Die Qualitätsbeurteilung in der stationären Langzeitpflege ist grundlegend erneuert worden. Mit dem System werden neue Inhalte und Methoden der Qualitätsbeurteilung eingeführt, die realistische Qualitätsaussagen ermöglichen sollen. Aus pflegerischer Perspektive bietet das neue System die Chance, die Qualitätsdiskussion und die Praxis der Qualitätssicherung auf eine fachlich solide Basis zu stellen. Das IPW hat, zum Teil gemeinsam mit dem Göttinger aQua-Institut, die konzeptionellen Grundlagen für diese Neuerungen erarbeitet.
Im Herbst 2019 begann der Übergang in das neue System. Die Corona-Pandemie führte jedoch schon nach wenigen Monaten zu einer Unterbrechung und verhindert auch gegenwärtig, dass Qualitätsprüfungen wie damals geplant umgesetzt werden. Durch die sich immer wieder ändernde Lage sollten sich Pflegeeinrichtungen über den jeweils aktuellen Stand der Verfahren beim MDS und der Datenauswertungsstelle informieren.
Das IPW begleitet die Umsetzung u.a. mit dem vorliegenden Informationsangebot. Im Folgenden finden Sie Materialien und Hinweise auf andere Informationsquellen, die zum Verständnis des neuen Systems wichtig sein können.
Eine Zusammenfassung der Neuerungen im System der Qualitätsbeurteilung finden Sie zum Download im Portal BibliomedPflege.
Das nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) und das IPW führten im April und Mai 2019 mehrere Informationsveranstaltungen in NRW für die stationären Pflegeeinrichtungen durch. Minister Karl-Josef Laumann, Prof. Dr. Klaus Wingenfeld sowie Vertreter des MDK Nordrhein, MDK Westfalen-Lippe und des Prüfdienstes der Privaten Krankenversicherung informierten über die Neuerungen und die Begleitung des Umsetzungsprozesses.
Im September 2018 haben das IPW und das aQua-Institut ihren Abschlussbericht mit Empfehlungen zur Neugestaltung der Qualitätsbeurteilung in der stationären Pflege vorgelegt. Er umfasst hauptsächlich die Konzeption für ein neues Prüfverfahren, Vorschläge zur Integration der neuen Indikatoren für Ergebnisqualität und die Konzeption für die neuen Qualitätsdarstellungen.
Zu diesem Bericht gibt es auch eine Kurzfassung zum Download bei der Geschäftsstelle des Qualitätsausschuss Pflege.
Download Abschlussbericht bei der Geschäftsstelle des Qualitätsausschuss Pflege.
Das neue System umfasst auch den Indikatorenansatz zur Beurteilung von Ergebnisqualität, den das IPW bereits 2009/2010 entwickelt hat. Im Bericht zu diesem Entwicklungsprojekt finden sich zahlreiche fachliche Hinweise, die zum Verständnis des Indikatorenansatzes wichtig sind. Beachten Sie aber bitte, dass der Ansatz inzwischen weiterentwickelt wurde.
Download Abschlussbericht des Bundesministeriums für Gesundheit
Zur Vorbereitung der Einrichtungen wird derzeit von den Verbänden der Einrichtungen ein Schulungsangebot aufgebaut. Hierzu gibt es einheitliche Schulungsmaterialien für den Indikatorenansatz und eine Empfehlung zum Aufbau der Schulungen.
Schulungsmaterialien PDF
Empfehlung zum Aufbau der Schulungen PDF
Die neuen Maßstäbe und Grundsätze („Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität, Qualitätssicherung und Qualitätsdarstellung in der vollstationären Pflege sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI“) enthalten die aktuell gültigen Vorschriften für die Umsetzung des Indikatorenansatzes.
Download bei der Geschäftsstelle des Qualitätsausschusses Pflege
Inzwischen liegt auch die neue Qualitätsprüfungs-Richtlinie vor. Sie enthält die ab dem 1. November 2019 geltenden Regeln für das neue Prüfverfahren.
Download beim Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes
Die Qualitätsdarstellungsvereinbarung für die stationäre Pflege (QDVS) ist ein weiterer wichtiger Baustein im neuen System der Qualitätsbeurteilung. Sie legt fest, wie zukünftig Qualitätsbeurteilungen und weitere Informationen über stationäre Pflegeeinrichtungen veröffentlich werden sollen.
Download bei der Geschäftsstelle des Qualitätsausschusses Pflege
Prof. Dr. Klaus Wingenfeld erläutert das neue System der Qualitätsbeurteilung.
Podcast