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BAföG

Campus Universität Bielefeld
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Antragsstellung

Für die Antragsstellung und die Prüfung des BAföG-Anspruchs ist das BAföG-Amt des Studierendenwerks Bielefeld zuständig. Allgemeine Informationen zum BAföG sowie alle benötigten Formulare finden sich auf den Info-Seiten zum BAföG des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.


Fachwissenschaftlich / Lehramt GymGe

Leistungsbescheinigungen nach § 48 BAföG

Jeder BAföG-Empfänger hat eine "nach Beginn des vierten Fachsemesters ausgestellte Bescheinigung der Ausbildungsstätte darüber (vorzulegen), dass er die bei geordnetem Verlauf seiner Ausbildung bis zum Ende des jeweils erreichten Fachsemesters üblichen Leistungen erbracht hat" (§ 48 BAföG).

1. Voraussetzungen

Für das Ausstellen einer Bescheinigung ist notwendig, dass Sie die für Ihren Studiengang und Ihr Fachsemester "üblichen Leistungen" erbracht haben. Die Leistungen werden gemäß einem hier skizzierten Verfahren beurteilt.

2. Prozedere

Ihre Ansprechpartnerin für das Beantragen einer Bescheinigung ist Nannette Nopto (Büro U4-155, Tel. 0521/106-5021, Postfach auf V3, nnopto@math.uni-bielefeld.de). Dazu schicken Sie bitte

  • das Formblatt 5 ("Leistungsbescheinigung nach x48 BAföG"), Zeilen 2-10 vollständig ausgefüllt (soweit zutreffend),
  • einen Ausdruck Ihres Transkripts (sortiert nach Modulen, nicht nach Semestern),
  • die Angabe, ob Sie die Bescheinigung zum 3. oder 4. Fachsemester ausgestellt haben möchten, sowie
  • Ihre E-Mail-Adresse

vorzugsweise per e-Mail an Frau Nopto oder legen Sie sie in den Briefkasten auf V3. Fragen bitte per Telefon oder per Mail.

3. Weitere Hinweise

Bitte beachten Sie desweiteren:

  • Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden.
  • Wenn Sie eine negative Bestätigung wünschen (vgl. Zeile 12), geben Sie dies bitte beim Antrag an.
  • Die Weiterleitung der Leistungsbescheinigung an das BAföG-Amt unterliegt Ihnen.
  • Quelle

BAföG-Verantwortlicher

Prof. Dr. Christopher Voll

Kontakt über Sekretariat

Nannette Nopto
Raum: U4-155
Tel.: +49 521/106-5021  
nnopto@math.uni-bielefeld.de


Lehramt Grundschule / HRSGe

Leistungsbescheinigungen nach § 48 BAföG

Jeder BAföG-Empfänger hat eine "nach Beginn des vierten Fachsemesters ausgestellte Bescheinigung der Ausbildungsstätte darüber (vorzulegen), dass er die bei geordnetem Verlauf seiner Ausbildung bis zum Ende des jeweils erreichten Fachsemesters üblichen Leistungen erbracht hat" (§ 48 BAföG).

Diese Bescheinigungen werden im Profil Didaktik der Mathematik von Prof. Dr. Rudolf vom Hofe erstellt.

Hinweise zum Verfahren

Die/Der Studierende füllt die Zeilen 3 bis 7 des Formblattes 5 aus. Die o. g. BAföG-Beauftragten der Fakultät für Mathematik können nur die Leistungen im Fach Mathematik (Eintrag Zeile 6, Formblatt 5) im Profil Didaktik der Mathematik (Eintrag Zeile 7, Formblatt 5), nicht jedoch die Leistungen im 2. Hauptfach (keine Eintragung in Zeile 8, Formblatt 5) bescheinigen.

Dem Antrag ist ein aktueller Ausdruck des modulbezogenen Transkripts zu den Leistungen im Fach Mathematik, geordnet nach Modulen, beizulegen. Der Antrag wird zusammen mit dem Transkript im Sekretariat V6-211 bei Frau Dietz Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr abgegeben und kann wenige Tage später dort wieder abgeholt werden. 

BAföG-Verantwortlicher

Prof. Dr. Rudolf vom Hofe

Kontakt über Sekretariat

Claudia Dietz
Raum: V6-211
Tel.: +49 521/106-67550
cdietz.math@uni-bielefeld.de


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