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BBG

Logo der ZAB, bunte Kreise mit Schriftzug Zentrale Anlaufstelle Barrierefrei
Büro mit Schreibtisch und Monitor
© Universität Bielefeld

Rechtswissenschaften - digital und barrierefrei!

Die neue Desktop-Anwendung „Bielefelder Barrierefreie Gesetzessammlung“ (BBG), entwickelt von der Zentralen Anlaufstelle Barrierefrei (ZAB) der Universität Bielefeld, ermöglicht einen digitalen und barrierefreien Zugriff auf Gesetze. Die Bedienung ist von Anfang an intuitiv und unkompliziert:

Diagramm zur barrierefreien Gestaltung einer Benutzeroberfläche mit vier Aspekten: Barrierefreiheit (Screen Reader, Tastaturbedienbarkeit, hohe Farbkontraste), Intuitive Navigation (logischer Aufbau, eindeutige Kennzeichnung), Simpel (sauberes Layout, organisierte Struktur) und Effizient (schneller Zugriff, immer aktuell).
© ZAB - Universität Bielefeld
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Aktuelle Gesetzestexte in der BBG
Das Beste: Wir greifen auf die offiziellen Quellen der Länder und des Bundes zurück. Sobald dort Änderungen veröffentlicht werden, sind sie auch in der BBG direkt verfügbar.

Ein Kooperationsprojekt mit Expertise
Das Projekt ist eine Kooperation der ZAB mit dem Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht, Methodenlehre, Recht der Digitalisierung und Legal Tech an der Universität Bielefeld unter der Leitung von Frau Prof. Dr. Marie Herberger, LL.M.

Warum eine Desktopanwendung?

creenshot der BBG-Oberfläche mit geöffnetem Gesetzestext des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Links ist die Navigation mit Kategorien wie ‘Gesetzesübersicht’ und ‘Lesezeichen’, in der Mitte der lesbare Gesetzestext mit Paragraphen zum Vereinsrecht
© ZAB - Universität Bielefeld

Die BBG ist als eigenständige Desktopanwendung konzipiert, die auf Laptops und Desktop-PCs reibungslos funktioniert – ähnlich wie beliebte Programme wie Kalender, Word oder Spotify. Die Sammlung umfasst mehrere hundert Gesetze, die gebündelt an einem Ort verfügbar sind und auch ohne Internetzugang genutzt werden können. Kein mühsames Durchsuchen loser PDFs oder Textdokumente mehr, keine erzwungene Internetverbindung, um die Website des Bundes aufzurufen, und kein erneutes Suchen, falls der Browser versehentlich geschlossen wird.

Wann ist eine Software barrierefrei?

Grafik mit den vier Prinzipien der Barrierefreiheit: Wahrnehmbarkeit (Textalternativen, zeitgesteuerte Medien, Anpassbarkeit, Unterscheidbarkeit), Bedienbarkeit (Tastaturbedienbarkeit, ausreichend Zeit, Anfälle vermeiden, Orientierung unterstützen, Eingabemodalitäten), Verständlichkeit (Lesbarkeit, Vorhersehbarkeit, Hilfe zur Fehlervermeidung) und Robustheit (Kompatibilität).
© ZAB - Universität Bielefeld

Um Menschen mit Behinderungen den Zugang zu digitalen Inhalten zu ermöglichen, müssen diese wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Diese vier Prinzipien sind die Grundlage der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die vom World Wide Web Consortium (W3C) entwickelt wurden. Sie bilden auch die Basis für die deutsche und europäische Gesetzgebung zur digitalen Barrierefreiheit.

  • Wahrnehmbar: Für Menschen mit Sehbehinderungen muss ein Screenreader die Inhalte vorlesen können, während Menschen mit Hörbeeinträchtigungen auf gut lesbare Texte angewiesen sind.
     
  • Bedienbar: Inhalte müssen leicht navigierbar sein. Eine schlecht gestaltete Website, bei der ein falscher Klick alles unbrauchbar macht, ist weder bedienbar noch robust.
     
  • Verständlich: Unklare Funktionen, verwirrende Auswahlmenüs oder unerwartetes Verhalten von Buttons deuten darauf hin, dass die Website nicht verständlich aufgebaut ist.
     
  • Robust: Eine Website sollte stabil und zuverlässig auf verschiedenen Geräten und mit unterschiedlichen Hilfsmitteln funktionieren.

Im Bereich der Barrierefreiheit gibt es zahlreiche Beispiele für schlecht umgesetzte Websites und Anwendungen. Mit diesem Projekt gehen wir über die rein rechtliche Erfüllung der Anforderungen hinaus: Wir arbeiten direkt mit betroffenen Nutzer*innen zusammen, um eine Anwendung zu entwickeln, die für alle Menschen optimal zugänglich und nutzbar is

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