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Fakultät für Gesundheitswissenschaften

Daten- und Informationsschutzkoordination

Uni-Halle
© Universität Bielefeld

Datenschutz- und Informationssicherheitskoordination (DISK)

Als Datenschutz- und Informationskoordinator (Disk) unterstütze ich die verantwortlichen datenverarbeitenden Stellen der Fakultät bei der Umsetzung der datenschutzrechtlichen Verpflichtungen (u.a.) der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Diese Verpflichtungen schützen die Betroffenenrechte und sollen gewährleisten, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst entscheiden kann, was mit seinen persönlichen Daten passiert. Darüber hinaus schützt deren Umsetzung die für die jeweilige Datenverarbeitung verantwortliche Stelle an der Universität Bielefeld vor möglichen rechtlichen Konsequenzen.

Verpflichtungen nach der DSGVO bestehen nur bei Vorliegen personenbezogener Daten. Das ist dann der Fall, wenn die Daten, direkt oder indirekt, einer natürlichen Person zugeordnet werden können. Daher ist immer zunächst festzustellen, ob ein Personenbezug vorliegt oder hergestellt werden kann bzw. ob ein entsprechender Bezug überhaupt für die Zweckerreichung im Projekt vorliegen muss.

Ein frühzeitiges Einbinden meiner Beratung und Unterstützung bei der Erfüllung der datenschutzrechtlichen Anforderungen vor allem bei Forschungsprojekten ist dabei wünschenswert. So können nicht nur unnötige Verzögerungen bei der Durchführung von Projekten vermieden werden. Es kann auch früh genug darauf hingewirkt werden, dass z.B. Datenschutz- und Einwilligungserklärungen DSGVO-konform erstellt werden. Außerdem werden an der Fakultät oft Daten mit Gesundheitsbezug verarbeitet. Da sie zu den Daten mit einem besonderen Schutzbedarf gehören, sind entsprechend besondere Schutzmaßnahmen vonnöten. Auch da kann eine frühzeitige Beratung hilfreich sein. Projektverantwortliche sollten daher nach Möglichkeit früh genug auf meine beratende Tätigkeit hinweisen.

Unter dem Menüpunkt „Aufgaben“ wird etwas detaillierter mein Aufgabenbereich beschrieben.

Der Menüpunkt „Hinweise/ Links“ liefert (u.a. über einen Link zur Stabstelle Datenschutz der Universität) nähere Hinweise zu den datenschutzrechtlichen Verpflichtungen sowie Hilfsmittel zu deren Erfüllung. So werden dort verschiedene Muster-Dokumente, wie z.B. zu den Verzeichnissen der Verarbeitungstätigkeiten und den Einwilligungserklärungen, gelistet. Ferner gibt es dort eine Studienplanungshilfe für Forscher:innen.

Der DISK der Fakultät für Gesundheitswissenschaften Jörg Riedel

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