einzelne Aspekte der Barrierefreiheit beachtet werden können, oder wie Screenreader eine Webseite oder ein Dokument 'vorlesen'. Das führt oft zu überraschenden Erkenntnissen, die in dieser Art für viele Nutzer*innen noch nicht ins Blickfeld ihrer Aufmerksamkeit gerückt sind.

Also schauen Sie sich unsere Anleitungen, Hinweise, Lösungen an. Oder sehen Sie hier wie Menschen mit Beeinträchtigungen eine Webseite erleben.

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