Bei Interesse an einem Habilitationsverfahren melden Sie sich bitte im Vorzimmer der Dekanin.
Vor der Einreichung des Habilitationsantrages ist ein Beratungsgespräch mit der*dem Vorsitzenden der Fakultätskommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs und einem bis zu drei weiteren stimmberechtigten Mitgliedern des Habilitationsausschusses durchzuführen, in dem Fragen zum Habilitationsverfahren geklärt werden sollen.