Achten Sie darauf, die für Sie gültigen Regelungen zu beachten, die davon abhängen, in welchem Semester Sie Ihr Masterstudium aufgenommen haben.
Informationen zum Masterstudiengang Deutsch als Fremdsprache und Germanistik finden Sie auf den offiziellen Studieninformationsseiten der Universität Bielefeld.
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!!! Achtung !!!
Master of Art Deutsch als Fremdsprache nach Fächerspezifischen Bestimmungen (FsB) vom 17.12.2012:
Auf den Studieninformationsseiten wird auch ein auslaufendes Angebot von Studiengangsvariante und Modulen angezeigt. Das Studium nach diesen Regelungen ist nur noch eingeschränkt möglich.
Übergangsbestimmungen
Dieser Eintrag basiert auf den Fächerspezifischen Bestimmungen (FsB) für das Fach Deutsch als Fremdsprache und Germanistik vom 17.12.2012.
Diese FsB gelten für alle Studierenden, die sich ab dem Wintersemester 2012/2013 und bis einschließlich Sommersemester 2022 für einen Masterstudiengang mit dem Fach Deutsch als Fremdsprache und Germanistik an der Universität Bielefeld eingeschrieben haben und dieses Fach bis zum Ende des Wintersemesters 2024/2025 abschließen.
Mit Beginn des Sommersemesters 2025 gelten auch für diese Studierenden die Fächerspezifischen Bestimmungen vom 17.05.2022.
Hinweis: Alle Studierenden, die nicht nach den aktuellen FsB studieren, können vor dem oben genannten Zeitraum gemäß der Bestimmungen in Ziffer 9 (3) der Fächerspezifischen Bestimmungen vom 17.05.2022 nach diesen neuen Bestimmungen studieren, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen. Sollten die Studierenden diese Möglichkeit nicht nutzen, werden sie ab dem oben genannten Semester in die neuen FsB ohne Antrag überführt.
Studienberatung:
Modulverantwortliche*r:
Die Modulverantwortlichen für den Masterstudiengang Deutsch als Fremdsprache und Germanistik finden Sie unter dem jeweiligen Modul auf den offziellen Studieninformationsseiten der Universität Bielefeld.
Regelmäßige Informationsveranstaltungen:
Genauere Informationen zum Individuellen Ergänzungsbereich (inklusive des Modularisierten individuellen Kompetenz-Erwerbs, MiKE) im Rahmen des Masterstudiengangs Deutsch als Fremdsprache und Germanistik finden Sie hier, und zwar in Form eines Erklärvideos und der dazugehörigen PDF.
Bewerbungsschluss für das Wintersemester:
15. Juli
Bewerbungsschluss für das Sommersemester:
15. Januar
Bitte bewerben Sie sich rechtzeitig! Nach Ablauf der Bewerbungsfrist können keine Bewerbungsanträge mehr bearbeitet werden.
Die Bewerbungen erfolgen ausschließlich über das Bewerbungsportal der Universität. Das Portal öffnet mit dem Start des Bewerbungszeitraums (01. Dezember für das Sommersemester und 01. Juni für das Wintersemester) und schließt automatisch mit dem Ablauf der Bewerbungsfrist. Informationen zum Bewerbungsablauf und den notwendigen Dokumenten sind hier hinterlegt:
https://www.uni-bielefeld.de/themen/campus-support/hochschulportal/masterbewerbung/
Der Masterstudiengang ist zwar zulassungsfrei, es ist aber ein Zulassungsverfahren vorgesehen, bei dem jede Bewerbung auf ihre fachliche Qualifikation geprüft wird, die für die Aufnahme des Studiums vorausgesetzt werden. Für eine erfolgreiche Zulassung müssen Sie mindestens drei der unteren Kriterien im vollen Umfang nachweisen.
Diese Kriterien sind wie folgt:
Kompetenzbereich A: Fachsprachendidaktik und Fachsprachenforschung
Für einen erfolgreichen Nachweis müssen Sie belegen, dass Sie mindestens drei Veranstaltungen im Umfang von 6 LVS aus diesem Themenbereich bezogen auf Deutsch als Fremdsprache besucht haben.
Kompetenzbereich B: Landeskunde und Literaturwissenschaft
Für einen erfolgreichen Nachweis müssen Sie belegen, dass Sie mindestens drei Veranstaltungen im Umfang von 6 LVS aus diesem Themenbereich mit dem Fokus auf Kultur, Geschichte, Politik oder Literatur in deutschsprachigen Ländern besucht haben.
Kompetenzbereich C: Germanistische Linguistik
Für eine erfolgreiche Zulassung müssen Sie nachweisen, dass Sie mindestens drei Veranstaltungen im Umfang von 6 LVS belegt haben, in denen Sie die deutsche Sprache aus der fachwissenschaftlichen Perspektive analysiert haben. Sprachkurse, die lediglich dem Erwerb der Sprachkenntnisse dienen, können hier nicht anerkannt werden.
Kompetenzbereich D: Praxiserfahrung
Wenn Sie bereits Erfahrung als Deutschlehrerin oder Deutschlehrer gesammelt haben, oder andere Tätigkeiten mit dem Schwerpunkt auf deutsche Sprache und Kultur im Umfang von drei Monaten vorweisen können, erfüllen Sie die Kompetenzanforderung.
Explizite Anforderungen finden Sie in den Fächerspezifischen Bestimmungen.
Für eine erfolgreiche Zulassung zum Master DaF und Germanistik sind zusätzlich zu den fachlichen Kompetenzen Kenntnisse in zwei Fremdsprachen, eine davon Englisch, nachzuweisen.
Der Nachweis einer Fremdsprache gilt insbesondere als erbracht
- durch Sprachnachweis über Unterrichtsstunden, die jeweils mit mindestens "ausreichend" bewertet wurden im Umfang von entweder zwei Jahren in der Sekundarstufe II oder drei Jahren in der Sekundarstufe I, wenn der Unterricht die Klasse 10 oder höher einschließt,
- durch Teilnahme an sprachpraktischen Veranstaltungen innerhalb oder außerhalb der Universität (mindestens 8 Semesterwochenstunden (SWS) bzw. 120 Unterrichtsstunden je Sprache). Für Bewerberinnen oder Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erbracht haben, gilt Deutsch als eine der beiden Fremdsprachen
Für internationale Bewerberinnen und Bewerber gilt, dass Sie einen Nachweis von Kenntnissen der deutschen Sprache nach der Ordnung über den Zugang und die Zulassung internationaler Studienbewerberinnen und Studienbewerber zum Studium an der Universität Bielefeld haben. Konkrete Angaben dazu finden Sie hier: https://www.uni-bielefeld.de/studium/studieninteressierte/international/studium-mit-abschluss/sprachkenntnisse/
Bei Fragen steht Ihnen unsere Masterbeauftragte, Frau Dr. Jana Häussler als Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Diese Checkliste fasst alle Module (Veranstaltungen und Prüfungsleistungen) zusammen, die im Masterstudiengang Deutsch als Fremdspache und Germanistik belegt werden müssen. Dabei ist eine Regelstudienzeit von vier Semestern vorgesehen.
Checkliste für das Masterstudium bei Einschreibung ab Sommersemester 2023
Checkliste für das Masterstsudium bei Einschreibung bis einschließlich Wintersemester 2022/23