Jede/r Promovierende wird von zwei Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrern betreut, wobei die/der erstverantwortlich Betreuende der Fakultät für Geschichtswissenschaft, Philosophie und Theologie angehört. Die oder der zweitbetreuende Hochschullehrende kann auch einer anderen Fakultät oder Hochschule angehören und sollte von der/dem Promovierenden spätestens nach drei Semestern dem Dekanat bzw. der BGHS bekanntgegeben werden.
Um das Betreuungsverhältnis erfolgreich zu gestalten und die Rechte und Pflichten von Promovierenden und Betreuenden zu regeln, sehen die Abteilung Geschichtswissenschaft für frei Promovierende und die BGHS den Abschluss von Betreuungsvereinbarungen vor. Die Doktorandin/der Doktorand reicht die unterzeichneten Vereinbarungen im Dekanat bzw. in der BGHS nach der Benachrichtigung über die Annahme als Doktorandin/Doktorand ein.
Weitere Orientierung für die Gestaltung des Betreuungsverhältnisses bietet der von der BGHS und den an der Graduiertenschule beteiligten Fakultäten entwickelte Leitfaden für die Betreuung von Promotionen. Leitlinien der guten Betreuung von Promotionen der Universität Bielefeld finden Sie hier.