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MSc An­ge­wand­te Psy­cho­lo­gie

Campus der Universität Bielefeld
© Uni­ver­si­tät Bie­le­feld

Zu­gang & Zu­las­sung

Universität Bielefeld
© Uni­ver­si­tät Bie­le­feld

Für un­se­ren zu­las­sungs­be­schränk­ten Mas­ter­stu­di­en­gang wer­den jähr­lich zu jedem Win­ter­se­mes­ter 30 Stu­di­en­plät­ze an­ge­bo­ten.

In einem ers­ten Schritt wer­den die Zu­gangs­vor­aus­set­zun­gen ge­prüft: Einen Zu­gang zum Stu­di­en­gang er­hal­ten alle Be­wer­ber*innen, die alle Zu­gangs­vor­aus­set­zun­gen er­fül­len (s.u.). In einem zwei­ten Schritt wird aus die­sen zu­gangs­be­rech­tig­ten Per­so­nen eine Rang­lis­te ge­bil­det, nach der die Zu­las­sung zu den 30 Stu­di­en­plät­zen er­folgt.

Im Zugangs-​ und Zu­las­sungs­ver­fah­ren wer­den auf­grund der in­halt­li­chen Schwer­punk­te des Stu­di­en­gangs neben der Bachelor-​Abschlussnote auch be­reits er­wor­be­ne spe­zi­fi­sche Kom­pe­ten­zen be­rück­sich­tigt (s.u.).

Für den Zu­gang zum MSc An­ge­wand­te Psy­cho­lo­gie müs­sen die fol­gen­den Vor­aus­set­zun­gen er­füllt wer­den:

  • ein psy­cho­lo­gi­scher Bachelor-​Abschluss muss vor­lie­gen
  • die Teil­nah­me am stu­di­en­gangs­ei­ge­nen Online-​Self-Assessment (OSA) muss nach­ge­wie­sen wer­den
  • die Ba­chlor­ab­schluss­no­te sowie Kom­pe­ten­zen in den fol­gen­den Be­rei­chen wer­den be­rück­sich­tigt und soll­ten in aus­rei­chen­dem Um­fang im Ba­che­lor­stu­di­um er­wor­ben wor­den sein, dafür wer­den ent­spre­chen­de Punk­te ver­ge­ben:
    • Kom­pe­ten­zen in Me­tho­den­leh­re und Sta­tis­tik
    • Kom­pe­ten­zen in empirisch-​experimenteller psy­cho­lo­gi­scher Un­ter­su­chung
    • Kom­pe­ten­zen in psy­cho­lo­gi­scher Dia­gnos­tik
    • Kom­pe­ten­zen in Dif­fe­ren­ti­el­ler Psy­cho­lo­gie
    • Be­rufs­prak­ti­sche Kom­pe­ten­zen, nach­ge­wie­sen durch ein­schlä­gig psy­cho­lo­gi­sche Tä­tig­kei­ten
    • Kom­pe­ten­zen in Päd­ago­gi­scher Psy­cho­lo­gie*
    • Kom­pe­ten­zen in Arbeits-​ und Or­ga­ni­sa­ti­ons­psy­cho­lo­gie*

* Die Punk­te der Stu­di­en­gangs­schwer­punk­te wer­den dop­pelt ge­wich­tet.


Alle wei­te­ren In­for­ma­tio­nen zum Zugangs-​ und Zu­las­sungs­ver­fah­ren fin­den Sie in den Fä­cher­spe­zi­fi­schen Be­stim­mun­gen (FsB) des Stu­di­en­gangs.

Bei Fra­gen zur An­rech­nung wen­den Sie sich bitte an die Aka­de­mi­sche Stu­di­en­be­ra­tung der Psy­cho­lo­gie.

Zu­las­sung über die Rang­lis­te

Alle Be­wer­ber*innen, die im Zu­gangs­ver­fah­ren (laut FsB) alle An­for­de­run­gen er­fül­len und über die oben ge­nann­ten Vor­aus­set­zun­gen min­des­tens 12 Punk­te er­rei­chen, wer­den ihrer Punkt­zahl ent­spre­chend in eine Rang­lis­te auf­ge­nom­men.

Es sind ma­xi­mal 21 Punk­te zu er­rei­chen.

Die Stu­di­en­plät­ze wer­den an die­je­ni­gen Be­wer­ber*innen mit den meis­ten er­reich­ten Punk­ten ver­ge­ben. Bei glei­cher Punkt­zahl er­hal­ten die Be­wer­ber*innen mit um­fang­rei­che­ren Kom­pe­ten­zen in den Schwer­punk­ten des Stu­di­en­gangs Päd­ago­gi­sche Psy­cho­lo­gie und Arbeits-​ und Or­ga­ni­sa­ti­ons­psy­cho­lo­gie den Stu­di­en­platz.

 

Hier fin­den Sie wei­te­re In­for­ma­tio­nen zum ak­tu­el­len Be­wer­bungs­zeit­raum sowie zu den not­wen­di­gen ein­zu­rei­chen­den Un­ter­la­gen.


Zu­las­sung über das Los­ver­fah­ren

Wenn Stu­di­en­pät­ze im re­gu­lä­ren Ver­fah­ren frei ge­blie­ben sind, haben Be­wer­ber*innen die Mög­lich­keit über das Los­ver­fah­ren einen Stu­di­en­platz zu er­hal­ten. Alle In­for­ma­tio­nen zu den Fris­ten und dem Ab­lauf des Los­ver­fah­rens fin­den Sie hier.


Wir bit­ten zu be­ach­ten!

Die drei an der Uni­ver­si­tät Bie­le­feld an­ge­bo­te­nen Mas­ter­stu­di­en­gän­ge Psy­cho­lo­gie haben un­ter­schied­li­che Zugangs-​ und Zu­las­sungs­vor­aus­set­zun­gen.

Ein Wech­sel in­ner­halb des Stu­di­ums zwi­schen den Stu­di­en­gän­gen ist daher nicht mög­lich.


Weitere Informationen zu Zugang und Zulassung

hier kann das Interview zu Zugang und Voraussetzungen eingebunden werden

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