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Studien­organisation

Ex­ma­tri­ku­la­ti­on

Menschen stehen vor Schließfächern
© Uni­ver­si­tät Bie­le­feld

Ex­ma­tri­ku­la­ti­on

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Wol­len Sie ein Se­mes­ter aus­set­zen oder das Stu­di­um ab­bre­chen?

Hier fin­den Sie In­for­ma­tio­nen zur Be­ur­lau­bung sowie In­spi­ra­tio­nen für einen Studiengangs-​Wechsel

Auf An­trag kön­nen Stu­die­ren­de sich ex­ma­tri­ku­lie­ren und damit ihre Ein­schrei­bung be­en­den. Grün­de dafür kön­nen sein:

  • Der Ab­schluss des Stu­di­ums nach der Er­brin­gung aller Leis­tun­gen
  • Ein Hoch­schul­wech­sel
  • Die Un­ter­bre­chung des Stu­di­ums
  • Die Auf­ga­be des Stu­di­ums z.B. nach end­gül­ti­ger nicht be­stan­de­ner Prü­fung

Nach der Rück­mel­dung in das kom­men­de Se­mes­ter kann nach Se­mes­ter­be­ginn die Ex­ma­tri­ku­la­ti­on nur zum Se­mes­ter­en­de oder mit Ta­ges­da­tum er­fol­gen. Das be­deu­tet dann auch, dass das Se­mes­ter auf der Ex­ma­tri­ku­la­ti­ons­be­schei­ni­gung und der Stu­di­en­be­schei­ni­gung als Hoch­schul­se­mes­ter mit­ge­zählt wird. Eben­so dür­fen nach einer Ex­ma­tri­ku­la­ti­on keine Leis­tun­gen mehr er­bracht wer­den.

Hin­wei­se zur Er­stat­tung des Se­mes­ter­bei­trags nach der Ex­ma­tri­ku­la­ti­on

So klappt die Ex­ma­tri­ku­la­ti­on

Der An­trag auf Ex­ma­tri­ku­la­ti­on ist im Bewerbungs-​ und Sta­tuspor­tal zu stel­len. Wäh­len Sie auf der Start­sei­te die "Mein Stu­di­um"-​Kachel um zum Studienservice-​Bereich zu ge­lan­gen.

Ich bin nicht mehr ein­ge­schrie­ben. Was nun?

  • Se­mes­ter­bei­trag (nicht oder zu wenig ge­zahlt, 10€ Ver­spä­tungs­ge­bühr noch nicht be­zahlt, feh­ler­haf­ter Ver­wen­dungs­zweck)
  • Krankenkassen-​Nachweis fehlt
  • Be­nö­tig­te Un­ter­la­gen/ Nach­wei­se für die Ein­schrei­bung un­voll­stän­dig
  • Alle Leis­tun­gen er­bracht und Zeug­nis ab­ge­holt

Mel­den Sie sich in­ner­halb der an­ge­ge­be­nen Fris­ten zu­rück und be­ach­ten Sie ggf. die an­fal­len­de Ver­spä­tungs­ge­bühr.

Soll­ten Sie sich nicht ord­nungs­ge­mäß in­ner­halb der an­ge­ge­be­nen Fris­ten und in­klu­si­ve aller an­fal­len­den Ver­spä­tungs­ge­büh­ren zu­rück­mel­den, wer­den Sie von Amts wegen ex­ma­tri­ku­liert.

Eine Ex­ma­tri­ku­la­ti­on von Amts wegen kann ver­schie­de­ne Grün­de haben, z.B.

  • Feh­len­de Ge­büh­ren­zah­lung (Sozial-​ bzw. Se­mes­ter­bei­trag)
  • Ihre Kran­ken­kas­se hat mit­ge­teilt, dass Sie dort nicht mehr ver­si­chert sind oder Ihre Bei­trä­ge nicht ent­rich­tet haben.
  • Prü­fungs­recht­li­che Grün­de.
  • Sie haben auf­grund einer Um- oder Ein­schrei­bung feh­len­de Un­ter­la­gen nicht nach­ge­reicht.
  • Sie sind noch in einem Stu­di­en­gang im­ma­tri­ku­liert, der ein­ge­stellt wurde, oder wird und haben keine Mög­lich­keit mehr, die­sen Stu­di­en­gang noch er­folg­reich ab­zu­schlie­ßen.

