Die Stiftung "Innovation in der Hochschullehre" geht 2023 mit der Ausschreibung "Freiraum" in die nächste Runde.Gefördert werden alle Vorhaben, die durch ihr Innovationspotenzial überzeugen. Es gibt keinen thematischen oder fachlichen Schwerpunkt.
Antragsberechtigt sind alle an einer deutschen Hochschule hauptberuflich beschäftigten Personen mit Lehrbezug. Studentische Projekte mit Lehrbezug sowie Projekte von Lehrbeauftragten sind ausdrücklich erwünscht. Die Antragsstellung kann in diesen Fällen über eine antragsberechtigte Person erfolgen. Außerdem sind Kooperationen zwischen Personen an unterschiedlichen Hochschulen ebenfalls möglich.
Wichtig: Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Ablauf verändert. Zunächst kann eine Interessensbekundung im Zeitraum vom 1-15. Februar 2023 eingereicht werden, d.h. eine Skizze von 1500 Zeichen. Aus diesen Interessenbekundungen werden 500 zur Antragstellung und Begutachtung ausgelost.
Fristen:
Interessensbekundung: 01. bis 15. Februar 2023
Antragstellung: 01. März bis 30. April 2023
Förderbeginn: 01. April 2024
Förderdauer: bis zu 24 Monate
Fördersumme: bis zu 400.000 €
Notwendige Abstimmungen: An der Universität Bielefeld ist bereits für die Interessensbekundung eine Abstimmung mit der Hochschulleitung erforderlich. Hierfür wenden Sie sich bitte frühzeitig an die Kolleg*innen im Zentrum für Lehren und Lernen - ZLL: Dr. Fabian Schumacher oder Dr. Kerrin Riewerts.
Bitte binden Sie auch frühzeitig Ihr jeweiliges Studiendekanat oder Dekanat ein, damit diese Ihnen das Einverständnis zur Einreichung kurz in einer informellen E-Mail bestätigen.
Weitere Informationen zur Ausschreibung "Freiraum" 2023 finden Sie hier.