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Zentrale Anlaufstelle Barrierefrei

Logo der ZAB, bunte Kreise mit Schriftzug Zentrale Anlaufstelle Barrierefrei
Weiße Tastatur
© ZAB - Universität Bielefeld

Testen auf Barrierefreiheit

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Test beantragen

Die ZAB testet Webseiten, Webapplikationen und Dokumente auf ihre Barrierefreiheit. Beschäftigte und Einrichtungen der Universität Bielefeld können einen solchen Barrierefreiheits-Test über das Ticket-Formular beantragen.

Wie wir vorgehen und was die genutzten Tools zur automatisierten und manuellen Prüfung auf Barrierefreiheit sind, finden Sie unter den folgenden Stichpunkten. Für umfangreichere Testungen kontaktieren Sie uns bitte vorab um die aktuellen Möglichkeiten zu klären.

Vorgehen

PAC Testsoftware Screenshot
© ZAB - Universität Bielefeld

Webseiten, Webapplikationen, Dokumente und Software auf Barrierefreiheit zu testen, stellt eine Herausforderung dar, die nicht mal eben bewältigt werden kann. Richtiges Testen erfordert eine strukturierte Herangehensweise, die hier dokumentiert wird.

Mit dem BITV Test steht zum Beispiel ein strukturierter Test zur Verfügung, der auf den international gültigen WCAG-Kriterien fußt. Grundlage für den BITV-Test ist die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vom 21. Mai 2019. Der Test bezieht also die neuen Anforderungen der WCAG 2.1 mit ein.

In der ZAB der Universität Bielefeld wird ein Verfahren mit verschiedenen automatisierten und manuellen Methoden angewendet, die auf den WCAG-Kriterien basieren. Im ersten Schritt werden die unten angeführten Testmethoden durchgeführt und den Auftraggeber*innen ein Ergebnis mitgeteilt. Einen vollständigen formalen WCAG-Report mit allen WCAG-Kriterien fertigen wir nur auf expliziten Wunsch an und erst nach unserem allgemeinen Barrierefreiheitstest und nachdem Sie die festgestellten Fehler, soweit es Ihnen möglich ist, beseitigt haben.

Testing

Test mit WAVE - Web Accessibility Evaluation Tool

WAVE ist eine Browser-Erweiterung für Chrome, die einen schnellen Test mit grafischer Hervorhebung und zahlreichen Hinweisen sowie einer Code-Ansicht bereitstellt. Die Seite wird geöffnet und über die Leiste mit den Erweiterungen wird WAVE aktiviert.

(https://wave.webaim.org)

Erweiterung in Chrome herunterladen 

Wie auch mit Siteimprove sollten die einzelnen Probleme und Verbesserungen im Ticket benannt und gegebenenfalls auf die Anleitungsseite verlinkt werden: https://www.uni-bielefeld.de/einrichtungen/zab/digitale-barrierefreiheit/barrierefreie-webseiten/barrieren-a-z/

Vorkommende Fehler sollten auch aufgenommen werden, wenn sie in Siteimprove schon erwähnt wurden, dazu genügt dann ein Hinweis auf die entsprechenden Ergebnisse mit Siteimprove.

Test mit Siteimprove

Es gibt sowohl die Möglichkeit Siteimprove als Erweiterung für Chrome zu nutzen oder mit Zugang zu der Anwendung Siteimprove den Test durchzuführen.

Erweiterung in Chrome herunterladen

(Login in Siteimprove: my2.siteimprove.com)

Die Anwendung hat den Vorteil, dass sie in Deutsch übersetzt ist, alle Probleme werden hier ausführlich beschrieben. Sofern die Seite unter der URL 'www.uni-bielefeld.de' liegt, kann die Siteimprove Anwendung, bei anderen Domains kann der Accessibility Checker der Chrome Browser Erweiterung genutzt werden.

Vorgehen: Probleme werden nach den WCAG-Kriterien mit Konformitätsstufen und Schweregraden benannt. Die einzelnen Hinweise werden überprüft und in das Ticket aufgenommen. Hinweise zu Verbesserungen sollten benannt und gegebenenfalls auf die Anleitungsseite verlinkt werden: https://www.uni-bielefeld.de/einrichtungen/zab/digitale-barrierefreiheit/barrierefreie-webseiten/barrieren-a-z/

Test mit Color Contrast Analyser oder Contrast Checker

Siteimprove und WAVE merken Probleme mit Kontrasten zumeist schon an. Mit dem für PC und MAC zu installierenden Color Contrast Analyser können diese Vorkommnisse noch einmal verifiziert bzw. die Seite noch einmal intensiver auf Kontrastfehler hin analysiert werden.