Vor die­ser Ex­ma­tri­ku­la­ti­on wird sei­tens der Uni­ver­si­tät mehr­fach über die hin­ter­leg­te Mail­adres­se auf die Rück­mel­dungs­fris­ten sowie auf die Ver­spä­tungs­ge­bühr hin­ge­wie­sen und über die dro­hen­de Ex­ma­tri­ku­la­ti­on in­for­miert.

Soll­ten Sie von Amts wegen ex­ma­tri­ku­liert wor­den sein, möch­ten aber wei­ter­hin ein­ge­schrie­ben blei­ben, müs­sen Sie sich schnellst­mög­lich in­ner­halb der Rechts­be­helfs­frist (s. Be­scheid) zur Klä­rung an das Stu­die­ren­den­se­kre­ta­ri­at wen­den.

Soll­ten Sie die Rechts­be­helfs­frist ver­strei­chen las­sen, müs­sen Sie sich in­ner­halb der gel­ten­den Be­wer­bungs­fris­ten er­neut auf die ent­spre­chen­den Stu­di­en­gän­ge be­wer­ben. Be­reits ge­tä­tig­te Prü­fungs­leis­tun­gen kön­nen Ihnen unter Um­stän­den an­ge­rech­net wer­den.

 

Alle Rückmelde-​ und Ein­schrei­bungs­fris­ten
Alle In­for­ma­tio­nen zur Rück­mel­dung

Häu­fig ge­stell­te Fra­gen

Im Bewerbungs-​ und Sta­tuspor­tal der Uni­ver­si­tät Bie­le­feld steht Ihnen Ihre Ex­ma­tri­ku­la­ti­ons­be­schei­ni­gung noch 6 Mo­na­te nach Ex­ma­tri­ku­la­ti­on unter Stu­di­en­ser­vice > Be­schei­ni­gun­gen zum Down­load zur Ver­fü­gung.

Soll­te Ihre Ex­ma­tri­ku­la­ti­on län­ger als 6 Mo­na­te zu­rück­lie­gen, kon­tak­tie­ren Sie bitte das Stu­die­ren­den­se­kre­ta­ri­at.

Siehe auch ➥ Ich bin nicht mehr ein­ge­schrie­ben. Wel­che Grün­de kann es dafür geben?

Falls Sie auf die Rück­mel­de­auf­for­de­rung sowie die Hin­weis­mails nicht re­agie­ren, wer­den Sie ca. Mitte No­vem­ber (rück­wir­kend zum 30.09.) bzw. ca. Mitte Mai (rück­wir­kend zum 31.03.) au­to­ma­tisch ex­ma­tri­ku­liert.

Sie kön­nen aber auch einen An­trag auf Ex­ma­tri­ku­la­ti­on im Bewerbungs-​ und Sta­tuspor­tal stel­len.

Als Be­stä­ti­gung wird Ihnen die Ex­ma­tri­ku­la­ti­ons­be­schei­ni­gung im Ser­vice­be­reich des Bewerbungs-​ und Sta­tuspor­tals be­reit­ge­stellt. Das Do­ku­ment fin­den Sie unter Be­schei­ni­gun­gen und kön­nen es von dort aus­dru­cken oder her­un­ter­la­den.

Für das Ab­war­ten auf Prü­fungs­er­geb­nis­se bzw. die Zeug­nis­be­an­tra­gung müs­sen Sie nicht mehr ein­ge­schrie­ben bzw. für das kom­men­de Se­mes­ter zu­rück­ge­mel­det sein. Wich­tig ist, dass bis zum Ende die­ses Se­mes­ters alle Prü­fungs­leis­tun­gen er­bracht wur­den. Sie kön­nen aber in dem Se­mes­ter, in dem Sie das Zeug­nis aus­ge­hän­digt be­kom­men, noch ein­ge­schrie­ben blei­ben, wenn Sie dies möch­ten.

