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Studium & Lehre

Campus der Universität Bielefeld
© Universität Bielefeld

Anträge/ Anliegen von Studierenden

Ablauf Antrag auf Anerkennung/ Einstufung
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BiWi:

  • Formale & inhaltliche Prüfung: Wolfgang Stolte [in Rücksprache mit UFP: Weinberg; ISP SF: R. Schroeder, Zimmer] -> zentrale E-Mailadresse
  • Unterschrift: Oliver Böhm-Kasper

EW:

  • Formale Prüfung: Prüfungsamt
  • Inhaltliche Prüfung: Helen Kramer, Kristina Schröder
  • Unterschrift: Holger Ziegler

Zuständigkeit: Ansprechpartner:innen sind die Kolleg:innen im Prüfungsamt.

Zuständigkeit: Die Zuständigkeit liegt beim Ausschuss für Einwendungen und Nachteilsausgleiche.

Zuständigkeit: Die Zuständigkeit liegt beim Ausschuss für Einwendungen und Nachteilsausgleiche.

  • Rücktritt von Modulprüfungen und Modulteilprüfungen; Verlängerung von Abgabefristen
  • Wird die Abgabefrist aus wichtigem Grund nicht eingehalten, kann die zuständige Stelle auf Antrag die Abgabefrist insgesamt höchstens auf das Doppelte der ursprünglich vorgesehenen Bearbeitungszeit verlängern.
  • Derzeit: Bei vorliegender Krankschreibung verlängert das Prüfungsamt qua Amt die Bearbeitungsfrist.

Beschreibung des Verfahrens: Uns erreichen in jedem Semester eine geringe Anzahl von Anfragen, die eine Einschreibung als Zweithörer*in benötigen (i.d.R. weniger als fünf pro Semester). Studierende, die als Zweithörer*in eingeschrieben sind (das sind sie nur für das Semester, für das die Einschreibung beantragt wurde), zählen in dem Semester nicht in unserer Studierendenstatistik.

Über einen Antrag auf Zweithörerschaft entscheidet die*der Dekan*in.

Folgendes Prozedere:

  • Die Studierenden werden vom StudSek an das Studiendekanat verwiesen (i.d.R. an die Ref. der Studiendekan*in). Dieses trifft keine Entscheidung.
  • Wenn eine Begründung für die Einschreibung als Zweithörer*in vorliegt erfolgt die Abstimmung mit der*dem Dekan*in.
  • Enthält die Anfrage keinerlei Begründung, dann lädt die Ref. der Studiendekan*in die Person in die Sprechstunde bzw. zu einem Telefontermin ein, um entsprechend nachzufragen. Anschließend folgt die Abstimmung mit der*dem Dekan*in.
  • Die getroffene Entscheidung wird wiederum vom Studiendekanat (i.d.R. durch die Ref. der Studiendekan*in) an die*den Studierenden und die*den zuständigen Sachbearbeiter*in im StudSek weitergeleitet.

Eine Bestätigung für eine Zweithörerschaft benötigen die Studierenden grundsätzlich, sowohl für eine kleine (man hört nur zu), wie auch für eine große (man darf auch Leistungen erbringen).

Dieses Verfahren soll auch dazu dienen, dass es einen Überblick über die Studierenden in Zweithörerschaft gibt.

Weitere Infos: https://www.uni-bielefeld.de/studium/studieninteressierte/bewerbung/weitere-bewerber/zweithoerer/index.xml

Zuständigkeit: Anträge auf Zweithörerschaft gehen grundsätzlich zunächst an das Studiendekanat (studiendekanat.ew@uni-bielefeld.de) und werden entsprechend weiterbearbeitet.

Der Studienplatz einer schwangeren oder stillenden Frau muss daraufhin untersucht werden, ob nach Mutterschutzrichtlinien keine Gefährdung für die Mutter oder das Kind vorliegen.

Nach § 10 Abs. 2 MuSchG hat die Hochschule, nachdem sie die Mitteilung über die Schwangerschaft oder das Stillen erhalten hat, unverzüglich eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen. Außerdem hat die Hochschule der Studentin ein Gespräch über weitere Anpassungen der Arbeitsbedingungen anzubieten.

https://uni-bielefeld.de/studium/studierende/information-studienberatung/gender-diversitaet-familie/studieren-mit-kind/schwangerschaft/index.xml

Zuständigkeit: Die Zuständigkeit liegt bei der Studiendekanin Prof.‘in Dr. Beate Wischer (beate.wischer@uni-bielefeld.de).

Bewerber*innen, die einem auf Bundesebene gebildeten Olympiakader (OK), Perspektivkader (PK), Ergänzungskader (EK), Nachwuchskader 1 (NK 1), Nachwuchskader 2 (NK 2) oder Landeskader (LK) eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes angehören, werden bevorzugt zugelassen.

Die Zulassung erfolgt durch das Studierendensekretariat, die Spitzensportvereinbarung wird vom Rektorat erteilt. Die Fakultät (bislang Verwaltungsleitung, Studiendekan*in und Referentin SD) laden zu einem Gespräch bzgl. der Bedarfe der jeweiligen Spitzensportler*innen ein. Anschließend erfolgt die Bedarfsanzeige via E-Mail an das Studiendekanat (z.B. mit der Bitte um Zuteilung für bestimmte Seminarplätze).

Zuständigkeit: Die Zuständigkeit liegt beim Studiendekanat (studiendekanat.ew@uni-bielefeld.de).

  • https://www.uni-bielefeld.de/studium/studieninteressierte/bewerbung/rechtsgrundlagen/Jg49-15-04.pdf
  • Zuständigkeit liegt nicht mehr in der Fakultät, sondern bei Punktum

Zuständigkeit: Die Zuständigkeit liegt bei PunktUm.

Zuständigkeit: Anträge auf Beurlaubung gehen grundsätzlich zunächst an das Studiendekanat (studiendekanat.ew@uni-bielefeld.de) und werden entsprechend weiterbearbeitet.

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