Programm um Kontraste unter Windows und macOS zu testen

Alternativ: Contrast Checker

Verhalten in verschiedenen Screenreadern

Grundsätzlich ist das Testing mit Screenreadern wesentlich aufwändiger als die automatischen Tests. Das liegt daran, dass eine manuelle Prüfung der Seiten von oben nach unten erfolgen muss, dabei müssen die einzelnen Fehlstellen identifiziert und notiert werden. Nur im Ausnahmefall sollte auch ein Screencast von NVDA erstellt werden, damit die Fehl-Interpretation nachvollziehbar per Video dargestellt werden kann.

Hinweis: die Nutzung eines einzigen Screenreaders reicht zumeist nicht aus, da sich die Screenreader oft in Details und ihrer Interpretation eines Inhalts wesentlich unterscheiden. Ziel sollte es sein, dass eine Seite mit den hier aufgeführten Screenreadern ohne Probleme korrekt und verständlich vorgelesen werden kann.

Test mit VoiceOver Mac,iPad,iPhone

Im iPad oder iPhone gelangt man über 'Einstellungen', 'Bedienungshilfen' zur Aktivierung der VoiceOver Funktion. Beachten Sie, dass durch diese Aktivierung sich die grundsätzliche Bedienung des Touch Screens verändert. Öffnen Sie die Webseite zum Beispiel im Safari Browser und springen Sie durch die einzelnen Seitenabschnitte, in dem Sie mit dem Finger nach rechts wischen.

VoiceOver – Benutzerhandbuch

Test mit NVDA (Windows Programm)

NVDA können Sie nur unter Windows nutzen. Es lässt sich jedoch leicht installieren und aufführen. Die Bedienung gestaltet sich etwas komplizierter und Sie sollten sich zunächst mit dem Programm vertraut machen. Danach gehen Sie ähnlich wie bei der Sprachausgabe im MAC vor und lassen sich die Seite Abschnitt für Abschnitt vorlesen. Notieren Sie dabei die entsprechenden Fehlstellen.

Eine gute Anleitung zur Nutzung von NVDA findet sich auf den Seiten von 'Einfach für Alle'.

WCAG-Test / BITV-Test

Einen vollständigen formalen WCAG-Report mit allen WCAG-Kriterien fertigen wir nur auf expliziten Wunsch an und erst nach unserem allgemeinen Barrierefreiheitstest und nachdem Sie die festgestellten Fehler, soweit es Ihnen möglich ist, beseitigt haben.

Rechtliches

Verpflichtend und Rechtsgrundlage für die Hochschulen in NRW ist die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW und das Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW. In der BITV NRW ist eine Grundlage der Stand der Technik und eine weitere die Erfüllung der Richtlinie (EU) 2016/2102, welche die EU-Norm EN 301 549 (PDF) als spezifizierten EU-Standard zugrunde legt.

Webseiten und Webapplikationen werden nach den Kriterien der Web Content Accessibility Guidelines aktuell WCAG 2.1 getestet.

Die vier Prinzipien müssen bei der barrierefreien Erstellung von Dokumenten und Webseiten immer beachtet werden:

  1. Informationen und Bestandteile der Benutzerschnittstelle müssen den Benutzern so präsentiert werden, dass diese sie wahrnehmen können,
  2. Bestandteile der Benutzerschnittstelle und Navigation müssen bedienbar sein,
  3. Informationen und Bedienung der Benutzerschnittstelle müssen verständlich sein sowie
  4. Inhalte müssen robust genug sein, damit sie zuverlässig von einer großen Auswahl an Benutzeragenten einschließlich assistierender Techniken interpretiert werden können.

Eine gute Übersicht bietet die hier verlinkte WCAG-Map.

