BiWi:
EW:
Zuständigkeit: Ansprechpartner:innen sind die Kolleg:innen im Prüfungsamt.
Zuständigkeit: Die Zuständigkeit liegt beim Ausschuss für Einwendungen und Nachteilsausgleiche.
Zuständigkeit: Die Zuständigkeit liegt beim Ausschuss für Einwendungen und Nachteilsausgleiche.
Beschreibung des Verfahrens: Uns erreichen in jedem Semester eine geringe Anzahl von Anfragen, die eine Einschreibung als Zweithörer*in benötigen (i.d.R. weniger als fünf pro Semester). Studierende, die als Zweithörer*in eingeschrieben sind (das sind sie nur für das Semester, für das die Einschreibung beantragt wurde), zählen in dem Semester nicht in unserer Studierendenstatistik.
Über einen Antrag auf Zweithörerschaft entscheidet die*der Dekan*in.
Folgendes Prozedere:
Eine Bestätigung für eine Zweithörerschaft benötigen die Studierenden grundsätzlich, sowohl für eine kleine (man hört nur zu), wie auch für eine große (man darf auch Leistungen erbringen).
Dieses Verfahren soll auch dazu dienen, dass es einen Überblick über die Studierenden in Zweithörerschaft gibt.
Weitere Infos: https://www.uni-bielefeld.de/studium/studieninteressierte/bewerbung/weitere-bewerber/zweithoerer/index.xml
Zuständigkeit: Anträge auf Zweithörerschaft gehen grundsätzlich zunächst an das Studiendekanat (studiendekanat.ew@uni-bielefeld.de) und werden entsprechend weiterbearbeitet.
Zuständigkeit: Die Zuständigkeit liegt beim Ausschuss Zugangsprüfung.
Der Studienplatz einer schwangeren oder stillenden Frau muss daraufhin untersucht werden, ob nach Mutterschutzrichtlinien keine Gefährdung für die Mutter oder das Kind vorliegen.
Nach § 10 Abs. 2 MuSchG hat die Hochschule, nachdem sie die Mitteilung über die Schwangerschaft oder das Stillen erhalten hat, unverzüglich eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen. Außerdem hat die Hochschule der Studentin ein Gespräch über weitere Anpassungen der Arbeitsbedingungen anzubieten.
Zuständigkeit: Die Zuständigkeit liegt bei der Studiendekanin Prof.‘in Dr. Beate Wischer (beate.wischer@uni-bielefeld.de).
Bewerber*innen, die einem auf Bundesebene gebildeten Olympiakader (OK), Perspektivkader (PK), Ergänzungskader (EK), Nachwuchskader 1 (NK 1), Nachwuchskader 2 (NK 2) oder Landeskader (LK) eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes angehören, werden bevorzugt zugelassen.
Die Zulassung erfolgt durch das Studierendensekretariat, die Spitzensportvereinbarung wird vom Rektorat erteilt. Die Fakultät (bislang Verwaltungsleitung, Studiendekan*in und Referentin SD) laden zu einem Gespräch bzgl. der Bedarfe der jeweiligen Spitzensportler*innen ein. Anschließend erfolgt die Bedarfsanzeige via E-Mail an das Studiendekanat (z.B. mit der Bitte um Zuteilung für bestimmte Seminarplätze).
Zuständigkeit: Die Zuständigkeit liegt beim Studiendekanat (studiendekanat.ew@uni-bielefeld.de).
Zuständigkeit: Die Zuständigkeit liegt bei PunktUm.
Zuständigkeit: Anträge auf Beurlaubung gehen grundsätzlich zunächst an das Studiendekanat (studiendekanat.ew@uni-bielefeld.de) und werden entsprechend weiterbearbeitet.