Zu den zentralen Aufgaben des Vorstands gehören die Verabschiedung interner Regelungen, die den reibungslosen Ablauf der täglichen Aktivitäten gewährleisten, sowie die Planung gemeinsamer Forschungsaktivitäten, um die wissenschaftliche Zusammenarbeit und den Austausch zu fördern. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Finanzplanung, die sowohl die Verwaltung von Sachmitteln als auch die Beantragung und Nutzung von Drittmitteln umfasst. Darüber hinaus fallen auch die Personalplanung sowie die Änderung der Verwaltungs- und Benutzungsordnung in den Aufgabenbereich des Vorstands.
Der Studienbeirat hat die Aufgabe, den Vorstand, den*die Sprecher*in sowie den Erweiterten Vorstand in verschiedenen Bereichen zu beraten. Insbesondere unterstützt er in Angelegenheiten des Studiums und der Lehre sowie bei Studienreformen. Darüber hinaus berät der Studienbeirat die Evaluation von Studium und Lehre sowie zu den Beschlüssen von Fachspezifischen Bestimmungen (FsB) und Modulbeschreibungen.