Jeder BAföG-Empfänger hat eine "nach Beginn des vierten Fachsemesters ausgestellte Bescheinigung der Ausbildungsstätte darüber (vorzulegen), dass er die bei geordnetem Verlauf seiner Ausbildung bis zum Ende des jeweils erreichten Fachsemesters üblichen Leistungen erbracht hat" (§ 48 BAföG).
Diese Bescheinigungen werden im Profil Didaktik der Mathematik von Prof. Dr. Rudolf vom Hofe erstellt.
Die/Der Studierende füllt die Zeilen 3 bis 7 des Formblattes 5 aus. Die o. g. BAföG-Beauftragten der Fakultät für Mathematik können nur die Leistungen im Fach Mathematik (Eintrag Zeile 6, Formblatt 5) im Profil Didaktik der Mathematik (Eintrag Zeile 7, Formblatt 5), nicht jedoch die Leistungen im 2. Hauptfach (keine Eintragung in Zeile 8, Formblatt 5) bescheinigen.
Dem Antrag ist ein aktueller Ausdruck des modulbezogenen Transkripts zu den Leistungen im Fach Mathematik, geordnet nach Modulen, beizulegen.
Der Antrag wird zusammen mit dem Transkript im Sekretariat V6-211 bei Frau Dietz
Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
abgegeben und kann wenige Tage später dort wieder abgeholt werden.
Das hierfür benötigte Formblatt 5 finden Sie auf der Seite des Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Link zum Formblatt 5
Link allgemeinen Informationen
Für fachwissenschaftliche Mathematik- und Wirtschaftsmathematikstudiengänge steht Prof. Dr. Christopher Voll zur Verfügung. Die Abgabe des BAföG-Antrages erfolgt im Sekretariat bei Frau Nannette Nopto in V5-224.