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Grenzüberschreitungen: Die rechtliche Seite

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Grenzüberschreitungen: Die rechtliche Seite

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Kontakt

Alle Mitglieder der Kommission stehen Ihnen als Ansprechpersonen zur Verfügung. Darüber hinaus können Sie die Gleichstellungskommission über
gleichstellung-gpt@uni-bielefeld.de erreichen.

Das Spektrum möglicher Grenzverletzungen reicht von verbaler sexueller Belästigung über Handgreiflichkeiten bis hin zu Vergewaltigung. Dieses Fehlverhalten schadet in seinen Auswirkungen den Betroffenen und dem Arbeitsklima. Bei den Betroffenen hinterlässt die Belästigung meist zunächst eine Irritation und dann ein Gefühl von Scham oder Verletzung. Der erste Schritt zur Bewältigung einer Grenzverletzung liegt schon darin, zu erkennen, dass es sich um eine solche handelt und dass es legitim ist, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Daher hier im Folgenden die wichtigsten Paragraphen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und einige Beispiele für sexuelle Belästigungen, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben:

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) (früher: Antidiskriminierungsgesetz)

„Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“

§ 3 Abs. 4:

„(4) Eine sexuelle Belästigung ist eine Benachteiligung (…), wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Personen verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterung, Anfeindung, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.“

  • Sexistische Äußerungen durch Gesten oder Worte
  • Unerwünschter körperlicher Kontakt, z.B. Tätscheln oder Streicheln
  • Persönliche verletzende Bemerkungen, z.B. über das Aussehen oder das Privatleben
  • Anzügliche Witze
  • Zeigen, Zusenden oder Ablegen pornographischer Bilder
  • Zeigen oder Versenden von Links zu pornographischen Internetseiten
  • Exhibitionistische Aktionen
  • Sexuelle Nötigung und tätliche Bedrohung (Strafbestand §177)

„Die Beschäftigten haben das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs, des Unternehmens oder der Dienststelle zu beschweren, wenn sie sich im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitgeber, von Vorgesetzen, anderen Beschäftigten oder Dritten wegen eines in §1 genannten Grundes benachteiligt fühlen. Die Beschwerde ist zu prüfen und das Ergebnis der oder dem beschwerdeführenden Beschäftigten mitzuteilen.“

Kontakt zur Gleichstellungskommission

Fühlen Sie sich in einer Lehrveranstaltung diskriminiert? Werden Sie sexuell belästigt, egal, ob von Lehrenden oder von Studierenden? Ihr Dozent schickt Ihnen Freundschaftsanfragen und Sie wissen nicht, wie Sie reagieren sollen? Im Seminar fallen anzügliche Kommentare? Haben Sie auf dem Campus unangenehme Kontaktaufnahmen oder von Ihnen als beleidigend oder grenzüberschreitend wahrgenommene Situationen erfahren?

 

Die Mitglieder der Gleichstellungskommission sind Ihre Ansprechpartner*innen für alle derartigen Fragen und Probleme. Auch wenn Sie gar nicht sicher sind, wie Sie einen Sachverhalt einschätzen sollen, können Sie sich jederzeit bei uns melden. Wir nehmen Ihr Anliegen ernst und helfen Ihnen dabei, die Lage für sich zu klären.

 

Eventuelle Maßnahmen werden nur dann eingeleitet, wenn Sie das auch wünschen – Sie behalten zu jeder Zeit die Kontrolle! Selbstverständlich behandeln wir alle Ihre Angaben strikt vertraulich und geben sie nicht an Dritte weiter.

Hier finden Sie die Liste der Ansprechpersonen der Gleichstellungskommission. Sie können gerne selbst entscheiden, an wen Sie sich wenden möchten. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie am besten direkt den Vorsitz der Gleichstellungskommission per E-Mail.

 

Möchten Sie die Gleichstellungskommission lieber anonym kontaktieren? Auch das ist kein Problem. Bitte nutzen Sie dazu dieses Kontaktformular. Sie erreichen damit direkt den Vorsitz der Gleichstellungskommission.





Hinweis:
Wenn Sie anonym bleiben möchten, geben Sie keinen oder einen anderen Namen an. Wenn Sie eine Antwort von uns erhalten wollen, geben Sie bitte eine E-Mail-Adresse an, unter der wir Sie erreichen können.

Einwilligungserklärung


Die Einwilligung ist freiwillig und jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar. Die Datenverarbeitung vor Ihrem Widerruf verbleibt rechtmäßig (wenden Sie sich bitte dafür an die fachliche Ansprechperson - siehe Datenschutzerklärung). Im Falle eines Widerrufs werden die personenbezogenen Daten umgehend gelöscht. Durch den Widerruf entstehen Ihnen keine Nachteile. Gesetzliche Erlaubnistatbestände bleiben von einem Widerruf der Einwilligung unberührt.


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Weitere Beratung, Unterstützung und Begleitung für MitarbeiterInnen und StudentInnen:

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