Falls Sie auf die Rück­mel­de­auf­for­de­rung sowie die Hin­weis­mails nicht re­agie­ren, wer­den Sie ca. Mitte No­vem­ber (rück­wir­kend zum 30.09.) bzw. ca. Mitte Mai (rück­wir­kend zum 31.03.) au­to­ma­tisch ex­ma­tri­ku­liert.

Sie kön­nen aber auch einen An­trag auf Ex­ma­tri­ku­la­ti­on im Bewerbungs-​ und Sta­tuspor­tal stel­len.

Als Be­stä­ti­gung wird Ihnen die Ex­ma­tri­ku­la­ti­ons­be­schei­ni­gung im Ser­vice­be­reich des Bewerbungs-​ und Sta­tuspor­tals be­reit­ge­stellt. Das Do­ku­ment fin­den Sie unter Be­schei­ni­gun­gen und kön­nen es von dort aus­dru­cken oder her­un­ter­la­den.

Im Bewerbungs-​ und Sta­tuspor­tal kön­nen Sie über das ≡ Bur­ger­me­nü → "Stu­di­en­ser­vice" → Tab "Zah­lun­gen" über den But­ton "Bei­trä­ge er­stat­ten" eine (an­tei­li­ge) Er­stat­tung des ge­zahl­ten Bei­trags be­an­tra­gen.

  • Bis Se­mes­ter­be­ginn (31.03. / 30.09.) er­stat­tet das Stu­die­ren­den­se­kre­ta­ri­at den vol­len Se­mes­ter­bei­trag bei Ex­ma­tri­ku­la­ti­on zu­rück.
  • Ab Se­mes­ter­be­ginn (01.04. / 01.10.) er­stat­tet der AStA bei Ex­ma­tri­ku­la­ti­on mit Ta­ges­da­tum an­teil­mä­ßig den Be­trag für das Se­mes­ter­ti­cket zu­rück. Der AStA-​Beitrag wird nicht zu­rück­er­stat­tet.
  • Der Stu­die­ren­den­werks­bei­trag wird durch das Stu­die­ren­den­se­kre­ta­ri­at bis zum 15.05. / 15.11 zu­rück­er­stat­tet, wenn eine Ex­ma­tri­ku­la­ti­on vor­liegt und keine Studien-​ und Prü­fungs­leis­tun­gen bis zu den o.g. Daten er­bracht wor­den sind oder der Zu­las­sungs­be­scheid einer an­de­ren Hoch­schu­le vor­ge­legt wird. Bei Ex­ma­tri­ku­la­ti­on nach dem 15.05. / 15.11 ist eine Er­stat­tung des Stu­die­ren­den­werk­bei­trags nicht mehr mög­lich.
  • Stu­die­ren­de, die im lau­fen­den Se­mes­ter an die Uni­ver­si­tät Bie­le­feld wech­seln und be­reits ein Se­mes­ter­deutsch­land­ti­cket haben, müs­sen den vol­len Se­mes­ter­bei­trag an der Uni­ver­si­tät Bie­le­feld be­zah­len und sich be­züg­lich der Rück­erstat­tung an Ihre bis­he­ri­ge Hoch­schu­le wen­den.
  • Be­ur­laub­te Stu­die­ren­de sind von allen Bei­trä­gen be­freit, es sei denn, sie wol­len das Ti­cket und /oder die Leis­tun­gen des Stu­die­ren­den­werks dazu kau­fen.

Wenn Sie Ihren Ein­schrei­bungs­an­trag ab­ge­ge­ben haben, je­doch noch keine Se­mes­ter­ge­büh­ren be­zahlt haben und Ihr Stu­di­um nicht auf­neh­men möch­ten, sen­den Sie bitte unter An­ga­be Ihrer per­sön­li­chen Daten eine kurze Nach­richt an das Stu­die­ren­den­se­kre­ta­ri­at und geben Sie an, dass Sie Ihre Ein­schrei­bung zu­rück­zie­hen. Eine te­le­fo­ni­sche Rück­nah­me des Ein­schrei­bungs­an­trags ist nicht mög­lich.

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