 

Auf folgender Seite finden Sie weitere Hinweise zur Vermeidung von Barrieren:

https://www.uni-bielefeld.de/einrichtungen/zab/digitale-barrierefreiheit/barrierefreie-webseiten/barrieren-a-z/

 

Dokumente testen

Rechtlich relevant für PDF-Dokumente ist der PDF/UA-Standard sowie die EU-Norm 301 549, welche sich primär auf die WCAG 2.1 AA bezieht. Das Matterhorn Protokoll ist dabei ein Protokoll welches aufzeigt welche Kriterien automatisch oder per Hand getestet werden können. Im folgenden werden die Tests die mit den verschiedenen Programmen bzw. Protokollen ausgeführt werden genauer beschrieben.

Tests mit Adobe Acrobat DC Pro

Mittel Adobe Acrobat DC können in der Pro-Version Dokumente auf Barrierefreiheit getestet werden. Dafür gibt es in der rechten Werkzeugleiste den Barrierefreiheitspunkt. Bei der ersten Benutzung muss dieser Punkt über "Mehr Werkzeuge" zur Hauptseite hinzugefügt werden. Damit kann eine Prüfung der Barrierefreiheit ausgeführt werden, die bereits verschiedene Fehler aufzeigt. Außerdem sollte über das tags-symbol (linke Leiste letztes Symbol) überprüft werden ob das Dokument korrekte tags benutzt die dem Inhalt auch entsprechen. Korrekt wäre bspw. ein H1 oder H2 tag für eine Überschrift, falsch wäre wenn auch Überschriften ein p-Tag sind.

Tests mit PDF Accessibility Checker (PAC 2021)

Der PDF Accessibility Checker (PAC 2021) ist ein Windows-Programm welches explizit für die Testung von Dokumenten auf Barrierefreiheit entwickelt wurde. Es testet dabei den maschinenüberprüfbaren Erfolgskriterien des PDF/UA Standard sowie der WCAG 2.1 nach dem AA Standard.

Tests mit Screenreadern

Manuelle Tests erfolgen indem die Dokumente mit verschiedenen Screenreadern getestet werden. (siehe unter Webseiten/Webanwendungen)

Tests nach Matterhornprotokoll

Die Punkte die im Matterhornprotokoll unter "Wie" als "Mensch" gekennzeichnet sind müssen manuell überprüft werden. Großteile oder alle Fehler werden normalerweise in manuellen Tests mit den Screenreader auftauchen. Zum Ende des Tests soll das Protokoll einmal durchgegangen werden. Falls eine Punkt der manuell geprüft werden soll nicht getestet wurde, soll dieser noch einmal mit einem Screenreader überprüft werden.

WCAG-Test / BITV-Test

Einen vollständigen formalen WCAG-Report mit allen WCAG-Kriterien fertigen wir nur auf expliziten Wunsch an und erst nach unserem allgemeinen Barrierefreiheitstest und nachdem Sie die festgestellten Fehler, soweit es Ihnen möglich ist, beseitigt haben.

Rechtliches

Verpflichtend und Rechtsgrundlage für die Hochschulen in NRW ist die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW und das Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW. In der BITV NRW ist eine Grundlage der Stand der Technik und eine weitere die Erfüllung der Richtlinie (EU) 2016/2102, welche die EU-Norm EN 301 549 (PDF) als spezifizierten EU-Standard zugrunde legt.

Die Testung erfolgt für alle PDF-Dokumente nach den Kriterien des Matterhorn Protokolls, welches einer Testung nach dem PDF/UA (PDF Universal Accessibility) ISO-Standard entspricht. Der PDF/UA-Standard basiert auf den Web Content Accessibility Guidelines WCAG 2.0 und stimmt dabei zu großen Teilen mit jener überein. Alle anderen Dokumentenarten werden nach den aktuellen WCAG-Kriterien aktuell WCAG 2.1 getestet.

Die vier Prinzipien müssen bei der barrierefreien Erstellung von Dokumenten und Webseiten immer beachtet werden:

  1. Informationen und Bestandteile der Benutzerschnittstelle müssen den Benutzern so präsentiert werden, dass diese sie wahrnehmen können,
  2. Bestandteile der Benutzerschnittstelle und Navigation müssen bedienbar sein,
  3. Informationen und Bedienung der Benutzerschnittstelle müssen verständlich sein sowie
  4. Inhalte müssen robust genug sein, damit sie zuverlässig von einer großen Auswahl an Benutzeragenten einschließlich assistierender Techniken interpretiert werden können.

Eine gute Übersicht bietet die hier verlinkte WCAG-Map.

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