Im Kontext der Studiengangsentwicklung ist das Studiendekanat unter anderem für die Prozessbegleitung und -plaung innerhalb des QM-Systems der Universität verantwortlich. Dabei nehmen insbesondere die Prozesse in der Studiengangsentwicklung, der Zertifizierung und der Einbindung externer Expertise eine zentrale Rolle ein.
Dabei begleitet das Studiendekanat ebenfalls die Neueinrichtung, Änderung und Einstellung von Modulen und Studiengängen an der Fakultät für Erziehungswissenschaft (s. Studiengangsentwicklung).
Übergreifende Informationen zu den Prozessen innerhalb des Qualitätsmanagements Studium und Lehre an der Universität Bielefeld finden Sie im QM-Portal.
Das QM-System Studium und Lehre versteht sich selbst als ein Ansatz, der Kommunikation schafft. Übersetzt bedeutet dies, dass die Studiengänge in kommunikativen Formaten, wie z.B. dem Studiengangsgespräch betrachtet werden sollen. Im Studiengangsgespräch werden unterschiedliche Perspektiven auf die Studiengänge diskutiert und Handlungsschritte zur Weiterentwicklung der Studiengänge festgehalten.
Studiengangsgespräche finden mindestens alle zwei Jahre statt.
Eine Übersicht über die Zertifizierungen und Zeitpläne liefert das QM-Portal.
Die Studiengangsgespräche werden von den Verfahrensverantwortlichen der Fakultät in Absprache mit dem Studiendekanat Erziehungswissenschaft organisiert. Das Studiendekanat organisiert darüber hinaus interne Austauschformate und lädt gezielt Stellvertreter*innen der Fakultät zum Studiengangsgespräch ein. Dabei ist uns dem Studiendekanat insbesondere die Einbindung der Expertise der unterschiedlichen Statusgruppen und Institutionen wichtig.
Die Fakultät für Erziehungswissenschaft hat sich für die Bildung von zwei Beiräten ausgesprochen, die zum einen für den fachwissenschaftlichen (Erziehungswissenschaft) und zum anderen für den lehramtsbezogenen (Bildungswissenschaften und Unterrichtsfach Pädagogik) Bereich zuständig sind.
Sollten Sie Interesse an der Mitwirkung an einem der beiden Beiräte haben, melden Sie sich gerne bei uns.
Die regelmäßige Einbindung externer Expertise ist ein verpflichtender Bestandteil im Rahmen der regelhaften Betrachtung der Studiengänge. Externe Expertinnen und Experten haben in den QM-Verfahren eine empfehlende Funktion und treffen keine Akkreditierungsentscheidungen. Auch findet die Kommunikation in Form von Gesprächen statt, es werden keine Gutachten angefordert.
Viele Informationen zur Einbindung externer Expertise liefert das QM-Portal.
Die Fakultät für Erziehungswissenschaft hat sich für die Bildung von zwei Beiräten ausgesprochen, die zum einen für den fachwissenschaftlichen (Erziehungswissenschaft) und zum anderen für den lehramtsbezogenen (Bildungswissenschaften und Unterrichtsfach Pädagogik) Bereich zuständig sind.
Die Beiräte werden mindestens alle zwei Jahre eingebunden, um die Ergebnisse und Erkenntnisse in die Studiengangsgespräche oder die Weiterentwicklung von Studiengängen und/ oder Modulen mitnehmen zu können.
Die Beiräte werden für acht Jahre einberufen und setzen sich aus Personen verschiedener Professionen/Bereiche zusammen, darunter:
In der Regel soll ein Beirat für 8 Jahre (ein Zertifizierungszyklus) gebildet und im Rahmen von Gesprächen mindestens alle zwei Jahre eingebunden werden. Externe Expert*innen nehmen innerhalb der Gespräche die Rolle von Peers ein. Ihnen kommt damit eine beratende, aber keine begutachtende Funktion zu. Sie haben u.a. die Gelegenheit, Einschätzungen zu unseren Studiengängen abzugeben und Vorschläge für die weitere Entwicklung zur Diskussion zu stellen. Ebenfalls profitieren wir davon, wenn externe Expert*innen ihr Wissen über verwandte Studiengänge anderer Hochschulen sowie über die (außeruniversitäre sowie akademische) Berufspraxis einbringen.
