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Psychotherapie-​Ambulanz der Uni­ver­si­tät Bie­le­feld (PAdUB)

© Uni­ver­si­tät Bie­le­feld

Be­hand­lungs­kos­ten

Ge­setz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung

Die Kos­ten für eine ko­gni­ti­ve Ver­hal­tens­the­ra­pie in der Psychotherapie-​Ambulanz wer­den in der Regel von den ge­setz­li­chen Kran­ken­kas­sen über­nom­men. Bei einer Psy­cho­the­ra­pie muss die Über­nah­me der Be­hand­lungs­kos­ten zu Be­ginn der The­ra­pie bei der Kran­ken­kas­se be­an­tragt wer­den. Wie dies genau ab­läuft, wird Ihr/e The­ra­peut:in im Ver­lauf der pro­ba­to­ri­schen Sit­zun­gen mit Ihnen be­spre­chen. Die pro­ba­to­ri­schen Sit­zun­gen be­dür­fen kei­ner ge­son­der­ten Zu­stim­mung der ge­setz­li­chen Kran­ken­kas­sen.

Brin­gen Sie bit­ten zum The­ra­pie­in­for­ma­ti­ons­ge­spräch und zu Be­ginn jedes Quar­tals Ihre elek­tro­ni­sche Ge­sund­heits­kar­te mit.

Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung

Ob und in wel­chem Um­fang die Kos­ten für eine ko­gni­ti­ve Ver­hal­tens­the­ra­pie von den pri­va­ten Kran­ken­kas­sen über­nom­men wer­den, hängt von Ihrem in­di­vi­du­el­len Ver­trag mit der Kran­ken­ver­si­che­rung ab. Privat-​ und Bei­hil­fe­ver­si­cher­te soll­ten sich daher vorab bei der Kran­ken­kas­se hin­sicht­lich der Über­nah­me der Kos­ten für die pro­ba­to­ri­schen Sit­zun­gen und die Psy­cho­the­ra­pie in­for­mie­ren. Die Über­nah­me der Be­hand­lungs­kos­ten muss in der Regel bei der Kran­ken­kas­se, Ver­si­che­rung oder Bei­hil­fe be­an­tragt wer­den. For­dern Sie die not­wen­di­gen Un­ter­la­gen bei Ihrer Ver­si­che­rung an und Ihr/e The­ra­peut:in wird Sie bei der Be­an­tra­gung im Ver­lauf der pro­ba­to­ri­schen Sit­zun­gen un­ter­stütz­ten.

Für pri­vat­ver­si­cher­te Pa­ti­ent:innen be­rech­nen wir die dia­gnos­ti­schen und the­ra­peu­ti­schen Leis­tun­gen nach der Ge­büh­ren­ord­nung für Psy­cho­the­ra­peut:innen (GOP).

Selbst­zah­ler

Auf Ihren ex­pli­zi­ten Wunsch haben Sie auch die Mög­lich­keit, die Kos­ten für die Be­hand­lung selbst zu über­neh­men, die Ab­rech­nung er­folgt dann eben­falls nach der Ge­büh­ren­ord­nung für Psy­cho­the­ra­peut:innen (GOP).

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