Zur Vorbereitung auf Beiratssitzungen erhalten die Expert*innen vom Studiendekanat Erziehungswissenschaft relevante Informationen zu den Studiengängen und eine – i.d.R. fragenorientierte – Agenda.
Übergreifende Informationen zur Einbindung Externer Expert*innen finden sich zusammengefasst im zentralen QM-Portal.
Externe Expert*innen müssen unbefangen über die Studiengänge der entsprechenden Fakultät urteilen können. Das heißt, es darf nach außen kein Zweifel daran bestehen, dass eine fachliche Bewertung ohne Interessenskonflikt oder Befangenheit beeinflusst wird. Gründe für Befangenheiten können der entsprechenden Unbefangenheitserklärung entnommen werden.
Die Prüfung der Befangenheit wird in der entsprechenden Fakultät vorgenommen und es wird im Einzelfall entschieden, ob eine Besorgnis der Befangenheit vorliegt.
Für die Prüfung der Befangenheit muss ein Kurzlebenslauf sowie die unterschriebene Unbefangenheitserklärung an externe_expertise.ew@uni-bielefeld.de gesendet werden.
Sollten Befangenheitsgründe auftreten oder sich der Status ändern (z.B.: studentische Mitglieder beenden ihr Studium), bitten wir die Beiratsmitglieder darum uns so früh wie möglich schriftlich mitzuteilen, dass eben solche Gründe oder Änderungen eingetreten sind oder eintreten werden. Entsprechend muss entweder eine Neuprüfung vorgenommen oder neue Beiratsmitglieder akquiriert werden.
Bitte verwenden Sie dafür die E-Mail-Adresse externe_expertise.ew@uni-bielefeld.de.
Die Studiengänge der Fakultät für Erziehungswissenschaft teilen sich in die fachwissenschaftlichen und bildungswissenschaftlichen Studiengänge auf. Der fachwissenschaftliche Bachelor und Master mit seinen Profilen und Studiengangsoptionen betreut der Beirat EW. Demgegenüber sind die Lehramts Bachelor- und Masterstudiengänge sowie das Unterrichtsfach Pädagogik dem Beirat BiWi zuzuordnen. Weiterentwicklungen, wie auch Neustrukturierungen und Reflexion oder Kritik werden in den jeweiligen Beiräten zu den zugeordneten Studiengängen thematisiert. Genaueres findet sich auf der Informationsseite der Fakultät.
In der Regel wird weit im Voraus eines Beiratstreffens der Termin durch eine gemeinsame digitale Umfrage abgestimmt. Wichtige Dokumente und Unterlagen erhalten die Mitglieder in einer Einladung kurz vor dem Termin. Die Sitzung selbst wird entweder digital oder in Präsenz (ggf. hybrid) stattfinden. Die Inhalte variieren dementsprechend stark und werden häufig an aktuelle Standpunkte und Diskussionen aus der internen Verständigung abgeleitet. Für die Fakultät sind bereichernde Diskurse und verschiedene und neue Perspektiven auf die gegenwärtigen Themen besonders bedeutend. Zudem verlangen einige Bereiche die Zustimmung der jeweiligen Beiräte, die zudem thematisiert werden müssen.
Externe Expert*innen sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Dennoch wird die Arbeit und Beteiligung im Beirat mit einer Aufwandsentschädigung vergütet, die sich an den jeweiligen Statusgruppen orientiert (Studierende: 250€, Berufspraktiker*innen/ Fachvertreter*innen: 500€). Die Aufwandsentschädigung kann maximal ein Mal pro Jahr beantragt werden.
Zusätzlich werden Reisekosten, sofern sie verhältnismäßig sind, erstattet. In Einzelfällen kann auch eine Hotelübernachtung gestattet werden. Dazu sollte im Vorfeld Kontakt mit akkreditierung@uni-bielefeld.de aufgenommen werden.